Windschutzscheiben-Perspektive eines Autonomen Autos

Der „Verkehr der Zukunft“, wie ihn sich Verkehrssenator Tjarks und Bundesverkehrsminister Wissing vorstellen: Fahrerlose Autos navigieren mit digitaler Technik durch belebte Stadtviertel. © CC 4.0

Mobilität für Menschen statt noch mehr Autos

 

Der Senat will Hamburg zur „Metropol-Modellregion Mobilität“ machen: Bis 2030 sollen 10.000 autonome Autos auf den Straßen der Hansestadt fahren. Für den ADFC haben dagegen die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen Priorität.

 

Hamburgs Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) und Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) unterzeichneten am 19. Dezember 2022 ein „Memorandum of Understanding“ (Absichtserklärung) zur Digitalisierung des Verkehrs in Hamburg. Bereits ab 2025 wollen sie das automatisierte und vernetzte Fahren (AVF) von den bisherigen „Testfeldern“ in den gesamten Stadtraum bringen: Bis 2030 sollen in Hamburg 10.000 autonome Autos fahren.

„Dieses Programm des Hamburger Senats zum umfangreichen Ausbau des autonomen Fahrzeugverkehrs sehen wir kritisch“, sagt Tom Jakobi vom Vorstand des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Hamburg. Wenn im Jahr 2030 tatsächlich zehntausend MOIA-Busse von Volkswagen und andere kommerzielle Sammeltaxi-Dienste autonom durch Hamburg fahren – schon aus Rentabilitätsgründen vor allem durchs Stadtzentrum – , konterkariert das eine echte Mobilitätswende, die den Umweltverbund aus öffentlichem Nah-, Rad- und Fußverkehr priorisiert. Weil diese „fahrerlosen“ Autos rund um die Uhr im Einsatz sein können und dabei selbständig von einem Kunden zum nächsten fahren, wird es unter Umständen nicht weniger, sondern vielleicht sogar noch mehr Autoverkehr in der City geben – auf Kosten der dort lebenden Menschen und ihrer Lebensqualität.

Jakobi: „Beim autonomen Fahren im Mischverkehr mit anderen Verkehrsträgern gibt es außerdem noch sehr viele offene Fragen – etwa in Hinblick auf Verkehrssicherheit, Datennutzung, Monopolisierung, Stadtplanung, Haftung bei Unfällen, den Einnahmen und Kosten sowie der Konkurrenz mit dem öffentlichem Nahverkehr.“ Dass bei so einschneidenden verkehrspolitischen Weichenstellungen bisher keine Bürger- und Stakeholderbeteiligung in Hamburg stattfindet, sieht Jakobi ebenfalls kritisch: „Das verstärkt natürlich unsere Sorgen hinsichtlich der offenen Fragen“.

Schließlich: Wenn beim autonomem Fahren trotz aller Risiken in Hamburg gleich flächendeckend geplant wird, während es für den Radverkehr nur einzelne Leuchtturmprojekte geben soll, zeigt das ein schweres Ungleichgewicht in den Plänen von Tjarks und Wissing zur „Modellregion Mobilität Hamburg“.

Um Hamburg zur Modellregion für den Verkehr der Zukunft zu machen, fordert der Fahrradclub:

  • Es muss sicher gestellt sein, dass es zukünftig nicht mehr, sondern deutlich weniger Autoverkehr Hamburg geben wird. Autonomer Autoverkehr ist auch Autoverkehr.
  • Die Verkehrsflächen müssen konsequent zugunsten des Umweltverbunds umverteilt werden.
  • Die noch fahrenden Kraftfahrzeuge müssen zum Schutz von Fußgängerinnen und Radfahrerinnen verpflichtend mit umfassenden Sicherheits-Assistenzsystemen ausgestattet sein.

 


Der Newsletter vom ADFC-Hamburg

Der kostenlose Newsletter des ADFC Hamburg informiert ein bis drei Mal im Monat über Neuigkeiten zum Radfahren in Hamburg und über die Arbeit des ADFC.
zur Anmeldung

Du kannst dich jederzeit über einen Link im Newsletter wieder abmelden.

https://hamburg.adfc.de/artikel/mobilitaet-fuer-menschen-statt-noch-mehr-autos

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Wie erreiche ich den ADFC Hamburg?

    Geschäftsstelle des ADFC Landesverband Hamburg e.V.
    Koppel 34-36
    20099 Hamburg

    Telefon: +49 40 39 39 33
    E-Mail: kontakt [at] hamburg.adfc.de

     

    Erreichbarkeit
    Die Geschäftsstelle ist an Werktagen grundsätzlich telefonisch erreichbar. Anrufe können jedoch nicht immer persönlich entgegen genommen werden. Nachrichten auf dem Anrufbeantworter sind sehr willkommen und werden (werk)täglich abgehört und beantwortet.
    Bitte nutzen Sie auch unsere E-Mail-Adresse.

    Persönliche Termine sind nach Absprache möglich.

    weiterlesen

  • Wie kann ich den Newsletter abonnieren?

    Der kostenlose Newsletter des ADFC Hamburg informiert ein bis drei Mal im Monat über Neuigkeiten zum Radfahren in Hamburg und über die Arbeit des ADFC.

    Hier geht's zur Anmeldung
    Du kannst dich jederzeit über einen Link im Newsletter wieder davon abmelden.

  • Wo kläre ich meine Fragen zur Mitgliedschaft?

    Für Änderungen zur Mitgliedschaft stellen wir verschiedene Formulare bereit, mit denen du z.B. eine neue Anschrift ganz einfach mitteilen kannst. Du benötigest lediglich deine Mitgliedsnummer.

    Mitglied werden kannst du hier.

    Bei Fragen zur Mitgliedschaft hilft dir unser zentraler Mitgliederservice in Bremen gerne weiter: +49 421 34 62 923.

    Eine Übersicht zu unseren Mitgliedervorteilen findest du hier.

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt