Fahrradparkplätze im Bereich der Geschäfte

Fahrradparkplätze im Bereich der Geschäfte © adfc hh/Ulf Dietze

Gute Beispiele: Fahrrad-Anlehnbügel (auch) gegen Falschparker*innen

Fahrradstellplätze sind notwendig für den Radverkehr. Sie können außerdem die Verkehrssicherheit erhöhen.

Fahrradabstellplätze müssen sinnvoll platziert werden und in ausreichender Zahl vorhanden sein. Massive Anlehnbügel erlauben ein sicheres Anschließen des Fahrradrahmens.

Die Aufstellplätze dieser Bügel lassen sich oft so wählen, dass damit gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöht wird. Z. B. halten die Bügel die Gehwege im Kurvenbereich wirksam frei von falsch geparkten Autos. So werden Sichtbeziehungen unter den Verkehrsteilnehmer*innen freigehalten. Andere Bügel stehen so, dass ein Befahren des Gehwegs mit Kraftfahrzeugen unmöglich ist. Auf dieser Seite zeigen wir Beispiele.

Wiesendamm

 

 

Fuhlsbüttler Straße

 

Eine Übersicht zu weiteren »Guten Beispielen« findest du auf unserer Seite »Gute Beispiele aus Hamburg«.

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Festung Grauerort

Festung Grauerort

Länge der Tour: 57,1 km

Start: S-Neuwiedenthal

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Nach Venezia

Nach Venezia

Länge der Tour: 56,1 km

Start: U-Volksdorf

Ziel: S-Poppenbüttel

Nutzungshinweise für GPS-Touren

Nutzungshinweise für unsere GPS-Tracks

Wir bieten Ihnen mit unseren Tracks viele Daten zum Download an. Da kommen wir um ein paar rechtliche Angaben nicht…

https://hamburg.adfc.de/artikel/gute-beispiele-fahrrad-anlehnbuegel-auch-gegen-falschparkerinnen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der ADFC ist die größte Interessenvertretung für Radfahrende weltweit und hat mehr als 220.000 Mitglieder bundesweit, davon über 9.000 in Hamburg. Als Fahrradlobby setzen wir uns für die Verkehrswende mit dem Fahrrad im Mittelpunkt ein - und damit für mehr Klimaschutz, Sicherheit, Gesundheit und Lebensqualität.

    Der ADFC ist parteipolitisch neutral, aber parteilich, wenn es um die Interessen von Radfahrenden geht. Mit Kampagnen fördern wir den öffentlichen Diskurs und erzeugen politisch Druck. Auf Fachveranstaltungen und durch Lobbyarbeit informieren wir politische Entscheider*innen. Mit Projekten wie dem ADFC-Fahrradklima-Test schaffen wir öffentliche Aufmerksamkeit für dringend notwendige Verbesserungen der Radfahrbedingungen. Unsere Serviceangebote machen Radfahrenden das Leben leichter. Und im Freizeitbereich veranstalten wir Radtouren und fördern den Radtourismus.

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  • Wie erreiche ich den ADFC Hamburg?

    Geschäftsstelle des ADFC Landesverband Hamburg e.V.
    Koppel 34-36
    20099 Hamburg

    Telefon: +49 40 39 39 33
    E-Mail: kontakt [at] hamburg.adfc.de

     

    Erreichbarkeit
    Die Geschäftsstelle ist an Werktagen grundsätzlich telefonisch erreichbar. Anrufe können jedoch nicht immer persönlich entgegen genommen werden. Nachrichten auf dem Anrufbeantworter sind sehr willkommen und werden (werk)täglich abgehört und beantwortet.
    Bitte nutzen Sie auch unsere E-Mail-Adresse.

    Persönliche Termine sind nach Absprache möglich.

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  • Warum sollte ich Mitglied im ADFC sein?

    Mit Deiner Mitgliedschaft unterstützt Du den ADFC in seiner Arbeit für bessere und sichere Radwege. Wir setzen uns für dich und deine Interessen in Politik und Öffentlichkeit ein, fordern und fördern den weiteren Ausbau der Radinfrastruktur und die Verkehrswende in Hamburg. Mit deiner Mitgliedschaft zeigst du, dass Radfahren zu Deinem Leben gehört und verleihst der Fahrradlobby noch mehr Gewicht.

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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