Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Hamburg e. V.

Schmale Inseln in der Caffamacherreihe (2018)

Schmale Inseln in der Caffamacherreihe (2018) © adfc hh/Jens Bruhn

Gute Beispiele: Inseln im Längsverkehr

In manchen Situationen können schmale Inseln oder Leitboys hilfreich sein, um getrennte Verkehrsflächen von Radverkehr und Autoverkehr deutlicher hervorzuheben. Viele Radfahrende fühlen sich dann sicherer.

Z. B. können solche Einbauten dort nützlich sein,

  • wo Fahrstreifen verschwenkt werden,
  • wo zwei Fahrstreifen auf einen reduziert werden,
  • wo es häufig zu Rückstaus kommt, weil Linksabbiegeverkehr nicht gleich abbiegen kann (und Autofahrer dann regelwidrig rechts über den Radfahrstreifen oder Schutzstreifen vorbeifahren),
  • wo ein Radfahrstreifen gegen die Fahrrichtung einer Einbahnstraße angelegt ist.

An solchen Stellen entstehen gefährliche Situationen dadurch, dass Autofahrer*innen Schutz- oder Radfahrstreifen regelwidrig befahren und dabei nicht immer ausreichend auf Radfahrende achten. Auch ohne ein Überfahren der Streifen haben viele Radfahrende Angst, dass Autofahrer*innen seitlich zu nah an sie heranfahren. An solchen Stellen sind schmale Inseln oder Leitboys eine Option, um zumindest das Überfahren des Radfahrstreifens zu verhindern.

Allerdings haben Einbauten auch Nachteile. Aus diesen Gründen muss der Einsatz gut abgewogen und auf die als kritisch erkannten Örtlichkeiten beschränkt werden:

  • Unter Umständen sind die Inseln oder Leitboys schlecht sichtbar (z. B. bei Laub, Schnee, Regen, blendendem Gegenlicht).
  • Die Reinigung durch Fahrzeuge der Stadtreinigung ist erschwert.
  • Es könnte sich bei mancher Autofahrer*in die Haltung ausbilden, dass dort, wo keine Einbauten sind, der Radfahrstreifen eben regelwidrig überfahren werden kann.

Baulich sollten die Inseln mindestens folgenden Anforderungen genügen:

  • Deutliche Kennzeichnung am Anfang und am Ende durch breite Rundbaken. Bei längeren Inseln sollten sie nach jeweils einigen Metern durch weitere Baken ergänzt werden. Am Sichersten sind Kunststoffelemente oder solche mit abknickender Funktion, um die Unfallschwere bei einem Zusammenstoß so niedrig wie möglich zu halten.
  • Der Bordstein sollte abgeschrägt sein, so dass Radfahrer*innen nicht mit der Fahrradpedale hängen bleiben können.
  • Auch im Zuge der Inseln sollten die Radfahrstreifen in solch großen Radien geführt sein, dass eine Verringerung der Geschwindigkeit der Radfahrer*in nicht erforderlich wird.

Leitboys im Knoten

(Mai 2019) Im Eichenlohweg verdeutlichen sog. Leitboys die Trennlinie zwischen Richtungsfahrstreifen und Radfahrstreifen. Vor der Installation der Leitboys fuhren linksabbiegende Kraftfahrer*innen häufig eine zu große Kurve. Sie überfuhren dabei auch den Beginn des Radfahrstreifens. Gleichzeitig kamen hier Radfahrende über die Ampelfurt angefahren. Es kam zu gefährlichen Situationen insbesondere mit Bussen.

 

Inseln gegen die Einbahnstraßenrichtung

(2018) In der Caffamacherreihe ist der gegen die Einbahnstraßenrichtung verlaufende Radfahrstreifen durch eine Insel geschützt. Dies verhindert wirksam, dass Autofahrer*innen auf dem Radfahrstreifen fahren.

 

Inseln an einer Fahrbahnverengung

(2018) Die Straßburger Straße verengt sich. Dort ist der Radfahrstreifen mit einer schmalen Insel vom Fahrstreifen abgegrenzt. Der Radweg ist hier gepflastert, besser wäre Asphaltierung. Auch ist die Kennzeichnung der Insel ungenügend.

(2018) Im Rübenkamp verengt sich die Fahrbahn von zwei Richtungsfahrstreifen auf einen. An der Verengung ist der Radfahstreifen durch eine schmale Insel geschützt. Im Beispiel ist der Radfahrstreifen in der Engstelle unnötig schmal.

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https://hamburg.adfc.de/artikel/gute-beispiele-inseln-im-laengsverkehr

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