Zu schmaler Radfahrstreifen auf der Wagnerstraße

Die Wagnerstraße im Bezirk Hamburg-Nord ist Teil der Veloroute 13. Der Radfahrstreifen ist zu schmal, ein Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden Autos fehlt. Die Veloroute verliefe besser durch die Richardstraße, die dafür zur Fahrradstraße oder Tempo-30-Strecke werden sollte. © Andrea Kupke - ADFC Hamburg

Neues aus den Bezirken: HH-Nord

 

Nicht erst seit der Bürgerschaftswahl im letzten Jahr ist die Verkehrssituation auf Hamburgs Straßen und Radwegen in aller Munde. Was hat sich seither in den Bezirken aus Sicht der Radfahrenden verändert, verbessert, verschlechtert? Heute: HH-Nord.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord ist weiterhin schwerpunktmäßig mit dem Ausbau der Velorouten beschäftigt.

Licht und Schatten

Gute Ergebnisse wurden schon im Bereich Mundsburger Brücke / Hohenfelder Bucht erzielt, wo die Velorouten 5 und 6 verlegt worden sind, um den zu schmalen Mundsburger Damm zu umgehen. Für die Veloroute 6 zwischen Mundsburger Brücke und Lerchenfeld müssen wegen eines Wochenmarktes, wassergebundener Decke im Park und einer schmalen Unterführung auf der Strecke noch Lösungen gesucht werden. Offen sind auch noch die Planungen für einen gelungenen Veloroutenausbau im Straßenverlauf Adolph-Schönfelder-Straße bis Saarlandstraße. Beim Zweirichtungsradweg Hamburger Straße vor der Hamburger Meile besteht ebenfalls Optimierungsbedarf, was auch seitens der Behörde so gesehen wird. Uneinigkeit herrscht hingegen über die Maßnahmen an der Sengelmannstraße, wo die Veloroute noch nicht unseren Vorstellungen entspricht.

Trotz unseres Einspruches wurde an der Langenhorner Chaussee ein Abschnitt der Veloroute als Zweirichtungsradweg konzipiert, was jedoch mit den bekannten Nachteilen und Risiken für den Radverkehr verbunden ist.

Ein echtes Highlight ist die Routenführung in Richtung und entlang des Pergolenviertels! Umso unverständlicher daher, dass die Veloroute angesichts des hohen Radverkehrsaufkommens gegenüber dem kreuzenden Dakarweg nicht bevorzugt wurde.

Gute Ansätze, stockende Umsetzung

Insgesamt gibt es aus unserer Sicht noch zu viele Veloroutenabschnitte, wo motorisierter Durchgangsverkehr nicht unterbunden (Beispiel Von-Essen-Straße) oder kein Tempo 30 eingeführt wird (Beispiel Hohe Liedt). Hier scheint es, als würde die Umsetzung der Verkehrswende immer wieder durch Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde ausgebremst.

Beim Projekt Radschnellweg nach Bad Bramstedt wurde inzwischen eine Vorzugstrasse präsentiert, die kreuzungsfrei entlang der U1 verlaufen soll. Die Anbindung an die Rathenaustraße und darüber an die Velorouten 4 und 5 erfordert eine mutige Lösung. Wir schlagen dafür eine Brückenkonstruktion über die mehrspurige Kreuzung vor, die die Radfahrenden weiter parallel zur U1 und kreuzungsfrei bis Im Grünen Grunde rollen lassen würde. Als Abzweig einer solchen Brücke böte sich eine direkte Verbindung in den Ohlsdorfer Friedhof an, der auch aufgrund des endlich unterbundenen Kfz-Verkehrs bereits heute eine viel genutzte Radverbindung darstellt.

 Andrea Kupke

Dieser Artikel stammt aus der aktuellen RadCity 01/2021

 

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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