Gute Beispiele: Radfahrstreifen endet als Weiche
Neue Radfahrstreifen enden spätestens am Ende des Planungsgebiets. An vielen Stellen gibt es im nachfolgenden Abschnitt noch einen alten Radweg, für den aber keine Benutzungspflicht besteht.
Statt einfach den Radfahrstreifen oder Schutzstreifen auf den nicht benutzungspflichtigen Radweg aufzuleiten, bevorzugt der ADFC eine Weichenlösung. Dies verdeutlicht die ohnehin geltende Verkehersregel, dass die Radfahrenden zwischen einem nicht benutzungspflichtigen Radweg und der Fahrbahn wählen können.
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