
Anteilnahme für eine getötete Radfahrerin © luenedrohne.de
Mahnwachen und Gostbikes - Fragen und Antworten
Wir fordern von allen Verkehrsteilnehmenden, sich stets an die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu halten. Diese Regeln sind notwendig zum Schutz von Mitmenschen aber auch zum Schutz des eigenen Lebens.
Wozu gibt es Mahnwachen?
Ein Mitmensch aus der Fahrradgemeinschaft ist tot. Dieser hinterlässt Familie, Freunde, Bekannte, Kollegen und Kolleginnen. Eine Mahnwache ermöglicht gemeinsames Innehalten, Mitmenschlichkeit in schweren Stunden. Mahnwachen schaffen ein Bewusstsein für die besondere Verletzlichkeit ungeschützter Verkehrsteilnehmender. Damit unterstützen die Mahnwachen den Grundgedanken der Straßenverkehrsordnung, der ebenfalls die verletzlichsten Mitmenschen unter besonderen Schutz stellt.
An wen richten sich die Mahnwachen?
Wir veranstalten Mahnwachen für Radverkehrsopfer. Sie richten sich an alle Verkehrsteilnehmenden aller Verkehrsarten. Wir fordern alle zu Regeleinhaltung und gegenseitiger Rücksichtnahme auf.
Welche Rolle spielt die Schuldfrage beim Unfallgeschehen für unsere Mahnwachen?
Wir halten Mahnwachen ungeachtet der Schuldverteilung ab, um jedem Opfer dasselbe Maß an Respekt und Gedenken zukommen zu lassen. Wir sind davon überzeugt, dass kein Verkehrsteilnehmender einen Mitmenschen absichtlich verletzt oder gar tötet. Wir sind aber auch davon überzeugt, dass kein Verkehrsteilnehmender bewusst ein Risiko eingeht, bei dem er genau weiß, dass er verletzt oder gar getötet werden wird oder jemand anderen schädigt. Es ist eine menschliche Eigenschaft, Risiken einzugehen wenn diese beherrschbar erscheinen. Dabei passieren Fehler, die zu Opfern führen. Mahnwachen appellieren an alle Verkehrsteilnehmenden, keine Risiken einzugehen.
Mahnwachen finden wenige Tage nach dem Unfall statt. Zu diesem Zeitpunkt liegen oftmals nur die Aussagen der unverletzten Kraftfahrer*in vor, die sich naturgemäß selbst entlastet. Auf dieser Basis berichten Polizei und Medien. Das ungeschützte Unfallopfer liegt vernehmungsunfähig im Krankenhaus oder ist im schlimmsten Fall verstorben. Selbst wenn Zeugen angeben, ein Radfahrer hätte etwas falsch gemacht, kann sich später herausstellen, dass der Autofahrende z. B. durch sein Mobiltelefon abgelenkt war oder Zeugen sich geirrt haben. Wiederholt gab es auch in Hamburg zunächst Unfallberichte, die dem Radfahrenden Fehlverhalten vorwarfen. Bei näherer Betrachtung stellte sich aber heraus, dass die Radfahrende Person alles richtig gemacht hatte und das Fehlverhalten stattdessen bei der Autofahrer*in lag. Über die Schuldfrage entscheiden weder die Polizei, der ADFC oder die Medien sondern ein Gericht.
Selbst wenn ein Gericht ein Todesopfer im Straßenverkehr als Hauptunfallverursachenden feststellt, ist das unserer Meinung nach kein Grund, zur Tagesordnung überzugehen. Ursachen müssen analysiert und abgestellt werden, um weitere Verkehrsopfer zu vermeiden. Denn ein Verkehrssystem sollte fehlerverzeihend sein. Alle sollten vorausschauend und aufmerksam fahren, stets mit Fehlern anderer rechnen und entsprechend defensiv agieren.
Unser Ziel bleibt die Vision Zero: Niemand sollte im Straßenverkehr zu Tode kommen oder schwer verletzt werden. Die Schuldfrage spielt daher für die Durchführung einer Mahnwache keine Rolle.
Was ist ein Ghostbike?
Auf einer Mahnwache wird ein sogenanntes Ghostbike aufgestellt. Es ist ein komplett weiß angestrichenes Fahrrad, das am Unfallort eines tödlich verunglückten Radfahrenden als Gedenkstätte dient. Es erinnert an das Geschehen, gibt allen Hinterbliebenen einen Ort der Trauer und allen Verkehrsteilnehmenden eine Mahnung an regelkonformes Verhalten.
Weitere Informationen: https://de.wikipedia.org/wiki/Geisterrad
Wie lange bleibt ein Ghostbike am Unfallort stehen?
Es gibt keine Festlegung für die Dauer der Aufstellung eines Ghostbikes. Für uns hat der Wunsch der Hinterbliebenen oberste Priorität, ihm wird entsprochen. Oft erhalten wir noch nach vielen Jahren aus dem Umfeld der Angehörigen oder der Nachbarschaft eine persönliche Nachricht, dass das Ghostbike ein wichtiger Ort der Erinnerung für alle ist.
Wie erfahre ich von einer geplanten Mahnwache?
Wir informieren kurzfristig auf unseren Social-Media-Kanälen und sofern terminlich passend auch via Newsletter. Meist kommuniziert auch die lokale Presse im Rahmen ihrer Berichterstattung über den Unfall den Termin der Mahnwache.
Mastodon: https://norden.social/@ADFC_Hamburg
Instagram: https://www.instagram.com/adfc_hamburg/
Newsletterabo auf https://hamburg.adfc.de/
Was geschieht bei einer Mahnwache?
Zu einer Mahnwache sammeln sich die Teilnehmenden pünktlich zum Termin auf den Nebenflächen am Unfallort. Nachdem die Polizei den Straßenverkehr am Unfallort ausgesperrt hat, wird zum Betreten der Fahrbahn aufgerufen und in einer kurzen Ansprache das Unfallgeschehen sachlich geschildert. Anschließend findet eine gemeinsame Schweigeminute statt. Hierzu wird ein sogenannter Die-In durchgeführt, bei dem sich die Teilnehmenden neben ihrem Fahrrad zusammen auf die Fahrbahn legen. Es ist natürlich auch möglich zum Ghostbike gewandt zu knien oder zu stehen. Abschließend gehen alle gemeinsam wieder zurück auf die Nebenflächen. Alles zusammen dauert ca. 30 Minuten.
Womit kann ich den ADFC bei der Durchführung von Mahnwachen unterstützen?
Im ADFC kümmert sich der Arbeitskreis Ghostbike um die weißen Fahrräder sowie die Anmeldung und Durchführung der Mahnwachen. Wir freuen uns über deine Unterstützung, gerne als ehrenamtlich Aktiver, auch Sach- oder Geldspenden sind willkommen.
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