Fahrradstraße

Fahrradstraße © adfc hh/Ulf Dietze

FAQ Fahrradstraße

Was ist eine Fahrradstraße und was gilt dort?

Was bedeutet Fahrradstraße?

Eine Fahrradstraße ist also ein Sonderweg für den Radverkehr und Radfahrenden vorbehalten. Sie dürfen auf einer Fahrradstraße auch dann nebeneinander fahren, wenn Autos deswegen langsamer fahren müssen. An Kreuzungen und Einmündungen gilt rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist. Für das Halten und Parken gelten die selben Regeln wie in anderen Straßen.

Kfz-Verkehr ist in der Fahrradstraße nur dann erlaubt, wenn ein Zusatzzeichen wie Anlieger frei oder Kfz frei das so regelt. Auto- und Motorradfahrer*innen sind dann quasi Gäste und müssen sich dem Radverkehr anpassen.

Verkehrszeichen Fahrradstraße
Verkehrszeichen Fahrradstraße © wikipedia/public domain

Eine Straße wird durch das Verkehrszeichen 244.1 zur Fahrradstraße.

Die StVO bestimmt, welche Verkehrsregeln in einer Fahrradstraße gelten:

»Ge- oder Verbote

1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.

2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.

4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.«

(Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen, gültig seit 01.04.2013)

Im städtischen Raum müssen auf der Fahrradstraße auch die Anlieger*innen mt dem Auto fahren können und die Geschäfte erreichbar sein. Darum wird fast immer das Zusatzschild Anlieger frei ergänzt. Es dürfen hier also die Personen mit Auto oder Motorrad fahren, die auf den anliegenden Grundstücken wohnen oder mit den anliegenden Grundstücken in Kontakt treten wollen – zum Beispiel um jemanden zu besuchen, ein Paket abzugeben oder den Abfluss zu reparieren.

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer der Freien und Hansestadt Hamburg veröffentlichte Mitte März 2016 ein Video, das die Regeln erklärt.

Video: Fahrradstraßen in Hamburg? Ach, so ist das!

 

Wozu gibt es Fahrradstraßen?

Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist, erwartet wird oder gebündelt werden soll. Sie haben also denselben Zweck wie Hauptverkehrsstraßen für Kfz. Gleichzeitig bieten sie oft parallele Routen zu viel befahrenen Hauptverkehrsstraßen an, die idealerweise komfortabel, lärmfrei und ohne störende Wartezeiten an Ampeln gutes Vorankommen mit dem Fahrrad sichern. Da hier nur langsam gefahren werden kann und der Radverkehr Vorrang hat, sind Fahrradstraßen für den Autodurchgangsverkehr nicht attraktiv. Nutznießer sind also auch die Anwohner*innen, da der geringe Autoverkehr in Fahrradstraßen das Wohnumfeld verbessert.

Wie ist die Vorfahrt geregelt?

In einer Fahrradstraße gilt rechts vor links, wenn es nicht anders angeordnet ist oder die Bauweise der Einmündungen es anders regelt. Allerdings gilt folgende Maxime: "Grundsätzlich sollen auf der Fahrradstraße fahrende Verkehrsteilnehmer vorfahrtberechtigt sein." (Senat in der Drucksache 21/12872 vom 08.05.2018).

Insbesondere diese beiden Lösungen gibt es demnach in Hamburg:

Bordsteinverlauf an der Fahrradstraße Leinpfad
Bordsteinverlauf an der Fahrradstraße Leinpfad © adfc hh/Andrea Kupke

Die Nebenstraße, die im Bild an die Fahrradstraße mündet, ist über eine Gehwegüberfahrt auf die Fahrradstraße geführt. D. h., der Bordstein (grün markiert) entlang der Fahrradstraße läuft in einer Linie fort und wird nicht als Kurve in die Nebenstraße geführt. Der Gehweg der Fahrradstraße läuft ohne Unterbrechung über die einmündende Fahrbahn. Wer also aus der Nebenstraße kommt und über diese Gehwegüberfahrt fährt, muss den Verkehrsteilnehmer*innen der Fahrradstraße Vorfahrt gewähren (Vgl. § 10 StVO). Zusätzlicher Verkehrszeichen bedarf es an dieser Stelle nicht.

Bordsteinverlauf an der Fahrradstraße Lortzingstraße
Bordsteinverlauf an der Fahrradstraße Lortzingstraße © adfc hh/Ulf Dietze

Die bauliche Gestaltung der Einmündung, die im nebenstehenden Foto gezeigt wird, sieht die Straßenverkehrsbehörde als Aufpflasterung an und nicht als Gehwegüberfahrt. Daher sieht sie den zu überfahrenden Bordstein auch nicht als zur Fahrradstraße gehörig an. Dadurch würde dann rechts vor links gelten. Der Unterschied der baulichen Gestaltung in den beiden gezeigten Bildern ist für die Verkehrsteilnehmer*in auf den ersten Blick kaum zu erkennen. Und damit auch nicht die Vorfahrtregelung, die sich daraus ergibt.

Sofern die bauliche Gestaltung so ist wie auf dem unteren Bild, sollte zukünftig die Fahrradstraße mit Vorfahrt beschildert werden und die einmündende Straße mit Vorfahrt gewähren. Auf diese Weise ist die angestrebte Vorfahrt für die Fahrradstraße eindeutig geregelt.

Wo gibt es Fahrradstraßen in Hamburg?

Die Hamburger Politik und Verwaltung haben sich sehr viel Zeit gelassen mit der Einrichtung von Fahrradstraßen. 

  • 1998 wurden in Eimsbüttel die kurzen Abschnitte von Bornstraße (250 m), Rutschbahn (100 m) und Heinrich-Barth-Straße (250 m) zu Fahrradstraßen gewidmet.
  • Erst 2007 ging es weiter mit dem Brookdeich in Bergedorf (250 m).
  • Wieder dauerte es dann fünf Jahre, bis es 2012 weiterging: Honartsdeicher Weg (HH-Mitte, 1100 m), Wirtschaftsweg westl. der Wilhelmsburger Reichsstraße (HH-Mitte, 900 m), Falkensteiner Ufer von Falkentaler Weg bis westliche Kehre Campingplatz Wittenbergen (Altona, 1340 m), Uferstraße – von-Essen-Straße – Lortzingstraße (Nord, 950 m).
  • 2013: Adenauerallee (nördl. Nebenfahrbahn) (HH-Mitte, 420 m), Große Elbstraße, Hausnummer 277 bis Kehre (Altona, 200 m)
  • 2014: Billhafen Löschplatz (HH-Mitte, 50 m), Harvestehuder Weg (Bezirk Eimsbüttel, 1250 m)
  • 2015: Angerstraße (Nord, 170 m), Rheingoldweg (Altona, 525 m)
  • 2016: Goebenstraße (Bezirk Eimsbüttel, ca. 370 m), Maukestieg (Mitte, 100 m), Luruper Hauptstraße, Hausnummer 114 (Rückseite) bis Lüttkamp
  • 2017: Alsterufer (Eimsbüttel, 380 m), Leinpfad (Hamburg-Nord, 1620 m), Am Lohsepark (Stockmeyerstraße bis Kobestraße)
  • 2018: Hartwicusstraße (HH-Nord), Bellevue (HH-Nord), Fährhausstraße (HH-Nord), Schöne Aussicht (HH-Nord), Eduard-Rhein-Ufer (HH-Nord), Horner Weg (Sievekingsallee bis Caspar-Voght-Straße (Mitte, 2000 m), Alsterufer von Fontenay Süd bis Alte Rabenstraße (Eimsbüttel, 1030 m), Billsteder Bahnstieg (Mitte, 1600 m), Högenstraße (Langenfelder Damm bis Spannskamp) (Eimsbüttel, 900 m), Tornquiststraße (Eimsbüttel, 550 m), Schlüterstraße (Eimsbüttel, 700 m), Höpen/Am Ohlmoorgraben (HH-Nord, 460 m), Denickestraße (Harburg, 1625 m)
  • 2019: Schlüterstraße (Eimsbüttel), Chemnitzstraße (Altona, 485 m), Am Lohsepark (Kobestraße bis Überseeallee, übriger Teil schon seit 2017)
  • 2020: Gertigstraße (HH-Nord), Thadenstraße (Altona, 800 m)
  • 2022: Sieldeich (Mitte, 370 m), Veddeler Brückenstraße (Mitte, 480 m), Freesenstraße (Wandsbek), Rantzaustraße (Wandsbek)

Eine Liste der Fahrradstraßen findet sich auch als Anhang in der Bürgerschaftsdrucksache 22-7577

Was gewinnen die Anwohner*innen?

Das Wohnen an einer Fahrradstraße ist wie das Wohnen in einer Tempo-30-Zone: Wenig Autoverkehr und langsame Geschwindigkeiten sorgen für Ruhe und ein angenehmes Wohnumfeld. Kinder können wieder draußen spielen. Und Anwohner werden weiterhin die Möglichkeit haben, mit dem eigenen Auto das Grundstück zu erreichen – nur der Parktourismus entfällt. In Hamburg geht die Einrichtung neuer Fahrradstraßen i. d. R. mit einer deutlichen Aufwertung des gesamten Straßenraums einher: attraktive Nebenflächen für Fußgänger*innen, Berücksichtigung der Belange von Personen mit Mobilitätseinschränkung (Blinde, Rollatorbenutzer, Rollstuhlfahrer), höhere Verkehrssicherheit in Einmündungsbereichen.

Wie wirkt sich die Fahrradstraße auf den Wirtschaftsverkehr aus?

Der Wirtschaftsverkehr profitiert durch Fahrradstraßen. Handwerker und Lieferdienste können selbstverständlich die Grundstücke weiterhin erreichen, der Schwerlastverkehr nutzt sowieso eher das Hauptstraßennetz. Der wichtigste Wirtschaftsverkehr – der Einzelhandel und seine Kunden – profitiert sogar von der Fahrradstraße: Untersuchungen wie Clever einkaufen mit dem Rad haben gezeigt, dass Fahrradkunden die besten Kunden für den Einzelhandel im Stadtteil sind. Auch wenn jeder einzelne Einkauf nicht sehr groß ist: Sie kaufen häufig ein und fahren nicht zum Discounter auf der grünen Wiese. Damit sind sie gerade für den Einzelhandel in Wohngebieten ein interessanter Kundenkreis, der sich durch komfortable Angebote zum Fahrradparken, Lieferdienste für schwere Einkäufe oder einen Fahrradhängerverleih noch stärker binden lässt.

Bei der Umgestaltung einer Tempo-50-Straße in eine Fahrradstraße ergeben sich zusätzliche Vorteile für die Gewerbetreibenden. Autofahrer*innen, die die Straße für ihren Weg von A nach B nutzen, haben selten Interesse, spontan anzuhalten und sich ein Schaufenster anzusehen und einzukaufen. Das ist im Radverkehr aufgrund der niedrigeren Geschwindigkeit und des unkomplizierten Anhaltens anders. Es gilt die alte Geschäftsfrauenweisheit: Nicht Autos kaufen ein, sondern Menschen.

Welche langfristigen Auswirkungen sind zu erwarten?

Langfristig betrachtet sind Fahrradstraßen auch ein Anti-Stau-Instrument für den Autoverkehr: Mit Instrumenten wie Fahrradstraßen, Velorouten usw. wird das Radfahren attraktiver. Menschen, die heute noch Auto fahren, werden dann zumindest gelegentlich aufs Rad umsteigen. Wenn in Hamburg der Radverkehrsanteil um 10 Prozentpunkte steigt und der Autoverkehrsanteil entsprechend um 10 Prozentpunkte sinkt (was sogar noch eine konservative Annahmen ist), dann sind auf den Straßen deutlich weniger Autos unterwegs.

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https://hamburg.adfc.de/artikel/faq-fahrradstrasse

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