40 Jahre Jubiläum - Tag 39
Mit der Kampagne „Ab auf die Straße!“ machte der ADFC Hamburg im Jahr 2011 für die Nutzung des Straßenraums durch Radfahrende mobil.
63 Jahre nach der Einführung der „Radwegebenutzungspflicht“ im Jahr 1934 wurde diese im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1997 wieder aufgehoben. Eine kleine verkehrspolitische Revolution, die durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2010 bestätigt wurde:
Radwege sind nur dort verpflichtend zu benutzen, wo die Fahrbahn aufgrund einer „erheblich erhöhten Gefahrenlage“ dem PKW-Verkehr vorbehalten ist.
Das zwanzigste Türchen unseres Adventskalenders hat sich bereits ausführlich mit dem Thema befasst.
Das Jahr 2011 stand dann beim ADFC Hamburg komplett unter dem Motto „Ab auf die Straße!“. Vereint wie nie zuvor führten alle Hamburger Bezirksgruppen in diesem Jahr zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen durch – vom „betreuten Fahrbahnfahren“ über eine Fahrrad-Demo bis zur eigenen Facebook-Seite. Der Zusammenhalt im Verein und die Tatsache, dass alle gemeinsam an einem Thema gearbeitet und an einem Strang gezogen haben, war für Johanna Drescher, damals Geschäftsführerin des ADFC Hamburg, ein „identitätsstiftender Moment“.
Dazu noch einer, der von Erfolg gekrönt war und ist: Schon Ende des Jahres 2011 konstatierte der ADFC in der RadCity, dass sich immer weniger Radfahrende auf abseitige Sonderwege abdrängen lassen. Gut, sich mal wieder daran zu erinnern.
Alexander Ballas
Mehr über unseren Kampf gegen die Radwegbenutzungspflicht findet ihr in diesem Artikel sowie in der Jubiläumsausgabe der RadCity. Sie erscheint am 2. Dezember.