
Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg © ADFC Gerhard Westrich
Radweg zugeparkt? Falschparker kannst du anzeigen!
Ordnungswidrig haltende und parkende Fahrzeuge behindern oder gefährden andere Verkehrsteilnehmer*innen? Du kannst etwas tun – wir zeigen, wie es geht, was zu beachten ist und beantworten Fragen.
Bei einer konkreten Gefährdung des Straßenverkehrs sollte das zuständige Polizeikommissariat angerufen und über die gefährdende Verkehrsbehinderung informiert werden.
Liegt keine konkrete Gefährdung vor, können die Behörden Mithilfe einer Verwarnung oder eines Bußgeldes den Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der StVO anhalten
Eine Anzeige kann über unterschiedliche Kanäle erstellt werden
- per E-Mail über die Adresse anzeigenbussgeldstelle [at] owi-verkehr.hamburg.de
- über die Seite Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr anzeigen im Serviceportal der Stadt Hamburg
- oder klassisch per Post an die Behörde für Inneres und Sport, Bußgeldstelle, Hammer Straße 30-34, 22041 Hamburg
- im Internet bietet die Seite weg.li zusätzlichen Service und Unterstützung bei der Erstellung einer Anzeige
Was gehört in die Anzeige?
- Tattag
- Tatzeit
- Tatort
- Kfz-Kennzeichen
- genauer Tatvorwurf
- vollständiger Name und Anschrift des Anzeigenden
- Beweisfoto(s), aus dem Kennzeichen und Tatvorwurf erkennbar hervorgehen. Bei einer Behinderung kann neben der anonymisierten Person zum Beispiel auch das anonymisierte behinderte Fahrrad mit auf dem Foto sein.
Wichtig
- Für jede Anzeige muss eine separate E-Mail versendet werden; die Bußgeldstelle verarbeitet keine Sammelanzeigen zu mehreren Fahrzeugen und Verstößen.
- Fotos dürfen keine Angaben zu Dritten, wie z.B. weitere Kfz-Kennzeichen, Gesichter von unbeteiligten Passanten o.ä. enthalten. - Andernfalls werden sie von der Bußgeldstelle nicht weiterverarbeitet.
- Fotos sind als Anhang der E-Mail anzufügen (nicht mehr als 10 MB insgesamt).
- Video-Dateien sind nicht erwünscht.
Alternative Wege
- Schreibe an die (untere) Straßenverkehrsbehörde (StVB) und informiere diese über regelhafte Verkehrsbehinderungen. Diese erreichst du per E-Mail über PKnnVerkehr [at] polizei.hamburg.de (nn = Polzeikommissariats-Nummer)
- Wende dich an die lokalen Bezirksämter und mache eine EINGABE. Dies ist sinnvoll, um beispielweise Bäume vor Falschparkern zu schützen. Hier gibt es die Option Eichenspaltpfähle oder sowieso fehlende Radbügel aufzustellen. Eingaben können über die Bürgerserviceseiten der Bezirke gemacht werden.
FAQ zu Anzeigen von Falschparkenden
- Erfährt die angezeigte Person meinen Namen?
Die Bußgeldstelle ist bemüht, die Daten des Anzeigenden zu schützen: I.d.R. werden die Anzeigen so erfasst, dass die Daten des Anzeigenden weder in der Verwarnung noch im Bußgeldbescheid auftauchen. Bei einer Akteneinsicht, die jeder Betroffene selbst oder durch seinen Rechtsanwalt nehmen kann, sind die Daten des Anzeigenden jedoch ersichtlich. (Auskunft der Bußgeldstelle im Mai 2012)
- Wird die Anzeige tatsächlich bearbeitet?
Wer eine Anzeige per E-Mail absendet, erhält lediglich eine automatische Eingangsbestätigung. Weiteres über den Verfahrensverlauf teilt die Bußgeldstelle nicht mit. Das Einwohnerzentralamt bestätigte dem ADFC jedoch, dass alle angezeigten Vorfälle unter Berücksichtigung des Opportunitätsprinzips ver- und bearbeitet werden (Mai 2018).
- Wie lang ist die Verjährungsfrist?
Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt eine kurze Verjährungsfrist von drei Monaten. Diese Frist wird mit dem nächsten Verfahrensschritt wieder in Gang gesetzt.
Exakt: Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.StVG § 26 Abs 3
Da eine Anzeige mehrere Wochen lang unbearbeitet bei der Bußgeldstelle liegen kann, solltest du die Meldung unmittelbar nach dem Fotografieren des Tatbestands absenden, um Verjährung zu vermeiden.
- Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?
Du erhältst eine automatische Bestätigung zum Eingang deiner Mail. Unser Tipp: Schreibe in den Betreff deiner Mail an die Bußgeldstelle das Kennzeichen, auf das sich deine Anzeige bezieht. Der Betreff bleibt in der automatischen Antwort erhalten und du kannst die Eingangsbestätigung damit zuordnen.
- Welche Tipps gibt es für Handyfotos bei Dunkelheit?
Das Problem sind hier oft die Lichtverhältnisse. Wird mit Blitz fotografiert, reflektiert das Kennzeichen oft zu stark. Manche richten daher ihre Fahrradbeleuchtung (Standlicht) indirekt aus, so dass das Kennzeichen leicht erhellt wird und fotografieren dann ohne Blitz. Andere stellen am Handy die Funktion Lampe an, so dass sich die Optik schon mal auf die Lichtverhältnisse justieren kann, bevor dann das Foto geschossen wird. Ausprobieren!
- Wie kann ich die Hausnummer ermitteln?
Du weißt nicht, vor welcher Hausnummer der Falschparker stand, weil das nicht zu erkennen war? Hier helfen die Karten weiter, die Hausnummernangaben enthalten.
- Open Streetmap
- Geoportal Hamburg: Dort setzt du das Häkchen bei »Themen/Hintergrundkarten/ALKIS farbig«. Damit blendest du in der Karte die Hausnummern ein. In der Suchleiste kann der Straßenname eingegeben werden.
- Einige Karten-Apps zeigen ebenfalls Hausnummern an.
- Was gibt es, zur Dauer des Falschparkens zu beachten?
Wenn das Vergehen länger als eine Stunde dauert, sollte man das angeben. Denn: Ab einer Stunde wird es teurer. Die Zeitstempel zweier Fotos sollten die Dauer belegen.
- Welche Konsequenzen zieht eine Behinderung nach sich?
Ist mit dem Falschparken eine Behinderung verbunden, wird es teurer und es gibt einen Punkt in Flensburg. Eine Behinderung liegt bereits vor, wenn abgebremst oder ausgewichen werden muss.
- Ist eine Anzeige per E-Mail DSGVO-konform?
Auf die konkrete Anfrage, ob das Einsenden einer Privatanzeige inklusive Fahrzeugfoto denn seit Inkrafttreten der DSGVO noch zulässig sei, antwortet das Einwohnerzentralamt: Sie können uns Privatanzeigen auch weiterhin an unsere Emailadresse senden. (9/2018)