Wie man Ampeln schalten muss, damit Radverkehr sicher und komfortabel vorankommt, ist bekannt. Die Grünen forderten es – als sie noch in der Opposition waren. Und auch Untersuchungen und Planungshandbücher sind sich einig.
Stadt Münster – Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Hg.); Planungsgemeinschaft Verkehr PGV (Inhalt): Signale für den Radverkehr. 2007
»Attraktive Signalisierung für Radfahrer Komfortable Signalschaltungen für den Radverkehr sind ein wichtiger Baustein einer radfahrerfreundlichen Stadt. Sie zeigen, dass der Radverkehr ernst genommen wird. Attraktive Signalschaltungen mit kurzen Wartezeiten erhöhen auch die Sicherheit, da sie besser akzeptiert werden« S. 22; »Die Freigabezeiten für Radfahrer (und Fußgänger) sollen weitgehend den Grünzeiten des gleichgerichteten Kfz-Verkehrs entsprechen und nur unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Räumgeschwindigkeiten abweichend enden. Deshalb soll es bei verkehrsabhängiger Steuerung auch kein „Wegschalten“ der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer nach der Mindestgrünzeit geben, wenn der gleichgerichtete Kfz-Verkehr noch Grün hat.« S. 23; »Verkehrsabhängige Steuerung und Detektoren: (...) Besser ist es deshalb gemäß RiLSA, wenn parallel zum Kfz-Verkehr verlaufende Fußgänger- und Radfahrerströme grundsätzlich – d. h. auch bei Anforderung nur durch Kfz-Verkehr – freigegeben werden« S. 30
FGSV (Hg.): Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs. 2005 »Akzeptanzkriterien. Die Erfahrungen zeigen, dass sich die Bemühungen um die Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs an Lichtsignalanlagen in ihr Gegenteil verkehren können, wenn die Radfahrer die Regelungen nicht verstehen oder nicht akzeptieren. Durch die dann zu erwartenden Rotlichtübertretungen können größere Gefährdungen auftreten als bei Anwendung einer einfachen Lichtsignalsteuerung oder ohne Signalisierung.
Die Akzeptanz der Lichtsignalsteuerung wird bei Radfahrern gefördert
- durch Regelungen, die einleuchtend und nachvollziehbar sind,
- durch Freigabezeiten für Radfahrer, die nicht erheblich kürzer sind als die für den parallel geführten Kraftfahrzeugverkehr,
- durch kurze Wartezeiten, (...)
Rotdurchfahrten sind selten, wenn der Radverkehr gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr signalisiert wird. Auch die Akzeptanz einer gesonderten Radfahrersignalisierung kann hoch sein, wenn die Freigabezeit des Radverkehrs im Verhältnis zur Freigabezeit des parallelen Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend lang ist. Die Akzeptanz der gemeinsamen Signalisierung mit den Fußgängern ist gering, weil die Radfahrer wegen der erheblich geringeren Räumgeschwindigkeit der Fußgänger die entstehenden Freigabezeitverluste vielfach nicht hinnehmen«. (S. 5 f.)
Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburg, Teil 9 (Plast 9, 2000)
»Grundsätze zur Signalisierung (...) Bei verkehrsabhängiger Steuerung sollte auch der Radverkehr Grün über Detektoren (z. B. Induktivschleifen) anfordern können. Druckknöpfe sollten nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen und dann für die Radfahrer/innen ohne abzusteigen gut erreichbar sein. Parallel geführte Rad- und Kfz-Verkehrsströme sollen immer gleichzeitig freigegeben werden, auch wenn die Freigabe nur von einem Kraftfahrzeug angefordert wird. (...)
c) Getrennte Signalisierung des Radverkehrs (...) Ein frühes Grünzeitende für den Radverkehr sollte nur räumzeitbedingt erfolgen. Deutlich kürzere Grünphasen als für den parallelen Kfz-Verkehr führen bei Nichtakzeptanz zu einer hohen Gefährdung durch den Querverkehr und durch abbiegende Kraftfahrzeuge«.
Bürgerschaftsdrucksache 18/2751 vom 23.08.05
Antrag der Abgeordneten Jörg Lühmann, Christa Goetsch, Christian Maaß, Dr. Willfried Maier, Claudius Lieven (GAL) und Fraktion zu Drucksache 18/2691. Betr.: Sicherheit für Fußgänger/-innen und Fahrradfahrer/-innen geht vor!
(...) Die Bürgerschaft möge daher beschließen: Der Senat wird ersucht, (...) 4. alle Fußgängerampeln an Hauptverkehrsstraßen automatisch mit den Ampelphasen für den motorisierten Verkehr schalten zu lassen.
Bürgerschaftsdrucksache 18/3771 vom 22.02.06
Antrag der Abgeordneten Jörg Lühmann, Dr. Heike Opitz, Christian Maaß, Christa Goetsch, Antje Möller (GAL) und Fraktion. Betr.: 13 Maßnahmen zur konsequenten Förderung des Fahrradfahrens (...)
Die Bürgerschaft möge daher beschließen: Der Senat wird ersucht: (...) 11. bestehende einseitige Behinderungen des Fahrradverkehrs durch Einsatz von Bedarfslichtsignalanlagen (Druckknopfampeln) zu beseitigen. (...)
Wahlprüfsteine des ADFC Hamburg, RadCity 1/2008, S. 20
Bettelampeln. Neue Ampel-Schaltprogramme an Kreuzungen zeigen für Fußgänger und Radfahrer nicht bei jedem Umlauf automatisch Grün. Sie erhalten es – ganz im Gegensatz zum parallelen Autoverkehr – erst auf Anforderung. Das fordert der ADFC: a) automatisches Grünsignal für Fußgänger und Radfahrer bei jedem Phasenumlauf
b) maximal mögliche Grünzeit im Vergleich zum parallelen Kfz-Verkehr
c) eigenes Signal für Radfahrer auf benutzungspflichtigen Radwegen, wenn die Grünzeit dadurch gegenüber Fußgängern deutlich länger sein kann.
Wie steht Ihre Partei zu diesen Forderungen?
Antwort der GAL: Um es ganz kurz zu sagen: Wir unterstützen diese Forderungen und haben uns bereits seit Jahren für eine Änderung dieser verfehlten Praxis eingesetzt.
FHH, BSU (Hg.): Radverkehrsstrategie für Hamburg. Hamburg 2007
»Radverkehr an signalisierten Knotenpunkten
1-16 Parallel zu einem freigegebenen Kfz-Verkehrsstrom verlaufende Fuß- und Radverkehrsströme sollen in der Regel, d.h. auch ohne Anforderung durch diese, ebenfalls Grün erhalten.
1-17 Um die Qualitätsanforderungen des Kfz-Verkehrs und des Radverkehrs besser aufeinander abstimmen zu können, sollen – insbesondere an größeren Knotenpunkten – verstärkt eigene Radfahrersignale (in der Regel mit Grünvorlauf für den Radverkehr) vorgesehen werden. (...) Diese Umrüstung ist grundsätzlich in die Planungsüberlegungen einzubeziehen, wenn in einem Knotenpunkt – gleich aus welchem Anlass – bauliche oder betriebliche Maßnahmen erforderlich sind«.