Geschützter Radweg am Brooktorkai

Radweg am Brooktorkai © ADFC Hamburg

Fahrradclub freut sich über Erfolg der Pop-Up-Bikelane in der Hafencity!

 

Der neue Radfahrstreifen auf den Straßen Sandtorkai und Brooktorkai in der Hafencity schließt eine wichtige Lücke im Hamburger Radwegenetz. Einige Detailschwächen müssen noch korrigiert werden.

 

„Wo vorher nix fürs Rad war, lässt es sich nun komfortabel auf einem breiten Radfahrstreifen fahren“, freut sich Simon Brauer vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) über die Verstetigung der Pop-Up-Bikelane im Sandtorkai und im Brooktorkai. Der Radweg verbindet jetzt durchgängig die Oberbaumbrücke am Anfang des Großmarktweg mit der Niederbaumbrücke am Baumwall. „Radfahren wird für mehr Menschen nur attraktiv, wenn es subjektiv wie objektiv sichere Wege gibt.“ Sie sind damit eine Grundvoraussetzung für das vom Senat gewünschte Wachstum des Radverkehrs und der Reduktion des Autoverkehrs in Hamburg. 

Leider vergaß die Stadt bei der Verstetigung grundlegende Planungselemente für eine optimale Verkehrssicherheit, kritisiert der Fahrradclub. „Der neue Radweg in der Hafencity bleibt damit hinter dem aktuellen Stand der Technik zurück“, sagt Brauer.

So fehlen an der Kreuzung Am Sandtorkai-Bei St. Annen-Osakaallee teilweise die Markierungen, die den Radverkehr sichtbar und sicher über die Kreuzung führen. Brauer: „Diese sogenannten Furten sind aber wichtig, weil sie insbesondere Autofahrer*innen anzeigen, wo auf der Kreuzung mit Radverkehr zu rechnen ist.“

„Außerdem hat die Stadt nicht einmal die teilweise vorhandenen Furten an dieser Kreuzung alle rot eingefärbt“, bemängelt Brauer weiter. Ein solche Roteinfärbung trägt aber zur besseren Sichtbarkeit des Radverkehrs bei und hebt im manchmal unübersichtlichen weißen Markierungswirrwarr hervor, wo Radverkehr zu erwarten ist.

Besonders kritisch ist aus Sicht des Fahrradclubs, dass die Haltelinien für den Radverkehr an dieser Kreuzung teils überhaupt nicht, teils nur minimal vor die Haltelinien des rechtsabbiegenden Kfz-Verkehrs vorgezogen sind. Das ist deshalb so wichtig, weil Radfahrer*innen so in das Sichtfeld des abbiegenden Kfz-Verkehrs kommen. „Und gerade die gefährlichen Situationen beim Rechtsabbiegen sind es, die zu schweren oder sogar tödlichen Verletzungen von Radfahrer*innen führen“, unterstreicht Brauer die Notwendigkeit dieser Maßnahme. Erst im Januar 2023 wurde in der Hafencity eine Radfahrerin von einem rechtsabbiegenden Lkw-Fahrer getötet.

Der Fahrradclub fordert die Stadt daher auf, nachzubessern und die Haltelinien für den Radverkehr um mindestens fünf Meter vor denen des Kfz-Verkehrs zu ziehen. Brauer: „So können auch Lkw-Fahrer*innen aus ihrem erhöhten Führerhaus heraus wartende Radfahrer*innen sehen.“

Des weiteren gibt es entlang der Strecke aus Sicht des Fahrradclubs noch deutlich mehr Spielraum für einen baulichen Schutz des Radverkehrs. „Bislang befinden sich auf dem 1,5 Kilometer langen Abschnitt nur auf wenigen Metern Protection-Elemente als zusätzlichen Schutz vor dem Kfz-Verkehr”, so Brauer. „Verkehrssicherheit muss aber in der Verkehrsplanung oberste Priorität haben“.

 


https://hamburg.adfc.de/artikel/fahrradclub-freut-sich-ueber-erfolg-der-pop-up-bikelane-in-der-hafencity

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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