Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Hamburg e. V.

Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg

Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg © ADFC Gerhard Westrich

Radweg zugeparkt? Falschparker kannst du anzeigen!

Ordnungswidrig haltende und parkende Fahrzeuge behindern oder gefährden andere Verkehrsteilnehmer*innen? Du kannst etwas tun – wir zeigen, wie es geht, was zu beachten ist und beantworten Fragen.

Bei einer konkreten Gefährdung des Straßenverkehrs sollte das zuständige Polizeikommissariat angerufen und über die gefährdende Verkehrsbehinderung informiert werden. 

Liegt keine konkrete Gefährdung vor, können die Behörden Mithilfe einer Verwarnung oder eines Bußgeldes den Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der StVO anhalten

Eine Anzeige kann über unterschiedliche Kanäle erstellt werden

Was gehört in die Anzeige?

  • Tattag
  • Tatzeit
  • Tatort
  • Kfz-Kennzeichen
  • genauer Tatvorwurf
  • vollständiger Name und Anschrift des Anzeigenden
  • Beweisfoto(s), aus dem Kennzeichen und Tatvorwurf erkennbar hervorgehen. Bei einer Behinderung kann neben der anonymisierten Person zum Beispiel auch das anonymisierte behinderte Fahrrad mit auf dem Foto sein.

Wichtig

  • Für jede Anzeige muss eine separate E-Mail versendet werden; die Bußgeldstelle verarbeitet keine Sammelanzeigen zu mehreren Fahrzeugen und Verstößen.
  • Fotos dürfen keine Angaben zu Dritten, wie z.B. weitere Kfz-Kennzeichen, Gesichter von unbeteiligten Passanten o.ä. enthalten. - Andernfalls werden sie von der Bußgeldstelle nicht weiterverarbeitet.
  • Fotos sind als Anhang der E-Mail anzufügen (nicht mehr als 10 MB insgesamt).
  • Video-Dateien sind nicht erwünscht.

Alternative Wege

  • Schreibe an die (untere) Straßenverkehrsbehörde (StVB) und informiere diese über regelhafte Verkehrsbehinderungen. Diese erreichst du per E-Mail über PKnnVerkehr [at] polizei.hamburg.de (nn = Polzeikommissariats-Nummer)
  • Wende dich an die lokalen Bezirksämter und mache eine EINGABE. Dies ist sinnvoll, um beispielweise Bäume vor Falschparkern zu schützen. Hier gibt es die Option Eichenspaltpfähle oder sowieso fehlende Radbügel aufzustellen. Eingaben können über die Bürgerserviceseiten der Bezirke gemacht werden.

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