Ghostbike als Mahnwache im Gedenken an eine getötete Radfahrerin in der Hafencity

Mahnwache in Gedenken an getötete Radfahrerin © ADFC Hamburg

ADFC fordert Sofortprogramm zum Schutz von Radfahrenden

 

Mehr als 200 Menschen gedachten heute mit einer Mahnwache der am Montag in der Hafencity getöteten Radfahrerin. Fahrradclub fordert sichere Radinfrastruktur.

 

„Wir sind zutiefst erschüttert”, sagt Thomas Lütke, stellvertretender Landesvorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Hamburg, „Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freund*innen des Opfers.“ Mehr als 200 Menschen nahmen heute an einer Mahnwache vor Ort in der Hafencity teil. Zum Gedenken an die Radfahrerin wurde ein Ghostbike aufgestellt. Am Montag, den 30.1., hatte der Fahrer eines Lkw in der Hafencity die 34-Jährige getötet, als er versuchte, von der Überseeallee rechts in die Osakaallee abzubiegen.

Lütke: „Immer wieder sind es rechtsabbiegende Lkw-Fahrer, die Radfahrer*innen im Straßenverkehr töten“. Die Verkehrsführung sei an den allermeisten Kreuzungen Hamburgs alles anderes als sicher. „In diesem Fall schockiert uns der Tod der Radfahrerin auch deshalb besonders und macht uns auch wütend, weil Anwohner*innen die Verkehrsbehörde und die Polizei bereits genau auf diese gefährliche Kreuzung in der Hafencity hingewiesen und dort eine Verbesserung der Verkehrssicherheit eingefordert hatten.” Dies wurde jedoch von der Polizei mit der Begründung abgelehnt, dass es dort noch keine schweren Unfälle gegeben habe.

Lütke bezeichnet es als unverantwortlich, dass in Hamburg erst Menschen getötet werden müssten, bevor die Verantwortlichen handeln und punktuell für mehr Verkehrssicherheit sorgen würden. „Wir fordern ein Sofortprogramm, mit dem hamburgweit Kreuzungen wie die in der Hafencity verkehrssicher gemacht werden.“ Politik und Polizei würden seit langem die Maßnahmen kennen, die nötig sind, um Kreuzungen und Straßen verkehrssicher für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu machen. „Die Verkehrssicherheit und damit der Schutz von Leben muss endlich höchste Priorität in der Verkehrspolitik haben”, so Lütke. Dass HafenCity GmbH, Polizei und Verkehrsbehörde den „Unfall erst intensiv untersuchen” müssten, bevor sie über „mögliche Anpassungsmaßnahmen an der Verkehrssituation dieser Kreuzung“ (MOPO, 4.2.23) nachdenken würden, ist für Lütke grob fahrlässig und nimmt weitere mögliche schwere Crashs mit Todesfolge in Kauf.

Der ADFC fordert konkrete Sofortmaßnahmen für die Kreuzung in der Hafencity, die Teil einer Veloroute (VR 10) ist und daher den Radfahrenden besonders hohe Sicherheit bieten muss:

  • Haltelinie für Radfahrende 5 Meter vor die Haltelinie von Kfz- und Lkw- Fahrer*innen setzen: Dadurch rückt der Radverkehr beim Warten an der Ampel ins Sichtfeld auch von Lkw-Fahrer*innen.
  • Breiten (geschützten) Radfahrstreifen auf der Magdeburger Brücke statt des bisherigen schmalen „Schutzstreifens“, dafür Wegfall des untermaßigen Rechtsabbiegestreifen. So wird zu enges Überholen unterbunden und der Abstand zwischen Lkw und Radfahrenden vergrößert, was zu mehr Reaktionszeit für die Verkehrsteilnehmer*innen beim Abbiegevorgang führt, bei dem jede Sekunde zählt.
  • Verringerung des Kurvenradius’, z. B. durch eine kleine Verkehrsinsel, die zwischen den rechtsabbiegenden Kfz und rechtsabbiegenden Radler*innen in der Kreuzung liegt und somit ein Schneiden beim Rechtsabbiegen verhindert.

Und grundsätzlich für alle größeren Kreuzungen in Hamburg:

  • Mehr Platz und Sicherheit für Radverkehr: Sogenannte Schutzstreifen bieten wegen ihrer viel zu geringen Breite keinen Schutz und führen in der Praxis häufig zu Überholvorgängen ohne Sicherheitsabstand
  • sofortige rote Einfärbung aller Kreuzungsbereiche mit Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verkehrsarten
  • verpflichtende Abbiegeassistenten: Lkws ohne Assistenzsyteme dürfen nicht in der Stadt gefahren werden.
  • Konsequente Kontrollen und Sanktionierung des Abbiegeverhaltens: Die wenigsten Lkw-Fahrer*innen halten sich an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit von 5 bis 10 km/h beim Rechtsabbiegen.
  • Verbesserung der Verkehrssicherheit an Baustellen, Einholung der Expertise von Vertreter*innen des Fahrradclubs vor Ort bei komplexen, lang andauernden Baustellen.

 


https://hamburg.adfc.de/artikel/adfc-fordert-sofortprogramm-zum-schutz-von-radfahrenden

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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