Kampagne "Ab auf die Straße" 2011

Kampagne "Ab auf die Straße" 2011 © ADFC Hamburg

40 Jahre Jubiläum - Tag 39

 

Mit der Kampagne „Ab auf die Straße!“ machte der ADFC Hamburg im Jahr 2011 für die Nutzung des Straßenraums durch Radfahrende mobil.

 

63 Jahre nach der Einführung der „Radwegebenutzungspflicht“ im Jahr 1934 wurde diese im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1997 wieder aufgehoben. Eine kleine verkehrspolitische Revolution, die durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2010 bestätigt wurde:

Radwege sind nur dort verpflichtend zu benutzen, wo die Fahrbahn aufgrund einer „erheblich erhöhten Gefahrenlage“ dem PKW-Verkehr vorbehalten ist.

Das zwanzigste Türchen unseres Adventskalenders hat sich bereits ausführlich mit dem Thema befasst.

Das Jahr 2011 stand dann beim ADFC Hamburg komplett unter dem Motto „Ab auf die Straße!“. Vereint wie nie zuvor führten alle Hamburger Bezirksgruppen in diesem Jahr zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen durch – vom „betreuten Fahrbahnfahren“ über eine Fahrrad-Demo bis zur eigenen Facebook-Seite. Der Zusammenhalt im Verein und die Tatsache, dass alle gemeinsam an einem Thema gearbeitet und an einem Strang gezogen haben, war für Johanna Drescher, damals Geschäftsführerin des ADFC Hamburg, ein „identitätsstiftender Moment“.

Dazu noch einer, der von Erfolg gekrönt war und ist: Schon Ende des Jahres 2011 konstatierte der ADFC in der RadCity, dass sich immer weniger Radfahrende auf abseitige Sonderwege abdrängen lassen. Gut, sich mal wieder daran zu erinnern.

Alexander Ballas

Mehr über unseren Kampf gegen die Radwegbenutzungspflicht findet ihr in diesem Artikel sowie in der Jubiläumsausgabe der RadCity. Sie erscheint am 2. Dezember.

 

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https://hamburg.adfc.de/artikel/40-jahre-jubilaeum-tag-39

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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