Wir vom ADFC Hamburg setzen uns mit Leidenschaft und vielfältig für sicheres und komfortables Radfahren und die Verkehrswende in Hamburg ein. Das bringt uns eine hohe Lebensqualität in Hamburg - und ist notwendiger Klimaschutz.
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Der ADFC Landesverband Hamburg e.V. ist als gemeinnützig anerkannt, sodass du die Spenden von der Steuer absetzen kannst. Die Spendenbescheinigung erhältst du im Februar des Folgejahres.
Unsere Spendenprojekte stellen wir bei betterplace.org ein. Bei Spenden über die lokale betterplace-Seite Gut für Hamburg übernimmt die Hamburger Sparkasse die Transaktionsgebühren. Über diese Spendenplattformen kannst du sicher und datenschutzgerecht online spenden. Alternativ kannst du direkt auf unser Konto überweisen oder per Paypal spenden.
Unser Spendenkonto:
Empfänger: ADFC Hamburg
Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE80 4306 0967 2029 4456 00
Verwendungszweck: Spende, ggf. Name Spendenprojekt, Adresse für die Spendenbescheinigung
Herzlichen Dank!
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In der RadCity bringen wir vier mal im Jahr Hamburger Fahrradthemen gedruckt nach Hause und in vielen Läden ausgelegt. Um die Papierausgabe des Magazins finanzieren zu können, bitten wir um Spenden. Hilf mit und unterstütze uns dabei, auch weiterhin »Druck« zu machen für schöneres Radfahren in Hamburg.
Danke!
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Geschäftsstelle des ADFC Landesverband Hamburg e.V.
Koppel 34-36
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Erreichbarkeit
Die Geschäftsstelle ist an Werktagen grundsätzlich telefonisch erreichbar. Anrufe können jedoch nicht immer persönlich entgegen genommen werden. Nachrichten auf dem Anrufbeantworter sind sehr willkommen und werden (werk)täglich abgehört und beantwortet.
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Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.