Die Aktion 'Mit dem Rad zur Arbeit' startet am 1. Mai

 

Mach den Weg zur Arbeit mit #MdRzA zu deinem persönlichen Fitnessprogramm. Schon ab 20 geradelten Tagen kannst du attraktive Preise gewinnen. Zudem winken Zusatzchancen bei den Monatsgewinnspielen.

 

Aufruf zur Aktion Mit dem Rad zur Arbeit
Rauf aufs Rad! © ADFC / AOK Rheinland Hamburg

Seit über 20 Jahren heißt es im Sommer „Mit dem Rad zur Arbeit“. Auch in diesem Jahr kannst du ab 1. Mai deine aktiven Tage im Aktionskalender online erfassen. Während des Aktionszeitraums bis zum 31. August gilt es an mindestens 20 Tagen mit dem Rad zur Arbeit zu fahren. Wer das 20-Tage-Ziel erreicht und seine Leistungen vor dem Ausfüll-/Einsendeschluss am 18. September 2023 im Aktionskalender festhält, nimmt automatisch an der Verlosung der Sachpreise teil.

Als aktiv Teilnehmende*r gewinnst du in jedem Fall, denn durch Bewegung im Alltag stärkst du effektiv deine Gesundheit und dein Wohlbefinden. Regelmäßiges Radfahren schützt bekanntlich vor Übergewicht und Herz-/Kreislauf-Erkrankungen. Auch teilnehmende Unternehmen profitieren durch gesunde Mitarbeiter*innen mit. Deutschlandweit entdecken immer mehr Unternehmen den Nutzen und das enorme Potenzial betrieblicher Gesundheitsförderung. „Mit dem Rad zur Arbeit“ ist eine ideale Ergänzung fürs Gesundheitsmanagement. Die Teilnahme an der Aktion ist komplett kostenfrei. Meldet dich jetzt an und motiviere auch deine Kolleg*innen.

„Mit dem Rad zur Arbeit“ ist eine Aktion des ADFC und der AOK – Gesundheitskasse.

 


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Wie erreiche ich den ADFC Hamburg?

    Geschäftsstelle des ADFC Landesverband Hamburg e.V.
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    20099 Hamburg

    Telefon: +49 40 39 39 33
    E-Mail: kontakt [at] hamburg.adfc.de

     

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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