Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Hamburg e. V.

Wiesendamm, Aufleitung kurz vor der Saarlandstraße (Juli 2016)

Wiesendamm, Aufleitung kurz vor der Saarlandstraße (Juli 2016) © adfc hh/Andrea Kupke

Gute Beispiele: Radfahrstreifen endet als Weiche

Neue Radfahrstreifen enden spätestens am Ende des Planungsgebiets. An vielen Stellen gibt es im nachfolgenden Abschnitt noch einen alten Radweg, für den aber keine Benutzungspflicht besteht.

Statt einfach den Radfahrstreifen oder Schutzstreifen auf den nicht benutzungspflichtigen Radweg aufzuleiten, bevorzugt der ADFC eine Weichenlösung. Dies verdeutlicht die ohnehin geltende Verkehersregel, dass die Radfahrenden zwischen einem nicht benutzungspflichtigen Radweg und der Fahrbahn wählen können.

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