Die im März 2017 installierten Bügel sind ein Anfang. Man erkennt auf den ersten Blick, dass sie nicht ausreichen. © adfc hh/Nicolai Berger
Neubau des EKZ W1 in Hamburg Wandsbek ohne Fahrradabstellplätze
Als das Einkaufszentrum W1 in Wandsbek im Oktober 2016 eröffnet, gibt es dort zwar hunderte Autostellplätze aber keinen einzigen Fahrradstellplatz. Wir haken nach und können immerhin eine kleine Verbesserung erreichen.
ADFC-Bezirksgruppe Wandsbek an Bauträger HBB, 06.10.2016
»(...) bei uns beklagen sich MitbürgerInnen darüber, dass es am jüngst eröffneten W1-Einkaufszentrum in Hambug Wandsbek keine Fahrradabstellmöglichkeiten gibt. Auf Nachfrage beim Bezirk sei ihnen gesagt worden, dass der Gehweg dafür nicht genügend Flächen bereithielte.
Diese Antwort stellt niemanden zufrieden, denn die Frage ist nicht, ob der Gehweg genügend Fläche für Fahrradabstellanlagen hat, sondern wo die Fahrräder der Kunden nun stehen sollen. Irgendeine Möglichkeit muss es dafür schließlich geben. Nach der Hamburgischen Bauordnung sind beim Neubau bzw. einer Erweiterung der bisherigen Gebäudenutzung Fahrradstellplätze grundsätzlich herzurichten. Für 310 Autostellplätze hat der Investor Platz gefunden. Nach den »Hinweisen zum Fahrradparken« der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen wären für Einzelhandelsnutzung mit 8000 qm Fläche zwischen 80 und 200 Fahrradstellplätze für Kunden anzusetzen (je nach konkreter Nutzung der Gewerbefläche).
Ihnen ist bekannt, dass auch Kunden, die per Fahrrad zum Einkaufen kommen, Umsatz bringen und dass die Zahl der Radfahrenden im Bereich Wandsbek Markt bemerkenswert hoch ist. Denn diese Einkaufsstraße ist recht lang. Wer mehrere Geschäfte ansteuern möchte, für den ist das Fahrrad hier das mit Abstand geeignetste Verkehrsmittel. Gut erreichbare Abstell- und Anschließmöglichkeiten für Fahrräder sind allerdings ein entscheidendes Kriterium dafür, ob jemand als Radfahrender ein Gewerbe aufsucht oder nicht. Als Investor hätte HBB also durchaus ein Interesse gehabt, Stellflächen für Fahrräder zu schaffen. Offensichtlich gab es aber in dessen Augen gewichtige Gründe, dies nicht zu tun.
Für unsere Berichterstattung bitten wir Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:
- Wir gehen davon aus, dass in der Planungsphase das Herstellen von Fahrradstellplätzen überlegt worden ist. Welche Gründe führten letztlich zum Verzicht auf Stellplätze?
- Warum beträgt das Verhältnis Fahrradstellplätze zu Autostellplätze 0:310? Warum gab es da nicht eine Mischung aus Stellplätzen für beide Verkehrsmittel?
- Welche Überlegungen oder Pläne gibt es, die Situation für Rad fahrende Kunden zu verbessern?
- Welche Vereinbarung gibt es mit den zuständigen Behörden darüber, dass die eigentlich einzurichtenden Fahrradstellplätze letztlich nicht eingerichtet wurden?
- Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Antworten.«
Bauträger HBB an ADFC, 10.10.2016
»(...) nach Rücksprache mit den Architekten, Planern und Ausführern des Objektes erhalten Sie nun die Antworten auf Ihre Fragen:
ADFC: Wir gehen davon aus, dass in der Planungsphase das Herstellen von Fahrradstellplätzen überlegt worden ist. Welche Gründe führten letztlich zum Verzicht auf Stellplätze?
Antwort: Das Prüfen der Unterbringung von Fahrradstellplätzen ist Standard bei HBB bei allen Bauprojekten. Auch in diesem Fall wurden ausführlich mit allen am Bau Beteiligten die Platzverhältnisse rund um das Objekt sowie alle theoretisch möglichen Stellen geprüft und aus verschiedensten Gründen jeweils wieder verworfen. So gibt es beispielsweise ebenerdige Freiflächen auf privatem Grund entlang der Brauhausstraße. Es wurde versucht, mit der Stadt Hamburg eine Lösung für Fahrradstellplätze in diesem Bereich oder auf öffentlichem Grund herbeizuführen. Die Stadt Hamburg (LSBG) hat jedoch hierfür keine Möglichkeiten gesehen und auch die Nutzung des privaten Streifens entlang der Brauhausstraße ausschließlich für Fußgänger vorgegeben. Die Nutzung von privaten Freiflächen im Bereich des Brauhausstiegs für Fahrradstellplätze wurde verworfen, da aufgrund der Entfernung zu den Eingängen keine Akzeptanz zu erwarten ist.
ADFC: Warum beträgt das Verhältnis Fahrradstellplätze zu Autostellplätze 0:310? Warum gab es da nicht eine Mischung aus Stellplätzen für beide Verkehrsmittel?
Die Kfz-Stellplätze befinden sich in den Obergeschossen, die aus Sicherheitsgründen mit dem Fahrrad nicht zugänglich sind. Es wurde die Option untersucht, Fahrradstellplätze in den Parkgeschossen anzubieten. Die Befahrung der Parkspindel ist jedoch für Fahrradfahrer unzumutbar, bzw. viel zu gefährlich. Daher wurde diese Idee verworfen.
ADFC: Welche Überlegungen oder Pläne gibt es, die Situation für Rad fahrende Kunden zu verbessern?
Da die Umsetzung der Außenanlagen noch nicht abgeschlossen ist, ist Ziel der HBB, nach Abschluss dieser Arbeiten vor Ort erneut die Unterbringung von Fahrradstellplätzen zu prüfen. Dann werden auch erneut Gespräche mit den zuständigen Behörden stattfinden. Generell kann hierzu nur gemeinsam mit der Stadt Hamburg ein Konzept entwickelt werden. Das LSBG überlegt, im Zuge des Gesamtkonzeptes Brauhausstraße evtl. noch ein paar Stellplätze unterzubringen. Die finale Entscheidung dazu steht aktuell noch aus.
ADFC: Welche Vereinbarung gibt es mit den zuständigen Behörden darüber, dass die eigentlich einzurichtenden Fahrradstellplätze letztlich nicht eingerichtet wurden?
Alle Planungen und Überlegungen hinsichtlich der Unterbringung von Fahrradstellplätzen (und natürlich aller weiteren den Bau betreffenden Themen) wurden mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Während dieser Abstimmung sind die Behörden gemeinsam mit der HBB überein gekommen, dass aufgrund der Grenzbebauung an einer engen Kreuzung an dieser Stelle die Unterbringung von Fahrradstellplätzen leider nicht in dem gewünschten Umfang möglich ist. Aufgrund dieser Situation wurden von den Behörden keine Fahrradstellplätze genehmigt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.«
Das erscheint dem ADFC zumindest ungewöhnlich, da es bei Neubauten Vorgaben nach der Hamburgischen Bauordnung für den Bau von Abstellanlagen gibt. Und dass heute eine Hamburger Behörde beim Neubau eines Einkaufszentrums das Fehlen von Fahrradanlehnbügeln akzeptiert – das will man sich nicht vorstellen. Wir schreiben an den Bezirk.
Bezirksamt Wandsbek, Öffentlichkeitsarbeit, an den ADFC, 13.10.2016
»(...) für das Bauvorhaben W1 (Wandsbeker Marktstraße 1) wurde keine Abweichung für den Verzicht auf Fahrradplätzen erteilt. Die notwendigen Fahrradplätze sind demnach herzustellen. Hier ist der Eigentümer in der Pflicht. Die Bauprüfabteilung ist zu dieser Thematik bereits mit dem Eigentümer in Kontakt.«
März 2017: Ein paar Bügel eingebaut
Ende März installieren Bauarbeiter 10 Fahrradbügel vor dem W1. Wir schreiben dem Bezirksamt: »(...) inzwischen sind ja einige Fahrradbügel aufgestellt worden. Allerdings im Verhältnis zum Bedarf sehr wenige. Und da jeweils zwei Bügel so eng aneinander stehen, dass nur drei Fahrräder statt vier dran passen, reduziert sich die mögliche Stellplatzzahl nochmal um 25 %. Es ist alles irgendwie kaum noch zu fassen …
War das denn jetzt die komplette „Nachbesserung“, die der Bauherr leisten musste, oder dürfen wir noch mehr erwarten?«
Bügel vom Bezirk bezahlt
27.04.2017. Zu einem Beschluss der Bezirksversammlung antwortet das Bezirksamt: »Das Bezirksamt Wandsbek hat im Bereich des Einkaufzentrums W1 entlang der Wandsbeker Marktstraße zehn Fahrradbügel aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Fahrradbügel - insbesondere entlang der Brauhausstraße - ist nicht möglich, da die Nebenflächen nach dem Ausbau der Brauhausstraße zu schmal sind für Einbauten.«
Demnach hat der Bezirk dem W1 seine zehn Bügel bezahlt. Bleibt die Erkenntnis, dass der Investor weiterhin null Fahrradstellplätze geschaffen hat. Was werden nun Verwaltung und Bezirkspolitik tun, damit die Abstellsituation sich endlich verbessert? Hamburg will Fahrradstadt werden und seinen Radverkehrsanteil erheblich erhöhen. Da passt es nicht, dass in Wandsbek Neubauten mit Publikumsverkehr errichtet werden, an denen es keine Fahrradstellplätze gibt.