Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Hamburg e. V.

Absperrung auf dem Morrburger Hinterdeich

Nichts geht mehr von Moorburg in Richtung Neugraben. Seit Monaten blockiert hier eine Vollsperrung ohne ausgeschilderte Umleitung den Radverkehr. © ADFC / Sven Anders

Vollsperrung am Moorburger Hinterdeich – ADFC fordert Umleitung für Radfahrende

Senat und Bezirksamt ignorieren in Harburg die eigenen Vorschriften bei Baustellenführungen für den Rad-und Fußverkehr.

Baustellenführungen in Hamburg müssen so geplant und angeordnet werden, „dass der Rad- und Fußverkehr das jeweilige Baufeld passieren kann“. Sollte dies nicht möglich sein, ist „eine geeignete Umleitung auszuschildern.“ Dazu hat sich der Senat im April 2020 in seiner Einigung mit der Volksinitiative „Radentscheid Hamburg“ verpflichtet. 

Die Realität auf Hamburgs Straßen spricht leider eine andere Sprache. Vielmehr lassen sich zahlreiche Baustellen im Stadtgebiet beobachten, die in deutlichem Widerspruch zu der Selbstverpflichtung des Senats stehen. „Ein besonders drastisches Beispiel ist seit vielen Monaten am Moorburger Hinterdeich in Harburg zu beobachten“, berichtet Sven Anders vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) in Hamburg-Harburg. Seit November 2025 ist dort der Abschnitt zwischen Waltershofer Straße und der A7 vollständig gesperrt. Eine Durchfahrt für den Radverkehr ist nicht möglich. Gleichwohl fehlt entgegen der Versprechungen des Senats eine Umleitungsbeschilderung. Dabei ist der gesperrte Abschnitt Teil ausgewiesener Radrouten (Freizeitroute 2 / Grüner Ring) sowie eine der wenigen durchgehenden Nord-Süd-Verbindungen zwischen den Stadtteilen Hausbruch, Neugraben und Fischbek sowie Wilhelmsburg und weiter bis in die Innenstadt.

„Wenn eine monatelange Vollsperrung erfolgt und keine Umleitung für den Radverkehr ausgeschildert wird, obwohl dies ausdrücklich vereinbart wurde, stellt sich die Frage, wie ernst Senat und Bezirk die beschlossenen Ziele tatsächlich nehmen“, kritisiert Anders.

Mit Unterstützung des Fahrradclubs wehren sich nun Betroffene und legen Widerspruch gegen die bestehende Verkehrsregelung ein. Am 15. Februar 2026 wurde zudem beim Verwaltungsgericht Hamburg eine Klage auf Herausgabe der zugrunde liegenden verkehrsrechtlichen Anordnung nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz eingereicht. Ziel ist es, die behördliche Entscheidungsgrundlage offenzulegen und die Abwägung zur Radverkehrsführung nachvollziehbar zu machen.

Die Einigung mit dem Radentscheid hat der Senat 2020 als politischen Erfolg und Ausdruck eines demokratischen Prozesses zwischen Zivilgesellschaft und Politik gefeiert. „Wenn eine Behörde beschlossene Vereinbarungen aber faktisch ignoriert, ohne dies nachvollziehbar zu begründen, untergräbt das das Vertrauen in demokratische Entscheidungen“, so Anders. „Verwaltungshandeln muss sich an den politischen Beschlüssen messen lassen. Daher verlangen wir, dass die Stadt sich unverzüglich an ihre eigenen Vorschriften bei Baustellenführungen für den Rad-und Fußverkehr hält.“

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https://hamburg.adfc.de/pressemitteilung/vollsperrung-am-moorburger-hinterdeich-adfc-fordert-umleitung-fuer-radfahrende

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