Laub, Schmutz, Eis und Schnee - wer beseitigt es?
Du bist auf Hamburgs Straßen unterwegs und willst störende Laubhaufen, Verschmutzung, Schnee oder Eis melden? Wir nennen dir die richtigen Ansprechpartner.
Laub, Müll, Scherben…
Wende dich bei beobachteten Problemstellen direkt an die Stadtreinigung Hamburg oder gib deine Meldung über den Melde-Michel weiter. Je nachdem, um welche Wege es sich handelt, sind entweder die Stadtreinigung Hamburg oder die Anlieger zuständig. Grundsätzlich reinigt die Stadtreinigung mindestens alle 14 Tage die Straßen. Im Herbst zum Blattfall kommt die Reinigung dem Bedarf oft nicht hinterher.
Sind Radfahrstreifen oder Fahrbahn betroffen nutze die Hotline der Stadtreinigung Hamburg: 040 2576-1111 oder die App der Stadtreinigung
Für Radweg oder Gehweg erfrage die genaue Zuständigkeit für die Wege bei der Stadtreinigung: 040 25760
Schnee und Eis
Für den Winterdienst auf der Fahrbahn ist die Stadtreinigung Hamburg zuständig. Auch anliegerfreie Gehwege räumt die Stadtreinigung.
Ansonsten sind Anlieger*innen i. d. R. für die Geh- und Radwege zuständig – aber nicht immer. Bei den Radwegen ist die Zuständigkeit im Einzelfall nur über die Hotline der Stadtreinigung zu erfahren. Rufe dort an und teile mit, in welcher Straße bei etwa welcher Hausnummer die Räumung des Radwegs aussteht. Die Stadtreinigung prüft dann, ob sie selbst oder wer ansonsten zuständig ist und veranlasst die Räumung. In den letzten Jahren sind Radwege zunehmend in die Zuständigkeiten der Stadtreinigung übertragen worden.
- Winterdienst-Hotline der Stadtreinigung: 040 2576-1313
- Winterdienst-Zuständigkeiten und weitere Informationen
Du willst es ganz genau wissen?
Grundlagen sind das Hamburgische Wegegesetz (HWG) sowie die Verordnung über das Wegereinigungsverzeichnis und die Reinigungshäufigkeit. Im Detail regelt die Zuständigkeit das Wegereinigungsverzeichnis (WRV), das häufig geändert wird. Es hat die zwei Teile Gehwegreinigung (A) und Fahrbahnreinigung (B). Enthalten sind darin nur jene Gehwege, die von der srhh gegen Gebühr gereinigt werden. Ist ein Gehweg dort nicht aufgeführt, müssen die Anlieger*innen reinigen - auch den Radweg. Laut Stadtreinigung Hamburg (10/2019) betrifft dies etwa 50 % der Gehwege.
Zuständigkeiten und Vorschriften für die Laubreinigung in der Hansestadt findest du hier.