Wer nun aber auf einen flächendeckenden Abbau der blauen Schilder hoffte, hat sich zu früh gefreut und die Rechnung ohne die Exekutive gemacht. Auch in Hamburg gibt es kaum einen benutzungspflichtigen Radweg, der den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts entspräche. So sind zuletzt tatsächlich ein paar Benutzungspflichten samt Schildern entsorgt worden. Aber immer noch gibt es sie in der ganzen Stadt, obwohl jedem klar sein dürfte, dass dies nicht im Sinne der – selbst in Hamburg geltenden – obersten Rechtsprechung sein kann.
Zum Beispiel am Eppendorfer Baum. Auch in dieser Straße sollen sich Radfahrer zwischen Café-Gastronomie, Fußgängern und Bushaltestellen auf dem Bürgersteig ihren Weg suchen, statt sicher, komfortabel und zügig auf der Fahrbahn zu fahren. Eine erhöhte Gefahrenlage liegt dort für Radfahrer aber nicht vor, nachgewiesen wurde sie schon gar nicht, zudem widersprechen Zustand und Führung des Radwegs allen vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Standards.
Geräumte Zeiten
Im März 2011 fragte daher ein Radfahrer bei der Straßenverkehrsbehörde nach, wann die Benutzungspflicht endlich verschwinde. Die den Polizeikommissariaten übergeordnete Verkehrsdirektion antwortete im Juli 2011: Eine Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht im Eppendorfer Baum habe ergeben, »dass diese aufgehoben werden könne«. Allerdings stehe diese Anordnung noch »unter dem Vorbehalt der Räumzeitenberücksichtigung an den Knoten«. Erst müssten also die Ampeln noch so geschaltet werden, dass Radfahrer auch sicher über die Kreuzungen kommen. Entsprechende Aufträge an den zuständigen Hamburger Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer seien erteilt. Der Abbau der Verkehrszeichen würde dann »nach Eingang der Freigabemitteilung« durch das Bezirksamt erfolgen.
Polizei hebt Radwegebenutzungspflicht auf, Landesbetrieb stellt Ampeln um, Bezirksamt baut Schilder ab. Klingt einfach. Doch die Mühlen der Verwaltung mahlen langsam. Und manchmal gar nicht – denn die Schilder blieben stehen. Unser Radfahrer ließ nicht locker: Im Januar 2012 erhielt er von der Verkehrsdirektion die überraschende Auskunft, die Radwegebenutzungspflicht im Eppendorfer Baum bestünde noch immer. Die bereits im Juli 2011 schriftlich mitgeteilte Aufhebung kannte man nun nicht mehr.
Scheinverwaltungsakte