Radweg zugeparkt? Falschparker kannst du anzeigen!
Falsch parkende Autos behindern oder gefährden andere Verkehrsteilnehmer*innen? Du kannst etwas tun – wir zeigen, wie es geht, was zu beachten ist und beantworten Fragen.
Bei einer akuten Gefährdung des Straßenverkehrs sollte das zuständige Polizeikommissariat angerufen und über die gefährdende Verkehrsbehinderung informiert werden.
Ist die Gefährdung nicht akut, können die Ordnungsbehörden mit Hilfe einer Anzeige über gefährdende oder behindernde Verkehrslagen informiert werden, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.
Eine Anzeige kann über unterschiedliche Kanäle erstellt werden
- per E-Mail über die Adresse anzeigenbussgeldstelle [at] owi-verkehr.hamburg.de
- über die Seite Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr anzeigen im Serviceportal der Stadt Hamburg
- oder klassisch per Post an die Behörde für Inneres und Sport, Bußgeldstelle, Hammer Straße 30-34, 22041 Hamburg
- im Internet bietet die Seite weg.li zusätzlichen Service und Unterstützung bei der Erstellung einer Anzeige
Was gehört in die Anzeige?
- Tattag
- Tatzeit
- Tatort
- Kfz-Kennzeichen
- genauer Tatvorwurf
- vollständiger Name und Anschrift des Anzeigenden
- Beweisfoto(s), aus dem Kennzeichen und Tatvorwurf erkennbar hervorgehen. Bei einer Behinderung sollte, eine anonymisierte Person, die gerade ausweicht zu sehen sein
Wichtig
- Für jede Anzeige muss eine separate E-Mail versendet werden; die Bußgeldstelle verarbeitet keine Sammelanzeigen zu mehreren Fahrzeugen und Verstößen.
- Fotos dürfen keine Angaben zu Dritten, wie z.B. weitere Kfz-Kennzeichen, Gesichter von unbeteiligten Passanten o.ä. enthalten. - Andernfalls werden sie von der Bußgeldstelle nicht weiterverarbeitet.
- Fotos sind als Anhang der E-Mail anzufügen (nicht mehr als 10 MB insgesamt).
- Video-Dateien sind nicht erwünscht.
Alternative Wege
- Schreibe an die (untere) Straßenverkehrsbehörde (StVB) und informiere diese über regelhafte Verkehrsbehinderungen. Diese erreichst du per E-Mail über PKnnVerkehr [at] polizei.hamburg.de (nn = Polzeikommissariats-Nummer)
- Wende dich an die lokalen Bezirksämter und mache eine EINGABE. Dies ist sinnvoll, um beispielweise Bäume vor Falschparkern zu schützen. Hier gibt es die Option Eichenspaltpfähle oder sowieso fehlende Radbügel aufzustellen. Eingaben können über die Bürgerserviceseiten der Bezirke gemacht werden.
Häufige Fragen und Anmerkungen von Nutzer*innen
- Erfährt die angezeigte Person meinen Namen?
Die Bußgeldstelle ist bemüht, die Daten des Anzeigenden zu schützen: »I.d.R. werden die Anzeigen so erfasst, dass die Daten des Anzeigenden weder in der Verwarnung noch im Bußgeldbescheid auftauchen. Bei einer Akteneinsicht, die jeder Betroffene selbst oder durch seinen Rechtsanwalt nehmen kann, sind die Daten des Anzeigenden jedoch ersichtlich.« (Auskunft der Bußgeldstelle im Mai 2012)
- Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?
Du erhältst eine automatische Bestätigung zum Eingang deiner Mail. Unser Tipp: Schreibe in den Betreff deiner Mail an die Bußgeldstelle das Kennzeichen, auf das sich deine Anzeige bezieht. Der Betreff bleibt in der automatischen Antwort erhalten und du kannst die Eingangsbestätigung damit zuordnen.
- Verjährung vermeiden
Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt eine kurze Verjährungsfrist von drei Monaten. Diese Frist wird mit dem nächsten Verfahrensschritt wieder in Gang gesetzt.
Exakt: »Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.« StVG § 26 Abs 3
Da eine Anzeige mehrere Wochen lang unbearbeitet bei der Bußgeldstelle liegen kann, solltest du die Meldung unmittelbar nach dem Fotografieren des Tatbestands absenden, um Verjährtung zu vermeiden.
- Wird die Anzeige wirklich bearbeitet?
Wer eine Anzeige per E-Mail absendet, erhält lediglich eine automatische Eingangsbestätigung. Weiteres über den Verfahrensverlauf teilt die Bußgeldstelle nicht mit. Das Einwohnerzentralamt bestätigte dem ADFC jedoch, dass alle »angezeigten Vorfälle unter Berücksichtigung des Opportunitätsprinzips ver- und bearbeitet werden« (Mai 2018).
- Dauer des Falschparkens
Wenn das Vergehen länger als eine Stunde dauert, sollte man das angeben. Denn: Ab einer Stunde wird es teurer.
- Gefährdung
Sofern mit dem Falschparken ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr verbunden ist, sollte dies mit Begründung genannt werden. Wenn man mit dem Rad auf den Gehweg oder die Fahrbahn ausweichen muss, kann man das als gefährlichen Eingriff ansehen. Denn die Benutzungspflicht für einen Radweg darf eine Straßenverkehrsbehörde schließlich nur anordnen, wenn das Fahren auf der allgemeinen Fahrbahn an dieser Stelle die üblichen Gefahren im Straßenverkehr übersteigt.
- Behinderung
Ist mit dem Falschparken eine Behinderung einer Radfahrer*in verbunden, wird es teurer und gibt einen Punkt in Flensburg.
- Hausnummer bestimmen
Du weißt nicht, vor welcher Hausnummer der Falschparker stand, weil das nicht zu erkennen war? Hier helfen die Karten weiter, die Hausnummernangaben enthalten.
- Open Streetmap
- Geoportal Hamburg: Dort setzt du das Häkchen bei »Themen/Hintergrundkarten/ALKIS farbig«. Damit blendest du in der Karte die Hausnummern ein. In der Suchleiste kann der Straßenname eingegeben werden.
- Einige Karten-Apps zeigen ebenfalls Hausnummern an. Beispiel für iOS: maps.me
- Handyfoto bei Dunkelheit
Das Problem sind hier oft die Lichtverhältnisse. Wird mit Blitz fotografiert, reflektiert das Kennzeichen oft zu stark. Manche richten daher ihre Fahrradbeleuchtung (Standlicht) indirekt aus, so dass das Kennzeichen leicht erhellt wird und fotografieren dann ohne Blitz. Andere stellen am Handy die Funktion »Lampe« an, so dass sich die Optik schon mal auf die Lichtverhältnisse justieren kann, bevor dann das Foto geschossen wird. Ausprobieren!
- Anzeige per E-Mail DSGVO-konform?
Auf die konkrete Anfrage, ob das Einsenden einer Privatanzeige inklusive Fahrzeugfoto denn seit Inkrafttreten der DSGVO noch zulässig sei, antwortet das Einwohnerzentralamt: "Sie können uns Privatanzeigen auch weiterhin an unsere Emailadresse senden." (9/2018)
- Falschparken in Zahlen
Einnahmen aus Parkgebühren
- 2016: 12.782.396 Euro
- 2017: 18.836.019 Euro
Einnahmen aus Ordnungswidrigkeiten im bewirtschafteten Parkraum
- 2016: 7.957.978 Euro
- 2017: 9.256.708 Euro
Einnahmen aus anderen Verstößen im ruhenden Verkehr
- 2016: 12.332.267 Euro
- 2017: 12.542.083 Euro
Anzahl Ordnungswidrigkeitenanzeigen ruhender Verkehr
- 2016: 1.131.775
- 2017: 1.163.994
(Quelle: Bürgerschaftsdrucksache 21/12532)
Die Zahl der privaten Anzeigen gegen Falschparker ist im Jahr 2019 deutlich gestiegen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor. Hamburger Bürger haben in den ersten acht Monaten des Jahres rund 27.160 Anzeigen aufgrund von Parkverstößen erstattet. Das sind fast so viele wie im gesamten Jahr 2018. So konnte die Stadt in diesem Jahr durch von Bürgern gestellte Anzeigen bereits eine Summe von mehr als 604.000 Euro an Verwarn- und Bußgeldern verbuchen.
(Quelle: Hamburg 1, 09.10.19)