Eine Radfahrerin fährt auf dem Radfahrstreifen. Rechts davon steht auf einer Ladezone ein Fahrzeug der Stadtreinigung. Vor dem Geschäft sind viele Fahrräder an Fahrradbügeln angeschlossen.

Ladezone in der Fuhlsbüttler Straße. Fahrradbügel vor dem Geschäft. © adfc hh/Andrea Kupke

ADFC-Position: Parkplätze für den motorisierten Wirtschaftsverkehr

 

In Hamburg werden Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vielfach von falsch geparkten Kraftfahrzeugen auf Gehwegen und Radverkehrsanlagen behindert und gefährdet. Dadurch verringert sich deren objektive und subjektive Sicherheit.

 

Außerdem wird so das Bemühen um eine Förderung des umweltfreundlichen und gesundheitsfördernden Radverkehrs untergraben.

Insgesamt verbraucht der ruhende Kraftfahrzeugverkehr in der Stadt zu viel Raum. Es gibt zu viele und auch ineffektiv genutzte Kraftfahrzeuge. Der dadurch belegte Straßenraum fehlt, um zeitgemäße Lösungen für den Rad- und Fußverkehr gestalten zu können.

Es gibt einen Anteil nicht oder nur schwer vermeidbaren Autoverkehrs. Dazu zählen auch Teile des Wirtschaftsverkehrs. Wirtschaftsverkehr im Sinne dieses Positionspapiers sind jene Fahrten, die die Versorgung der Stadt mit Gütern und Dienstleistungen gewährleisten (Lieferverkehr, Paketdienste, Handwerker*innen, Pflegedienste usw.). Nach Ansicht des ADFC lassen sich viele dieser Fahrten mit dem Fahrrad erledigen.

Der Wirtschaftsverkehr steht beim Parken in Konkurrenz zu anderem motorisierten Verkehr. Dem Wirtschaftsverkehr werden momentan keine ausreichenden Ladezonen und Parkstände angeboten, sodass Falschparken und damit Konflikte mit dem Fuß- und Radverkehr häufig vorkommen. Deshalb schlagen wir vor, den Wirtschaftsverkehr bei Planungen stärker als bislang zu berücksichtigen.

Ziele

  • Die Stadt ist lebenswerter und gesünder durch mehr umweltfreundliche Mobilität.
  • Der Platzverbrauch des ruhenden Kraftfahrzeugverkehrs ist insgesamt verringert.
  • Der unmotorisierte und der zwingend nötige motorisierte Wirtschaftsverkehr haben genügend Parkraum, sodass es keine Konflikte mit dem Rad- und Fußverkehr gibt.
  • Flächen sind zu Gunsten von Fahrrad- und Fußverkehr umverteilt.

 

 

Lösungsansätze

  • Prioritäten: Bei Planungen hat der fließende Verkehr Vorrang vor dem ruhenden Verkehr. Ladezonen und Parkstände für den Wirtschaftsverkehr und für Fahrradabstellanlagen haben Vorrang vor Parkständen für das privat genutzte Auto.
  • Dies bedeutet in der Praxis eine deutliche Reduktion der Parkstände für den motorisierten Individualverkehr.
  • Die dem klassischen motorisierten Wirtschaftsverkehr insgesamt zur Verfügung stehende Fläche muss stets hinterfragt werden. Denn Ziel sollte sein, möglichst viele der damit verbundenen Fahrten aufs Fahrrad oder vergleichbar umweltfreundliche Fahrzeuge zu verlagern.
  • Für den Wirtschaftsverkehr sollen ausreichend viele Lade- und Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Entsprechend müssen auch Parkstände für Fahrräder in Zukunft bei Straßenumbauten immer mit hergestellt werden. Nicht zuletzt sind dabei Parkmöglichkeiten für Lastenräder erforderlich.
  • Bei Straßenplanungen werden die Bedürfnisse des Lieferverkehrs und der Dienstleister systematisch ermittelt und ausreichende Ladezonen und Parkplätze für den Wirtschaftsverkehr vorgesehen, unter der Zielvorgabe, dass Konflikte und Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer vermieden werden.
  • Alle Kfz-Parkstände werden grundsätzlich kostenpflichtig bewirtschaftet. Zum einen ergibt sich für den motorisierten Individualverkehr ein Anreiz, möglichst auf das eigene Auto zu verzichten. Zum anderen werden beim Wirtschaftsverkehr beispielsweise Dienstleister*innen, wie Handwerker* innen oder Pflegedienste angeregt, die Art der eingesetzten Fahrzeuge und deren Nutzung kritisch zu hinterfragen: Ist ein Umstieg auf kleinere, effektivere und umweltfreundlichere Fahrzeuge, wie Elektrokleinfahrzeuge oder Lastenräder möglich und lohnend?
  • Die Parkgebühren für den Wirtschaftsverkehr steigen mit der Parkdauer, um einen dauerhaften Anreiz für die Suche nach alternativen Formen der Mobilität zu schaffen. Die Abrechnung der Parkgebühr erfolgt einfach und bequem.
  • Der ruhende Verkehr wird intensiv überwacht und das Falschparken konsequent geahndet.
  • Es werden Rahmenbedingungen geschaffen, um die Nutzung effektiverer und kleinerer Fahrzeuge beispielsweise bei Paket- und Essens-Lieferdiensten, aber auch bei Handwerker*innen oder Pflegediensten zu fördern. Darunter fallen u.a.  - finanzielle Förderung sowie Schaffung von Parkraum für Lastenräder und (Elektro-)Leichtfahrzeuge, - Micro-Hubs und Bündelung von Paketlieferungen.

Position entwickelt im Bezirksrat des ADFC Hamburg, Juni 2021

Beschlossen durch den Landesvorstand am 07. Juli 2021

     

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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