Halter von abgestellten Autos, die Sie als RadfahrerIn oder FußgängerIn behindern oder gar gefährden, können Sie anzeigen.
Für das Verfolgen einer Privatanzeige sind folgende Angaben notwendig:
- Tattag
- Tatzeit
- Tatort
- Kfz-Kennzeichen
- genauer Tatvorwurf
- vollständiger Name und Anschrift des Anzeigenden
- Beweisfoto, aus dem Kennzeichen und Tatvorwurf erkennbar hervorgehen