Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Hamburg e. V.

Radwegqualität anschaulich dargestellt, 1998

Radwegqualität anschaulich dargestellt, 1998 © ADFC Hamburg

40 Jahre Jubiläum - Tag 20

Eines der Themen, das den ADFC seit seiner Gründung begleitet, ist die Radwegbenutzungspflicht. 1998 wies der Fahrradclub mit dieser Karte darauf hin, auf welchen Radwegen überhaupt eine Benutzungspflicht gelten könnte (grün markiert).

Denn trotz der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung von 1997 wollte die Innenbehörde damals auf fast allen Radwegen in Hamburg die Benutzungspflicht belassen und ließ entsprechende Schilder aufstellen.

Radverkehr gehört aber als Fahrzeugverkehr grundsätzlich auf die Fahrbahn. Nur in Ausnahmefällen darf die Behörde mittels eines blauen Schildes die Radler*innen auf einen Radweg zwingen. Allerdings darf sie dieses Fahrbahnfahrverbot auch nur dann aussprechen, wenn die Benutzungspflicht notwendig ist, eine erhöhte Gefährdung von Radfahrenden auf der Fahrbahn nachgewiesen wurde und der benutzungspflichtige Radweg Qualitätskriterien hinsichtlich Oberfläche, Breite und dergleichen erfüllt. Doch selbst dann gelten Ausnahmen: Wenn der Radweg durch Falschparker*innen, Grünwuchs, Baustelle, Eis und Schnee usw. unbenutzbar ist, entfällt auch die Benutzungspflicht.

Anhand der Karte zeigte der ADFC damals öffentlichkeitswirksam, welche Radwege allein schon wegen ihres unzureichenden baulichen Zustands den Bedingungen für eine Benutzungspflicht nicht genügten (rot markiert). „Nur rund zwanzig Prozent der Hamburger Radwege erfüllen die Anforderungen an benutzungspflichtige Radwege, wie sie die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vorschreibt“, heißt es in der ADFC-Pressemitteilung vom Juni 1998.

Um diese Position gegenüber der Behörde durchzusetzen, unterstützte der Fahrradclub in der Folge einige letztlich erfolgreiche Widersprüche gegen die Benutzungspflicht bestimmter Radwege.

Mehr über unseren Kampf gegen die Radwegbenutzungspflicht findet ihr in diesem Artikel sowie in der Jubiläumsausgabe der RadCity. Sie erscheint am 2. Dezember.

Ulf Dietze

alle Themen anzeigen

Verwandte Themen

Graumannsweg. Einseitiger Radfahrstreifen gegenläufig zur Einbahnstraße. In der anderen Richtung fahren die Radfahrenden im Mischverkehr (eingerichtet April 2015). Der Streifen wurde oft von Autofahrer*innen regelwidrig zum Überholen genutzt. In 2020 wurde er deshalb rot eingefärbt.

Gute Beispiele: Gegenläufiger Radfahrstreifen in der Einbahnstraße

Eine Variante, Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße zuzulassen, sind Radfahrstreifen.

Kampagne "Ab auf die Straße" 2011

40 Jahre Jubiläum - Tag 39

Mit der Kampagne „Ab auf die Straße!“ machte der ADFC Hamburg im Jahr 2011 für die Nutzung des Straßenraums durch…

Rund um Bad Oldesloe

Rund um Bad Oldesloe (Tour 16)

Länge der Tour: 45,4 km

Start und Ziel: Bhf. Bad Oldesloe

Nach Venezia

Nach Venezia

Länge der Tour: 56,1 km

Start: U-Volksdorf

Ziel: S-Poppenbüttel

Kartenansicht der Sperrungen ab 08.2021

Streckensperrung durch den Ausbau der A26 noch bis 2028

Streckensperrung durch den Ausbau der A26 noch bis 2028

Radtouren Hefte aus 1986, 1999 und 2006

40 Jahre Jubiläum - Tag 24

Stellt euch eine Zeit vor, in der es weder Webseiten noch soziale Medien gab, in der Handys und Messengerdienste noch…

Muss das sein?

Verkehr ist Stress, vor allem in der Großstadt. Und unter Stress sind wir reizbarer, ungeduldiger und fehleranfälliger…

Eugen Wagner, 1995

40 Jahre Jubiläum - Tag 10

Er war jahrzehntelang das populäre Aushängeschild der SPD Hamburg, dazu von 1983 bis 2001 Bau- und Verkehrssenator:…

Händler Gaukler & Strategen Buchtitel

Händler, Gaukler & Strategen

Historische Fahrradmarken aus Hamburg - ein Buchtipp

https://hamburg.adfc.de/artikel/40-jahre-jubilaeum-tag-20

Bleiben Sie in Kontakt