Tempo 30 Schild am Zebrastreifen

Tempo 30 in ganz Hamburg statt nächtlichem Klein-Klein!

Der Fahrradclub begrüßt die neuen nächtlichen Tempolimits im Lärmaktionsplan, fordert aber Tempo 30 auch tagsüber und stadtweit! Bürger*innen, prüft den Lärmaktionsplan und fordert Verbesserungen!

Der Fahrradclub begrüßt die neuen nächtlichen Tempolimits, die im kürzlich von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) vorgelegten Entwurf für den Lärmaktionsplan enthalten sind, fordert aber Tempo 30 auch tagsüber und stadtweit!

„Der vorgelegte Lärmaktionsplan ist ein Fortschritt gegenüber dem bisherigen“, sagt Tom Jakobi vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Ab Mitte 2022 darf in Hamburg auf 20 neuen Abschnitten von stark belasteten Straßen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr nicht schneller als 30 km/h gefahren werden, ab 2024 zusätzlich auf weiteren 65 Straßenabschnitten.

„Auch mit diesen neuen nächtlichen Tempo-30-Strecken wird Hamburg sein massives, flächendeckendes Lärmproblem aber nicht in den Griff bekommen“, so Jakobi. „Die vielen, aber meist auch nur sehr kurzen nächtlichen Tempo-30-Strecken, die jetzt kommen sollen, sind ein Tropfen auf den heißen Stein – mit einem solchen Klein-Klein wird die Stadt die gesetzlichen Lärm- und Klimaschutzvorgaben nicht einhalten können.“

Der neue Lärmaktionsplan klammert viele Straßen aus, die nachts überlaut sind. Tagsüber sind keinerlei Temporeduzierungen vorgesehen. Laut Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 04.06.1986) sind die Behörden aber dazu verpflichtet, bei Lärmwerten von mehr als 60 dB(A) in der Nacht bzw. 70 dB(A) Abhilfe zu schaffen. Die Lärmkarten der Stadt Hamburg zeigen, dass diese Lärmwerte auf fast allen Hauptstraßen überschritten werden – und zwar auf der ganzen Länge Tag und Nacht!

Forderungen
Der Fahrradclub fordert daher die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in ganz Hamburg. „Eine solche einmalige Maßnahme hätte außerdem den Vorteil, dass Busfahrpläne und Ampelschaltungen nur einmal angepasst werden müssten“, sagt Jakobi. Das stadtweite Vorgehen wäre wesentlich einfacher umzusetzen, transparenter für die Verkehrsteilnehmer*innen und unterbindet laute Beschleunigungsvorgänge von Autofahrer*innen am Ende von Tempo-30-Abschnitten. „Hamburg sollte dem Beispiel Freiburgs folgen und zur Modellkommune für flächendeckendes Tempo 30 werden“.

„Gleichzeitig fordern wir Senat und Behörden auf, den Lärmschutz deutlich schneller zu verbessern als bisher“, so Jakobi. „Selbst aus dem ohnehin unzureichenden Lärmaktionsplan von 2013 sind 10 von 24 einst geplanten Temporeduktionen auch nach acht Jahre immer noch nicht realisiert worden“. Diese zögerliche Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen, aber auch die Weigerung der Innenbehörde, die rechtlichen Möglichkeiten für die Einführung von Tempo 30 auszuschöpfen, gehe tagtäglich auf Kosten der Gesundheit vieler tausender Menschen in Hamburg.

Jakobi: „Wir rufen vor allem die Bürger*innen auf, die an Hauptstraßen leben, die Planungen zum Lärmschutz in ihrer Straße zu prüfen und vom Senat Lärmschutzmaßnahmen einzufordern". Das Online-Beteiligungsverfahren zum neuen Lärmaktionsplan läuft noch bis zum 25. Juni 2021.

Das Online-Tool des Fahrradclubs, das bei der Antragstellung auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie Tempo 30 hilft, haben bereits 1136 Menschen genutzt.

Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit
Der ADFC ist Teil des Bündnisses „Pro Tempolimit!“ und fordert Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts, so wie Spanien es kürzlich landesweit und Frankreich im letzten Jahr für mehr als 200 Städte eingeführt haben. Tempo 30 schützt nicht nur vor Lärm und Abgasen, sondern auch vor schweren Unfällen. In Frankreich sind in den Städten, die Tempo 30 innerorts eingeführt haben, die schweren und tödlichen Unfälle um 70 Prozent zurückgegangen. Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt flächendeckend Tempo 30 innerorts.

Links:

Zusammenfassung des Lärmaktionsplans der BUKEA

Beteiligungsplattform Lärmaktionsplan

Beteiligungsplattform Lärmaktionsplan, Schwerpunkt "Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten"

Lärmkarten Hamburg

T30-Antragstool

Modellregion Freiburg

Bündnis Pro Tempolimit

Info Spanien und Frankreich


Der Newsletter vom ADFC-Hamburg

Der kostenlose Newsletter des ADFC Hamburg informiert ein bis drei Mal im Monat über Neuigkeiten zum Radfahren in Hamburg und über die Arbeit des ADFC.
zur Anmeldung

Du kannst dich jederzeit über einen Link im Newsletter wieder abmelden.

https://hamburg.adfc.de/pressemitteilung/tempo-30-in-ganz-hamburg-statt-naechtlichem-klein-klein

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der ADFC ist die größte Interessenvertretung für Radfahrende weltweit und hat mehr als 220.000 Mitglieder bundesweit, davon über 9.000 in Hamburg. Als Fahrradlobby setzen wir uns für die Verkehrswende mit dem Fahrrad im Mittelpunkt ein - und damit für mehr Klimaschutz, Sicherheit, Gesundheit und Lebensqualität.

    Der ADFC ist parteipolitisch neutral, aber parteilich, wenn es um die Interessen von Radfahrenden geht. Mit Kampagnen fördern wir den öffentlichen Diskurs und erzeugen politisch Druck. Auf Fachveranstaltungen und durch Lobbyarbeit informieren wir politische Entscheider*innen. Mit Projekten wie dem ADFC-Fahrradklima-Test schaffen wir öffentliche Aufmerksamkeit für dringend notwendige Verbesserungen der Radfahrbedingungen. Unsere Serviceangebote machen Radfahrenden das Leben leichter. Und im Freizeitbereich veranstalten wir Radtouren und fördern den Radtourismus.

    weiterlesen

  • Wie erreiche ich den ADFC Hamburg?

    Geschäftsstelle des ADFC Landesverband Hamburg e.V.
    Koppel 34-36
    20099 Hamburg

    Telefon: +49 40 39 39 33
    E-Mail: kontakt [at] hamburg.adfc.de

     

    Erreichbarkeit
    Die Geschäftsstelle ist an Werktagen grundsätzlich telefonisch erreichbar. Anrufe können jedoch nicht immer persönlich entgegen genommen werden. Nachrichten auf dem Anrufbeantworter sind sehr willkommen und werden (werk)täglich abgehört und beantwortet.
    Bitte nutzen Sie auch unsere E-Mail-Adresse.

    Persönliche Termine sind nach Absprache möglich.

    weiterlesen

  • Warum sollte ich Mitglied im ADFC sein?

    Mit Deiner Mitgliedschaft unterstützt Du den ADFC in seiner Arbeit für bessere und sichere Radwege. Wir setzen uns für dich und deine Interessen in Politik und Öffentlichkeit ein, fordern und fördern den weiteren Ausbau der Radinfrastruktur und die Verkehrswende in Hamburg. Mit deiner Mitgliedschaft zeigst du, dass Radfahren zu Deinem Leben gehört und verleihst der Fahrradlobby noch mehr Gewicht.

    Du trägst dazu bei, dass Hamburg zu einer lebenswerteren, klimafreundlichen Stadt mit nachhaltiger Mobilität wird.

    weiterlesen

  • Welche Vorteile habe ich als ADFC Mitglied?

    Als Mitglied im ADFC bist du mitten im Geschehen, kannst am aktiven Vereinsleben teilnehmen und findest zu (fast) jedem Rad-Thema Gesprächspartner*innen.

    Über deine Mitgliedschaft erhältst du mit unserer "ADFC Pannenhilfe" rund um die Uhr schnell und unkompliziert Hilfe, wenn du mal nicht mehr weiter kommst – egal, ob im Alltag, in der Freizeit oder auf Reisen (gilt für Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Fahrradanhänger). Du bist als Mitglied automatisch rechtsschutz- und haftpflichtversichert, wenn Du als öffentlicher Verkehrsteilnehmer*in mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Fahrrad im ÖPNV unterwegs bist. Außerdem hast du Anspruch auf eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Als Mitglied bekommst du regelmäßig das ADFC-Mitgliedermagazin Radwelt frei Haus per Post oder als E-Paper, voll mit wertvollen Tipps und Informationen rund ums Rad sowie als Hamburger*in die RadCity, das Radmagazin des Hamburger Clubs. Zudem gibt’s Vergünstigungen bei unseren Services wie zum Beispiel dem Codieren.

    weiterlesen

  • Wie kann ich den Newsletter abonnieren?

    Der kostenlose Newsletter des ADFC Hamburg informiert ein bis drei Mal im Monat über Neuigkeiten zum Radfahren in Hamburg und über die Arbeit des ADFC.

    Hier geht's zur Anmeldung
    Du kannst dich jederzeit über einen Link im Newsletter wieder davon abmelden.

  • Wo kläre ich meine Fragen zur Mitgliedschaft?

    Für Änderungen zur Mitgliedschaft stellen wir verschiedene Formulare bereit, mit denen du z.B. eine neue Anschrift ganz einfach mitteilen kannst. Du benötigest lediglich deine Mitgliedsnummer.

    Mitglied werden kannst du hier.

    Bei Fragen zur Mitgliedschaft hilft dir unser zentraler Mitgliederservice in Bremen gerne weiter: +49 421 34 62 923.

    Eine Übersicht zu unseren Mitgliedervorteilen findest du hier.

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt