Verkehrswacht für niedrigere Promillegrenze
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) fordert verschärfte Alkoholgrenzwerte für Radfahrende. Unfallstatistiken zeigen: Menschen fahren inzwischen häufiger auf dem Rad als hinter dem Steuer unter Alkoholeinfluss. Der ADFC unterstützt strengere Regeln.
Die Zahl der Alkoholunfälle im Radverkehr erreicht neue Höchstwerte. Die Präsidentin der Deutsche Verkehrswacht, Kirsten Lühmann, spricht sich für eine niedrigere Promillegrenze aus. Während Autofahrende ab 0,5 Promille ein Bußgeld zahlen müssen, bleiben Radfahrende bis 1,6 Promille straffrei.
Rekordwerte bei Alkoholunfällen
Das Statistische Bundesamt verzeichnete 2024 bundesweit rund 34.700 Alkoholunfälle. Erstmals führen Radfahrende mit 43 Prozent die Statistik der alkoholisierten Unfallverursacher an – vor Autofahrenden mit 39 Prozent. Der Anteil alkoholisierter Radfahrender an allen Fahrradunfällen stieg von vier Prozent (2015) auf fünf Prozent (2021).
ADFC fordert 1,1 Promille als neuen Grenzwert
Der ADFC spricht sich für eine Anpassung aus. „1,6 Promille auf dem Rad sind deutlich zu viel“, erklärt Sven Eckert, ADFC-Geschäftsführer in Bremen. Der ADFC setzt sich für 1,1 Promille als neuen Bußgeldtatbestand ein. Diese Forderung basiert auf verkehrsmedizinischen Untersuchungen: Ab 1,1 Promille zeigen Radfahrende deutlich gesteigerte Fahrunsicherheit.
Rechtslücke schließen
Derzeit begehen Autofahrende ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit und zahlen 500 Euro Bußgeld. Radfahrende machen sich erst ab 1,6 Promille strafbar – ohne Bußgeldtatbestand dazwischen. DVW-Präsidentin Lühmann schlägt 250 Euro Bußgeld vor.
Die Anpassung ist laut ADFC ein Schritt in Richtung „Vision Zero“ – dem Ziel, Verletzte und Tote im Straßenverkehr zu reduzieren. Auch der TÜV-Verband und die Gewerkschaft der Polizei fordern strengere Alkoholregeln im Radverkehr. Die Politik diskutiert bereits seit Jahren über schärfere Regeln.
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