Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg

Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg © ADFC Gerhard Westrich

Radweg zugeparkt? Falschparker kannst du anzeigen!

Falsch parkende Autos behindern oder gefährden dich als Radfahrer*in oder Fußgänger*in? Du kannst sie einfach anzeigen – wir zeigen, wie das geht, was du beachten musst und beantworten häufige Fragen.

Du kannst Falschparker einfach per E-Mail anzeigen

E-Mail-Adresse: anzeigenbussgeldstelle [at] owi-verkehr.hamburg.de oder online Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr anzeigen
 

Eine Anzeige per Post sendest du an:
Behörde für Inneres und Sport, Bußgeldstelle, Hammer Straße 30-34, 22041 Hamburg

Was gehört in die Privatanzeige? 

  • Tattag
  • Tatzeit
  • Tatort
  • Kfz-Kennzeichen
  • genauer Tatvorwurf
  • vollständiger Name und Anschrift des Anzeigenden
  • Beweisfoto, aus dem Kennzeichen und Tatvorwurf erkennbar hervorgehen im JPG-Format
     

Wichtig:

  • Für jede Anzeige musst du eine separate Mail absenden; die Bußgeldstelle verarbeitet keine "Sammelanzeigen" zu mehreren Fahrzeugen und Verstößen.
  • Alle Angaben sollen innerhalb der E-Mail stehen.
  • Fotos dürfen keine Angaben zu Dritten, wie z.B. weitere Kfz-Kennzeichen, Gesichter von unbeteiligten Passanten o.ä. enthalten. - Andernfalls werden sie von der Bußgeldstelle nicht weiterverarbeitet.
  • Fotos sendest du als Anhang zu dieser E-Mail (nicht mehr als 10 MB insgesamt).
  • Video-Dateien sind nicht erwünscht.

Häufige Fragen und Anmerkungen von Nutzer*innen

  • Erfährt die angezeigte Person meinen Namen?

    Die Bußgeldstelle ist bemüht, die Daten des Anzeigenden zu schützen: »I.d.R. werden die Anzeigen so erfasst, dass die Daten des Anzeigenden weder in der Verwarnung noch im Bußgeldbescheid auftauchen. Bei einer Akteneinsicht, die jeder Betroffene selbst oder durch seinen Rechtsanwalt nehmen kann, sind die Daten des Anzeigenden jedoch ersichtlich.« (Auskunft der Bußgeldstelle im Mai 2012)

  • Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?

    Du erhältst eine automatische Bestätigung zum Eingang deiner Mail. Unser Tipp: Schreibe in den Betreff deiner Mail an die Bußgeldstelle das Kennzeichen, auf das sich deine Anzeige bezieht. Der Betreff bleibt in der automatischen Antwort erhalten und du kannst die Eingangsbestätigung damit zuordnen.

  • Verjährung vermeiden

    Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt eine kurze Verjährungsfrist von drei Monaten. Diese Frist wird mit dem nächsten Verfahrensschritt wieder in Gang gesetzt.

    Exakt: »Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.« StVG § 26 Abs 3

    Da eine Anzeige mehrere Wochen lang unbearbeitet bei der Bußgeldstelle liegen kann, solltest du die Meldung unmittelbar nach dem Fotografieren des Tatbestands absenden, um Verjährtung zu vermeiden.

  • Wird die Anzeige wirklich bearbeitet?

    Wer eine Anzeige per E-Mail absendet, erhält lediglich eine automatische Eingangsbestätigung. Weiteres über den Verfahrensverlauf teilt die Bußgeldstelle nicht mit. Das Einwohnerzentralamt bestätigte dem ADFC jedoch, dass alle »angezeigten Vorfälle unter Berücksichtigung des Opportunitätsprinzips ver- und bearbeitet werden« (Mai 2018).

  • Dauer des Falschparkens

    Wenn das Vergehen länger als eine Stunde dauert, sollte man das angeben. Denn: Ab einer Stunde wird es teurer.

  • Gefährdung

    Sofern mit dem Falschparken ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr verbunden ist, sollte dies mit Begründung genannt werden. Wenn man mit dem Rad auf den Gehweg oder die Fahrbahn ausweichen muss, kann man das als gefährlichen Eingriff ansehen. Denn die Benutzungspflicht für einen Radweg darf eine Straßenverkehrsbehörde schließlich nur anordnen, wenn das Fahren auf der allgemeinen Fahrbahn an dieser Stelle die üblichen Gefahren im Straßenverkehr übersteigt.

  • Behinderung

    Ist mit dem Falschparken eine Behinderung einer Radfahrer*in verbunden, wird es teurer und gibt einen Punkt in Flensburg.

  • Hausnummer bestimmen

    Du weißt nicht, vor welcher Hausnummer der Falschparker stand, weil das nicht zu erkennen war? Hier helfen die Karten weiter, die Hausnummernangaben enthalten.

    • Open Streetmap
    • Geoportal Hamburg: Dort setzt du das Häkchen bei »Themen/Hintergrundkarten/ALKIS farbig«. Damit blendest du in der Karte die Hausnummern ein. In der Suchleiste kann der Straßenname eingegeben werden.
    • Einige Karten-Apps zeigen ebenfalls Hausnummern an. Beispiel für iOS: maps.me
  • Handyfoto bei Dunkelheit

    Das Problem sind hier oft die Lichtverhältnisse. Wird mit Blitz fotografiert, reflektiert das Kennzeichen oft zu stark. Manche richten daher ihre Fahrradbeleuchtung (Standlicht) indirekt aus, so dass das Kennzeichen leicht erhellt wird und fotografieren dann ohne Blitz. Andere stellen am Handy die Funktion »Lampe« an, so dass sich die Optik schon mal auf die Lichtverhältnisse justieren kann, bevor dann das Foto geschossen wird. Ausprobieren!

  • Anzeige per E-Mail DSGVO-konform?

    Auf die konkrete Anfrage, ob das Einsenden einer Privatanzeige inklusive Fahrzeugfoto denn seit Inkrafttreten der DSGVO noch zulässig sei, antwortet das Einwohnerzentralamt: "Sie können uns Privatanzeigen auch weiterhin an unsere Emailadresse senden." (9/2018)

  • Falschparken in Zahlen

    Einnahmen aus Parkgebühren

    • 2016: 12.782.396 Euro
    • 2017: 18.836.019 Euro

    Einnahmen aus Ordnungswidrigkeiten im bewirtschafteten Parkraum

    • 2016: 7.957.978 Euro
    • 2017: 9.256.708 Euro

    Einnahmen aus anderen Verstößen im ruhenden Verkehr

    • 2016: 12.332.267 Euro
    • 2017: 12.542.083 Euro

    Anzahl Ordnungswidrigkeitenanzeigen ruhender Verkehr

    • 2016: 1.131.775
    • 2017: 1.163.994

    (Quelle: Bürgerschaftsdrucksache 21/12532)

    Die Zahl der privaten Anzeigen gegen Falschparker ist im Jahr 2019 deutlich gestiegen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor. Hamburger Bürger haben in den ersten acht Monaten des Jahres rund 27.160 Anzeigen aufgrund von Parkverstößen erstattet. Das sind fast so viele wie im gesamten Jahr 2018. So konnte die Stadt in diesem Jahr durch von Bürgern gestellte Anzeigen bereits eine Summe von mehr als 604.000 Euro an Verwarn- und Bußgeldern verbuchen.

    (Quelle: Hamburg 1, 09.10.19)

Online-Redaktion

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der ADFC ist die größte Interessenvertretung für Radfahrende weltweit und hat mehr als 220.000 Mitglieder bundesweit, davon über 9.000 in Hamburg. Als Fahrradlobby setzen wir uns für die Verkehrswende mit dem Fahrrad im Mittelpunkt ein - und damit für mehr Klimaschutz, Sicherheit, Gesundheit und Lebensqualität.

    Der ADFC ist parteipolitisch neutral, aber parteilich, wenn es um die Interessen von Radfahrenden geht. Mit Kampagnen fördern wir den öffentlichen Diskurs und erzeugen politisch Druck. Auf Fachveranstaltungen und durch Lobbyarbeit informieren wir politische Entscheider*innen. Mit Projekten wie dem ADFC-Fahrradklima-Test schaffen wir öffentliche Aufmerksamkeit für dringend notwendige Verbesserungen der Radfahrbedingungen. Unsere Serviceangebote machen Radfahrenden das Leben leichter. Und im Freizeitbereich veranstalten wir Radtouren und fördern den Radtourismus.

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  • Wie erreiche ich den ADFC Hamburg?

    Geschäftsstelle des ADFC Landesverband Hamburg e.V.
    Koppel 34-36
    20099 Hamburg

    Telefon: +49 40 39 39 33
    E-Mail: kontakt [at] hamburg.adfc.de

     

    Erreichbarkeit
    Die Geschäftsstelle ist an Werktagen grundsätzlich telefonisch erreichbar. Anrufe können jedoch nicht immer persönlich entgegen genommen werden. Nachrichten auf dem Anrufbeantworter sind sehr willkommen und werden (werk)täglich abgehört und beantwortet.
    Bitte nutzen Sie auch unsere E-Mail-Adresse.

    Persönliche Termine sind nach Absprache möglich.

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  • Warum sollte ich Mitglied im ADFC sein?

    Mit Deiner Mitgliedschaft unterstützt Du den ADFC in seiner Arbeit für bessere und sichere Radwege. Wir setzen uns für dich und deine Interessen in Politik und Öffentlichkeit ein, fordern und fördern den weiteren Ausbau der Radinfrastruktur und die Verkehrswende in Hamburg. Mit deiner Mitgliedschaft zeigst du, dass Radfahren zu Deinem Leben gehört und verleihst der Fahrradlobby noch mehr Gewicht.

    Du trägst dazu bei, dass Hamburg zu einer lebenswerteren, klimafreundlichen Stadt mit nachhaltiger Mobilität wird.

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  • Welche Vorteile habe ich als ADFC Mitglied?

    Als Mitglied im ADFC bist du mitten im Geschehen, kannst am aktiven Vereinsleben teilnehmen und findest zu (fast) jedem Rad-Thema Gesprächspartner*innen.

    Über deine Mitgliedschaft erhältst du mit unserer "ADFC Pannenhilfe" rund um die Uhr schnell und unkompliziert Hilfe, wenn du mal nicht mehr weiter kommst – egal, ob im Alltag, in der Freizeit oder auf Reisen (gilt für Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Fahrradanhänger). Du bist als Mitglied automatisch rechtsschutz- und haftpflichtversichert, wenn Du als öffentlicher Verkehrsteilnehmer*in mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Fahrrad im ÖPNV unterwegs bist. Außerdem hast du Anspruch auf eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Als Mitglied bekommst du regelmäßig das ADFC-Mitgliedermagazin Radwelt frei Haus per Post oder als E-Paper, voll mit wertvollen Tipps und Informationen rund ums Rad sowie als Hamburger*in die RadCity, das Radmagazin des Hamburger Clubs. Zudem gibt’s Vergünstigungen bei unseren Services wie zum Beispiel dem Codieren.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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