Bezirksgruppe Wandsbek

 

Die Bezirksgruppe Wandsbek setzt sich für bessere Bedingungen für den Radverkehr in Wandsbek ein.

 

Zeichnung. Fahrbahn mit 5,5 m Radfahrstreifen mit je 2,55 m, dazwischen je 0,6 m Abstand durch Doppellinie
Vorschlag des ADFC zur Neuaufteilung der Fläche in der Straße Leeschenblick (Bramfeld) Stand 12.01.2020 © ADFC-Bezirksgruppe Wandsbek

Die Bezirksgruppe Wandsbek trifft sich einmal im Monat in einem Restaurant/einer Pizzeria. Dort arbeiten wir unsere Tagesordnung durch und sind ansonsten ein Stammtisch aus meist sechs bis 10 Personen mit Austausch über Verkehrspolitik und -planung.

Unter den aktuellen Themen sind

  • bezirkliches Radverkehrsnetz
  • Sackgassenbeschilderung
  • Straßenplanungen Am Neumarkt, Gustav-Seitz-Weg, Horstweg ...
  • Radschnellweganschluss an Wandsbek
  • Radfahrstreifen Fabriciusstraße, Berner Heerweg, Leeschenblick und Rodigallee.
  • Veloroute 6 Tilsiter Straße, Eckerkoppel usw.
  • Veloroute 5, Alte Mühle
  • ...

Zwischen den Treffen beschäftigen wir uns per E-Mail mit Planungsunterlagen zu aktuellen Straßenbau-Vorhaben im Bezirk, zu denen wir unsere Stellungnahme abgeben. Darüber hinaus gibt es gelegentlich Gesprächstermine mit Politik oder Verwaltung.

Bei Interesse schick uns eine Email. Du kannst dann auch unsere Mailingliste abonnieren. 

Stellungnahmen: Sie sind Abgeordnete*r in Bezirksversammlung oder Regionalausschuss im Bezirk Wandsbek und möchten vorab unsere Stellungnahmen zu Straßenplanungen erhalten? Wir setzen Sie gerne auf den Verteiler für unsere Stellungnahmen.

 


https://hamburg.adfc.de/artikel/bezirksgruppe-wandsbek

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Wie erreiche ich den ADFC Hamburg?

    Geschäftsstelle des ADFC Landesverband Hamburg e.V.
    Koppel 34-36
    20099 Hamburg

    Telefon: +49 40 39 39 33
    E-Mail: kontakt [at] hamburg.adfc.de

     

    Erreichbarkeit
    Die Geschäftsstelle ist an Werktagen grundsätzlich telefonisch erreichbar. Anrufe können jedoch nicht immer persönlich entgegen genommen werden. Nachrichten auf dem Anrufbeantworter sind sehr willkommen und werden (werk)täglich abgehört und beantwortet.
    Bitte nutzen Sie auch unsere E-Mail-Adresse.

    Persönliche Termine sind nach Absprache möglich.

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  • Wie kann ich den Newsletter abonnieren?

    Der kostenlose Newsletter des ADFC Hamburg informiert ein bis drei Mal im Monat über Neuigkeiten zum Radfahren in Hamburg und über die Arbeit des ADFC.

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    Du kannst dich jederzeit über einen Link im Newsletter wieder davon abmelden.

  • Wo kläre ich meine Fragen zur Mitgliedschaft?

    Für Änderungen zur Mitgliedschaft stellen wir verschiedene Formulare bereit, mit denen du z.B. eine neue Anschrift ganz einfach mitteilen kannst. Du benötigest lediglich deine Mitgliedsnummer.

    Mitglied werden kannst du hier.

    Bei Fragen zur Mitgliedschaft hilft dir unser zentraler Mitgliederservice in Bremen gerne weiter: +49 421 34 62 923.

    Eine Übersicht zu unseren Mitgliedervorteilen findest du hier.

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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