Cerstin Barmbrock aus dem Vorstand des ADFC Hamburg überreicht das Zertifikat an Michael Werner-Bölz, Bezirksamtsleiter.

Cerstin Barmbrock aus dem Vorstand des ADFC Hamburg überreicht das Zertifikat an Michael Werner-Bölz, Bezirksamtsleiter. © Bezirksamt Hamburg-Nord / Elina Wiesner

Bezirksamt Hamburg-Nord ist "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber"

 

Seit 2017 vergibt der ADFC die neue europaweite Zertifizierung „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“. Nun hat das Bezirksamt Hamburg-Nord erstmals das begehrte Siegel in „Bronze“ erhalten.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat Anfang 2021 ein umfangreiches Mobilitätskonzept zur Förderung des Radverkehrs im Bezirksamt erstellt und bereits erste Maßnahmen umgesetzt, um das Fahrradfahren für die Mitarbeitenden noch attraktiver zu gestalten.

So beteiligt sich das Bezirksamt beispielsweise seit einigen Jahren an der Fahrradkampagne „Stadtradeln“. Eine interne Informationsseite gibt den Mitarbeitenden schon jetzt umfangreiche Informationen und Tipps rund um das Thema Fahrradmobilität und für kleine Fahrradnotfälle gibt es an ausgewählten Standorten des Bezirksamtes "Erste-Hilfe-Kästen" und eine Luftpumpe. Sobald es die Pandemiesituation wieder zulässt, ist ein Fahrrad-Frühstück geplant, bei dem sich die radfahrenden Kolleg*innen regelmäßig über ihre Lieblingsstrecken austauschen können.

Das Engagement lohnt sich gleich mehrfach: Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit kommt, hat im Schnitt ein Drittel weniger Krankheitstage - und ein niedrigeres Infektionsrisiko. Fahrradfreundliche Maßnahmen tragen zudem zum betrieblichen Umweltmanagement bei und sind ein wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen Mobilitätsmanagements.

Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz:

„Die Auszeichnung mit dem „Bronze“-Zertifikat als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ zeigt, dass wir bereits auf einem guten Weg sind. Gleichwohl wissen wir, dass es noch Verbesserungsbedarf gibt. Unser Ziel ist es, die Angebote für radelnde Mitarbeiter*innen weiter auszubauen und zu verstetigen, sodass sich in Zukunft noch mehr Kolleg*innen entscheiden, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen.“

Projektleiterin beim ADFC-Bundesverband Sara Tsudome:

„Das Bezirksamt fördert den Radverkehr mit vielen verschiedenen Maßnahmen. Das bringt gleich mehrere Vorteile: Es stärkt die Mitarbeiterbindung sowie das Teamgefühl“. Zugleich kann ein Arbeitgeber beim betrieblichen Gesundheits-, Umwelt- und Mobilitätsmanagement punkten.“

 

Wie wird "Fahrradfreundlichkeit" gemessen? Von Fahrradparkplätzen über Radler-Frühstück bis hin zum internen Newsletter - Radförderung im Unternehmen hat viele Facetten!

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https://hamburg.adfc.de/artikel/bezirksamt-nord-ist-fahrradfreundlicher-arbeitgeber-2

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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