Projekt QuartiereFürMenschen in Eimsbüttel 2021

Projekt QuartiereFürMenschen in Eimsbüttel 2021 © ADFC Hamburg

40 Jahre Jubiläum - Tag 38

 

Schon Anfang 1994 griff das ADFC-Magazin die Vision vom „Wohnen ohne Auto“ auf. Weniger Lärm und Abgase, weniger Unfallgefahren, mehr Platz zum Leben, das alles waren überzeugende Argumente.

 

Nach Angaben des ADFC besaßen 1994 39% der Hamburger Haushalte kein eigenes Kraftfahrzeug. Nun sollten sich die Vorteile einer bewussten Entscheidung gegen ein Auto endlich auch in der Planung und im Bau autofreier Wohnanlagen niederschlagen. 1997 fiel nach jahrelanger Vorbereitung der Startschuss für das Autofreie Wohnen in der Barmbeker Saarlandstraße, 2000 wurden die ersten von insgesamt 170 Wohnungen dort bezogen.

In der Klimaschutzsiedlung Klein Borstel, nördlich des Ohlsdorfer Friedhofs, leben seit 2008 rund 160 Menschen ebenfalls autofrei.

Neben dem Autofreien Wohnen sind in Hamburg aber auch andere Konzepte in der Erprobung. So läuft aktuell in Lokstedt ein Reallabor-Experiment der Universität Hamburg unter dem Motto: „Was kann Menschen dazu bringen, ihr Auto abzuschaffen?“ Wer hier freiwillig auf sein Auto verzichtet, erhält Zugriff auf Carsharing- und E-Scooter-Angebote, HVV-Monatstickets und/oder die Möglichkeit der StadtRAD-Nutzung.

Auch im ADFC Hamburg wird die Frage des autofreien oder zumindest autoarmen Wohnens immer wieder aufgegriffen. So stand im Jahr 2021 im Bezirk Eimsbüttel das Projekt #QuartiereFürMenschen im Vordergrund. Das Ziel: Mehr Platz für Radfahrende, mehr Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen. Der Weg: Direkte Beteiligung der Bürger*innen. Auf einer interaktiven Karte konnten nicht nur die Eimsbütteler*innen, sondern alle Interessierten, Vorschläge zur Neuaufteilung des Straßenraums einbringen. Am 30. August 2021 wurden die Ergebnisse dem Bezirksamt übergeben.

Wir sind gespannt!

Barbara Minta

 

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https://hamburg.adfc.de/artikel/40-jahre-jubilaeum-tag-38

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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