Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Hamburg e. V.

Erweiterte Sackgasse

Erweiterte Sackgasse © Ulf Dietze

40 Jahre Jubiläum - Tag 14

Du bist in einer dir unbekannten Gegend. Da wäre es doch schön zu wissen, ob es am Ende einer Sackgasse weitergeht oder nicht. Wir hatten uns bereits Anfang der 1990er-Jahre um eine besondere Kennzeichnung bemüht.

Aufkleber zur Erweiterung
Aufkleber zur Erweiterung © Ulf Dietze

Mittels eines Aufklebers oberhalb des Querbalkens auf dem Sackgassenschild sollte angezeigt werden, dass es für Fuß- und Radverkehr weitergeht. Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden waren anderer Meinung. Erst nach einigem Hin und Her erlaubte die oberste Landesbehörde ab 1991 die Kennzeichnung in Form einer "Ausnahmegenehmigung".

Allerdings sah man sich behördlicherseits nicht in der Lage, die Aufkleber anzubringen. Unser Vorschlag, selbst mit einer Leiter hinzufahren und die Kennzeichnung an den geeigneten Sackgassenschildern vorzunehmen, wurde "aus Sicherheitsgründen" abgelehnt. Also blieb es zunächst bei Aufklebern an einzelnen Schildern, angebracht von Mitarbeiter*innen der Bauämter oder von ... man weiß es nicht genau.

Im September 2009 wurden die bundesweit geltenden Verwaltungsvorschriften zur StVO um einen Satz zum Sackgassenschild (Zeichen 357) ergänzt. Seither gilt: "Ist die Durchlässigkeit einer Sackgasse für Radfahrer und Fußgänger nicht ohne weiteres erkennbar, ist im oberen Teil des Zeichens je nach örtlicher Gegebenheit ein Sinnbild für ‚Fußgänger‘ oder ‚Fahrrad‘ in verkleinerter Ausführung in das Zeichen zu integrieren."

Es gibt also ein offizielles Verkehrszeichen, um die Durchlässigkeit anzuzeigen. Aber weiterhin ist es eher dem Zufall überlassen, ob die Kennzeichnung erfolgt oder nicht.

Wenn dir ein Sackgassenschild auffällt, das um den Hinweis auf Durchlässigkeit ergänzt werden sollte, kannst du es hamburg.de/melde-michel melden. Als Kategorie passt dort am besten „beschädigtes Verkehrszeichen“. Der Text könnte wie folgt lauten:

"Das Sackgassenschild Z 357 müsste die Variante sein, bei der die Durchlässigkeit für Rad- und/oder Fußverkehr angezeigt wird. Aktuell fehlt dieser Hinweis." Alternativ kannst du dich auch an das zuständige Polizeikommissariat wenden.

Ulf Dietze

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https://hamburg.adfc.de/artikel/40-jahre-jubilaeum-tag-14

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