Radfahrerin auf Fahrbahn, bedrängt von Kfz.

Die aktuellen Straßenverhältnisse bedrängen und gefährden Radfahrende zu oft. © ADFC/April Agentur

Bündnis fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Der ADFC hat ein Bündnis geschmiedet, um die Reform des Straßenverkehrsrechts massiv voranzubringen. Umwelt- und Verkehrsverbände sowie Fahrradbranche unterstützen den ADFC und seinen Gesetzentwurf – das „Gute Straßen für alle-Gesetz“.

Radfahrende brauchen Mut, denn viel zu oft enden ihre Wege einfach im Nichts oder führen direkt in den fließenden Autoverkehr. Für sie sind gut ausgebaute, durchgehende und sichere Strecken Mangelware, weil das Straßenverkehrsgesetz (StVG) nach wie vor den flüssigen Autoverkehr zum Ziel hat.

ADFC liefert Gesetzesvorschlag

Zudem sind die Klimaziele im Verkehrsbereich mit einer Antriebswende vom Verbrenner- zum Elektromotor allein nicht zu erreichen, sondern nur mit einer echte Verkehrswende mit massiver Verlagerung von Autofahrten auf nachhaltige Verkehrsmittel wie das Fahrrad oder den Öffentlichen Nahverkehr. Der ADFC fordert daher, das Straßenverkehrsgesetz umgehend zu modernisieren, um die Verkehrswende möglich zu machen.

Der ADFC hat mit dem "Gute Straßen für alle-Gesetz" bereits einen entsprechenden Vorschlag geliefert. Die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters traf sich im März zusammen mit Vorstandskollegen und Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing.

Dabei thematisierten sie die StVG-Reform und überreichtem dem Minister den aktualisierten ADFC-Gesetzentwurf. Mit der StVO-Novelle 2020 konnte der ADFC einige Verbesserungen für Radfahrende erreichen und hat seinen Gesetzentwurf entsprechend angepasst.

ADFC im BMVD am 17. März 2022
Bundesverkehrsminister Wissing mit dem Gute-Straßen-für-alle-Gesetz. © ADFC/Deckbar

Es war einmal ...

… ein Straßenverkehrsgesetz, das seit über 100 Jahren in § 1 mit „Kraftfahrzeuge …“ beginnt. Nun ist es Zeit, das zu ändern. Tatsächlich wurde 1952 das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ von 1909 in das „Straßenverkehrsgesetz“ umbenannt und mit seinem alten Inhalt im Bundesgesetzblatt neu verkündet. Obwohl es dem Namen nach Geltung für den gesamten Straßenverkehr beansprucht, entspricht sein Aufbau weiter dem „Kraftfahrzeuggesetz“ der Kaiserzeit. § 1 StVG regelt die Zulassung von Kraftfahrzeugen, § 2 die Fahrerlaubnis, §§ 7 bis 20 die Haftpflicht für den Betrieb von Kfz und die §§ 21 ff die Strafvorschriften. Es sind weitere Kapitel hinzugekommen, die ebenfalls nur den Kfz-Verkehr betreffen. Höchste Zeit, dass das "Straßenverkehrsgesetz" zum "Gute-Straßen-für-alle-Gesetz" wird.

 

Zahlreiche Unterstützer*innen

Um den politischen Druck jetzt kräftig zu erhöhen, hat der ADFC ein Bündnis geschmiedet. Ihm haben sich Verkehrs-, Verbraucher- und Umweltverbände angeschlossen wie BUND, Bundesverband Carsharing, Bundesverband Zukunft Fahrrad, Changing Cities, Deutscher Naturschutzring, Deutsche Umwelthilfe, Fuss e. V., Greenpeace, Klima Allianz, Verkehrsclub Deutschland, Verband Service und Fahrrad, Verbraucherzentrale Bundesverband und Zweirad- Industrie-Verband sowie Akteure der Fahrradindustrie. Das Bündnis stellte Anfang Juni seine Forderungen vor (hier geht es zur Pressemitteilung)

Die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Wir wollen mit dem Bündnis erreichen, dass das reformierte StVG bis Ende des Jahres verabschiedet wird und im ersten Quartal 2023 in Kraft tritt. 2023 kann dann die Straßenverkehrs-Ordnung reformiert werden. Der Zeitplan ist ambitioniert, aber die Reform ist überfällig und dringend notwendig.“

In der Bundespressekongerenz stellten bteiligte Verbände das Bündnis zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes vor.
Stellten in der Bundespressekonferenz das Bündnis zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes vor: Prof. Dr. Kai Niebert (Deutscher Naturschutzring), Ann-Kathrin Schneider, ADFC-Bundesgeschäftsführerin, Dr. Roman Ringwald (Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Becker Büttner Held, Autoren des Gute-Straßen-für-alle-Gesetzes) und Marion Jungbluth (Leiterin Team Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband). © ADFC/Laura Kennedy

Stellten in der Bundespressekonferenz das Bündnis zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes vor: Prof. Dr. Kai Niebert (Deutscher Naturschutzring), Ann-Kathrin Schneider, ADFC-Bundesgeschäftsführerin, Dr. Roman Ringwald (Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Becker Büttner Held, Autoren des Gute-Straßen-für-alle-Gesetzes) und Marion Jungbluth (Leiterin Team Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband). © ADFC/Laura Kennedy

 

 

Nur herumgedoktert

Es sei seit Jahrzehnten nur an den Gesetzen herumgedoktert, hier eine Ausnahme und da eine Ergänzung gemacht worden, aber das zentrale Problem wurde nicht gelöst: Das Straßenverkehrsgesetz stellt den Autoverkehr in den Mittelpunkt. "Sein Ziel ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs – der Mensch und seine Bedürfnisse sind eine Randnotiz", so Peters.

Ann-Kathrin Schneider, ADFC-Bundesgeschäftsführerin, ergänzt: „Natürlich müssen wir aus dem Verbrennermotor aussteigen – aber die Antriebswende reicht für den nachhaltigen Verkehr nicht aus. Die Menschen brauchen im 21. Jahrhundert vor allem gute Alternativen zum Auto. Das StVG ist im Kern noch das Kraftfahrzeug-Gesetz aus der Kaiserzeit. Es ist völlig antiquiert und behindert die Kommunen bei der Verkehrswende vor Ort."

 

Koalitionsvertrag sieht Reform vor.

Die Notwendigkeit einer Reform hat die Politik erkannt: Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien ist die Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes vorgesehen. Bundesverkehrsminister Wissing hat Städten und Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum versprochen und will den Schutz des Klimas, der Umwelt und der Gesundheit berücksichtigen.

Reform in zwei Schritten.

Als erstes muss das StVG vom Deutschen Bundestag neu ausgerichtet werden, dann kann die StVO unter Mitwirkung der Bundesländer neugefasst werden. „Der ADFC fordert, dass die Vision Zero – keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr mehr – als Leitidee in § 1 StVG verankert wird. Auch die Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie die nachhaltige städtebauliche Entwicklung müssen gleichberechtigt in § 6 StVG aufgenommen werden. Auf dieser Ermächtigung beruht die StVO, deren § 45 neugefasst werden muss. Er bestimmt, nach welchen Kriterien Straßenverkehrsbehörden vor Ort den Straßenverkehr regeln können“, sagt Roland Huhn, ADFC-Referent Recht.

Schnelle Umsetzung nötig

Nur so können Kommunen Lücken im Radwegenetz schließen, mehr gute Radwege anlegen, Veränderungen vornehmen, die für ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen die Verhältnisse im Straßenverkehr verbessern und aktive Mobilität und öffentliche Verkehrsmittel gegenüber der Leichtigkeit des Autoverkehrs priorisieren. Nur so können sie ihren Bürgerinnen und Bürgern den Umstieg auf das Fahrrad erleichtern. Denn wer sich auf dem Rad nicht sicher fühlt, wird sein Mobilitätsverhalten nicht ändern. Dabei spart jeder Weg, der nicht mit dem Auto zurückgelegt wird, fossile Energie und trägt zum Klimaschutz bei. Darum ist es jetzt so wichtig, dass die Reform in diesem Jahr angegangen und umgesetzt wird.

Zum Dossier: ADFC fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
  • Beratung zu rechtlichen Fragen
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular
https://hamburg.adfc.de/artikel/buendnis-fordert-reform-des-strassenverkehrsgesetzes

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der ADFC ist die größte Interessenvertretung für Radfahrende weltweit und hat mehr als 220.000 Mitglieder bundesweit, davon über 9.000 in Hamburg. Als Fahrradlobby setzen wir uns für die Verkehrswende mit dem Fahrrad im Mittelpunkt ein - und damit für mehr Klimaschutz, Sicherheit, Gesundheit und Lebensqualität.

    Der ADFC ist parteipolitisch neutral, aber parteilich, wenn es um die Interessen von Radfahrenden geht. Mit Kampagnen fördern wir den öffentlichen Diskurs und erzeugen politisch Druck. Auf Fachveranstaltungen und durch Lobbyarbeit informieren wir politische Entscheider*innen. Mit Projekten wie dem ADFC-Fahrradklima-Test schaffen wir öffentliche Aufmerksamkeit für dringend notwendige Verbesserungen der Radfahrbedingungen. Unsere Serviceangebote machen Radfahrenden das Leben leichter. Und im Freizeitbereich veranstalten wir Radtouren und fördern den Radtourismus.

    weiterlesen

  • Wie erreiche ich den ADFC Hamburg?

    Geschäftsstelle des ADFC Landesverband Hamburg e.V.
    Koppel 34-36
    20099 Hamburg

    Telefon: +49 40 39 39 33
    E-Mail: kontakt [at] hamburg.adfc.de

     

    Erreichbarkeit
    Die Geschäftsstelle ist an Werktagen grundsätzlich telefonisch erreichbar. Anrufe können jedoch nicht immer persönlich entgegen genommen werden. Nachrichten auf dem Anrufbeantworter sind sehr willkommen und werden (werk)täglich abgehört und beantwortet.
    Bitte nutzen Sie auch unsere E-Mail-Adresse.

    Persönliche Termine sind nach Absprache möglich.

    weiterlesen

  • Warum sollte ich Mitglied im ADFC sein?

    Mit Deiner Mitgliedschaft unterstützt Du den ADFC in seiner Arbeit für bessere und sichere Radwege. Wir setzen uns für dich und deine Interessen in Politik und Öffentlichkeit ein, fordern und fördern den weiteren Ausbau der Radinfrastruktur und die Verkehrswende in Hamburg. Mit deiner Mitgliedschaft zeigst du, dass Radfahren zu Deinem Leben gehört und verleihst der Fahrradlobby noch mehr Gewicht.

    Du trägst dazu bei, dass Hamburg zu einer lebenswerteren, klimafreundlichen Stadt mit nachhaltiger Mobilität wird.

    weiterlesen

  • Welche Vorteile habe ich als ADFC Mitglied?

    Als Mitglied im ADFC bist du mitten im Geschehen, kannst am aktiven Vereinsleben teilnehmen und findest zu (fast) jedem Rad-Thema Gesprächspartner*innen.

    Über deine Mitgliedschaft erhältst du mit unserer "ADFC Pannenhilfe" rund um die Uhr schnell und unkompliziert Hilfe, wenn du mal nicht mehr weiter kommst – egal, ob im Alltag, in der Freizeit oder auf Reisen (gilt für Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Fahrradanhänger). Du bist als Mitglied automatisch rechtsschutz- und haftpflichtversichert, wenn Du als öffentlicher Verkehrsteilnehmer*in mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Fahrrad im ÖPNV unterwegs bist. Außerdem hast du Anspruch auf eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Als Mitglied bekommst du regelmäßig das ADFC-Mitgliedermagazin Radwelt frei Haus per Post oder als E-Paper, voll mit wertvollen Tipps und Informationen rund ums Rad sowie als Hamburger*in die RadCity, das Radmagazin des Hamburger Clubs. Zudem gibt’s Vergünstigungen bei unseren Services wie zum Beispiel dem Codieren.

    weiterlesen

  • Wie kann ich den Newsletter abonnieren?

    Der kostenlose Newsletter des ADFC Hamburg informiert ein bis drei Mal im Monat über Neuigkeiten zum Radfahren in Hamburg und über die Arbeit des ADFC.

    Hier geht's zur Anmeldung
    Du kannst dich jederzeit über einen Link im Newsletter wieder davon abmelden.

  • Wo kläre ich meine Fragen zur Mitgliedschaft?

    Für Änderungen zur Mitgliedschaft stellen wir verschiedene Formulare bereit, mit denen du z.B. eine neue Anschrift ganz einfach mitteilen kannst. Du benötigest lediglich deine Mitgliedsnummer.

    Mitglied werden kannst du hier.

    Bei Fragen zur Mitgliedschaft hilft dir unser zentraler Mitgliederservice in Bremen gerne weiter: +49 421 34 62 923.

    Eine Übersicht zu unseren Mitgliedervorteilen findest du hier.

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt