Verkehrssicherheitsprogramm beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 2. Juni 2021 das vom Verkehrsministerium vorgelegte Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung für die Jahre 2021 bis 2030 beschlossen, um so die Zahl der Toten und Verletzten im Straßenverkehr zu senken.

Verkehrssicherheitsprogramm 2021 bis 2030
Verkehrssicherheitsprogramm 2021 bis 2030 © BMVI

Die Bundesregierung will der Vision Zero näherkommen: Bis 2030 soll die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent sinken – und es sollen weniger Menschen bei Unfällen schwer verletzt werden.

Im Mai 2021 haben Bund, Länder und Gemeinden den „Pakt für Verkehrssicherheit“ ins Leben gerufen: www.paktfuerverkehrssicherheit.de.

Das nun vorgelegte Verkehrssicherheitsprogramm wird vom Ministerium nicht als starres Programm, sondern als lebendiger und lernender Prozess verstanden sowie als Beitrag zum Pakt für Verkehrssicherheit.

Zentrale Aussagen des Verkehrssicherheitsprogramms sind

  • Die Potenziale des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollen aktiv genutzt werden, da Menschen Fehler machen. Wenn Fahrzeuge untereinander oder mit der Infrastruktur kommunizieren, werden gefährliche Situationen frühzeitig erkannt und Unfälle vermieden, so das Programm.
  • Der Bund will Fahrassistenzsysteme in Fahrzeugflotten (Pkw, Motorrad, Lkw und Busse) unterstützen und deren Akzeptanz erhöhen.
  • Der Bund will die Straßeninfrastruktur u. a. mit elektronischen Einrichtungen verbessern.
  • Der Bund will für mehr Verkehrssicherheit im Rahmen der Radverkehrsoffensive die Verkehre entflechten und den Bau sicherer Radwege vorantreiben.
  • Weiterentwicklung der Unfallerhebung und Verbesserung der Datenlage: Mit mehr Wissen über die konkreten Unfallursachen können passgenaue Maßnahmen entwickelt werden. So verunglücken aktuell viele Radfahrende bei sogenannten „Alleinunfällen“. Diese werden von der Polizei nicht erfasst.
  • Der Bund will seine Verkehrssicherheitsarbeit alle zwei Jahre hinterfragen und den bisherigen Unfallverhütungsbericht um ein umfassendes Monitoring erweitern.

Ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen wird es nicht gehen

Das Verkehrssicherheitsprogramm zielt vor allem auf technische Lösungen ab. Geschwindigkeitsbegrenzungen inner- und außerorts kommen nicht vor. Dabei sind sie eine einfache und schnell umzusetzende Maßnahme.

ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn sagt:

„Der Fahrrad-Teil ist gut gelungen, aber wir vermissen deutlich ein Bekenntnis zu Tempo 30 innerorts – und auch zu weiteren Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Landstraßen und Autobahnen. Das wäre eine sofort wirksame Maßnahme zur Eindämmung der Verkehrsrisiken. Vision Zero ohne Tempo 30 innerorts – das wird nicht funktionieren. Länder wie Spanien sind da schon weiter.“


Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
  • Beratung zu rechtlichen Fragen
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular
https://hamburg.adfc.de/neuigkeit/verkehrssicherheitsprogramm-beschlossen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der ADFC ist die größte Interessenvertretung für Radfahrende weltweit und hat mehr als 220.000 Mitglieder bundesweit, davon über 9.000 in Hamburg. Als Fahrradlobby setzen wir uns für die Verkehrswende mit dem Fahrrad im Mittelpunkt ein - und damit für mehr Klimaschutz, Sicherheit, Gesundheit und Lebensqualität.

    Der ADFC ist parteipolitisch neutral, aber parteilich, wenn es um die Interessen von Radfahrenden geht. Mit Kampagnen fördern wir den öffentlichen Diskurs und erzeugen politisch Druck. Auf Fachveranstaltungen und durch Lobbyarbeit informieren wir politische Entscheider*innen. Mit Projekten wie dem ADFC-Fahrradklima-Test schaffen wir öffentliche Aufmerksamkeit für dringend notwendige Verbesserungen der Radfahrbedingungen. Unsere Serviceangebote machen Radfahrenden das Leben leichter. Und im Freizeitbereich veranstalten wir Radtouren und fördern den Radtourismus.

    weiterlesen

  • Wie erreiche ich den ADFC Hamburg?

    Geschäftsstelle des ADFC Landesverband Hamburg e.V.
    Koppel 34-36
    20099 Hamburg

    Telefon: +49 40 39 39 33
    E-Mail: kontakt [at] hamburg.adfc.de

     

    Erreichbarkeit
    Die Geschäftsstelle ist an Werktagen grundsätzlich telefonisch erreichbar. Anrufe können jedoch nicht immer persönlich entgegen genommen werden. Nachrichten auf dem Anrufbeantworter sind sehr willkommen und werden (werk)täglich abgehört und beantwortet.
    Bitte nutzen Sie auch unsere E-Mail-Adresse.

    Persönliche Termine sind nach Absprache möglich.

    weiterlesen

  • Warum sollte ich Mitglied im ADFC sein?

    Mit Deiner Mitgliedschaft unterstützt Du den ADFC in seiner Arbeit für bessere und sichere Radwege. Wir setzen uns für dich und deine Interessen in Politik und Öffentlichkeit ein, fordern und fördern den weiteren Ausbau der Radinfrastruktur und die Verkehrswende in Hamburg. Mit deiner Mitgliedschaft zeigst du, dass Radfahren zu Deinem Leben gehört und verleihst der Fahrradlobby noch mehr Gewicht.

    Du trägst dazu bei, dass Hamburg zu einer lebenswerteren, klimafreundlichen Stadt mit nachhaltiger Mobilität wird.

    weiterlesen

  • Welche Vorteile habe ich als ADFC Mitglied?

    Als Mitglied im ADFC bist du mitten im Geschehen, kannst am aktiven Vereinsleben teilnehmen und findest zu (fast) jedem Rad-Thema Gesprächspartner*innen.

    Über deine Mitgliedschaft erhältst du mit unserer "ADFC Pannenhilfe" rund um die Uhr schnell und unkompliziert Hilfe, wenn du mal nicht mehr weiter kommst – egal, ob im Alltag, in der Freizeit oder auf Reisen (gilt für Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Fahrradanhänger). Du bist als Mitglied automatisch rechtsschutz- und haftpflichtversichert, wenn Du als öffentlicher Verkehrsteilnehmer*in mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Fahrrad im ÖPNV unterwegs bist. Außerdem hast du Anspruch auf eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Als Mitglied bekommst du regelmäßig das ADFC-Mitgliedermagazin Radwelt frei Haus per Post oder als E-Paper, voll mit wertvollen Tipps und Informationen rund ums Rad sowie als Hamburger*in die RadCity, das Radmagazin des Hamburger Clubs. Zudem gibt’s Vergünstigungen bei unseren Services wie zum Beispiel dem Codieren.

    weiterlesen

  • Wie kann ich den Newsletter abonnieren?

    Der kostenlose Newsletter des ADFC Hamburg informiert ein bis drei Mal im Monat über Neuigkeiten zum Radfahren in Hamburg und über die Arbeit des ADFC.

    Hier geht's zur Anmeldung
    Du kannst dich jederzeit über einen Link im Newsletter wieder davon abmelden.

  • Wo kläre ich meine Fragen zur Mitgliedschaft?

    Für Änderungen zur Mitgliedschaft stellen wir verschiedene Formulare bereit, mit denen du z.B. eine neue Anschrift ganz einfach mitteilen kannst. Du benötigest lediglich deine Mitgliedsnummer.

    Mitglied werden kannst du hier.

    Bei Fragen zur Mitgliedschaft hilft dir unser zentraler Mitgliederservice in Bremen gerne weiter: +49 421 34 62 923.

    Eine Übersicht zu unseren Mitgliedervorteilen findest du hier.

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt