Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Hamburg e. V.

Radwegqualität anschaulich dargestellt, 1998

Radwegqualität anschaulich dargestellt, 1998 © ADFC Hamburg

40 Jahre Jubiläum - Tag 20

Eines der Themen, das den ADFC seit seiner Gründung begleitet, ist die Radwegbenutzungspflicht. 1998 wies der Fahrradclub mit dieser Karte darauf hin, auf welchen Radwegen überhaupt eine Benutzungspflicht gelten könnte (grün markiert).

Denn trotz der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung von 1997 wollte die Innenbehörde damals auf fast allen Radwegen in Hamburg die Benutzungspflicht belassen und ließ entsprechende Schilder aufstellen.

Radverkehr gehört aber als Fahrzeugverkehr grundsätzlich auf die Fahrbahn. Nur in Ausnahmefällen darf die Behörde mittels eines blauen Schildes die Radler*innen auf einen Radweg zwingen. Allerdings darf sie dieses Fahrbahnfahrverbot auch nur dann aussprechen, wenn die Benutzungspflicht notwendig ist, eine erhöhte Gefährdung von Radfahrenden auf der Fahrbahn nachgewiesen wurde und der benutzungspflichtige Radweg Qualitätskriterien hinsichtlich Oberfläche, Breite und dergleichen erfüllt. Doch selbst dann gelten Ausnahmen: Wenn der Radweg durch Falschparker*innen, Grünwuchs, Baustelle, Eis und Schnee usw. unbenutzbar ist, entfällt auch die Benutzungspflicht.

Anhand der Karte zeigte der ADFC damals öffentlichkeitswirksam, welche Radwege allein schon wegen ihres unzureichenden baulichen Zustands den Bedingungen für eine Benutzungspflicht nicht genügten (rot markiert). „Nur rund zwanzig Prozent der Hamburger Radwege erfüllen die Anforderungen an benutzungspflichtige Radwege, wie sie die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vorschreibt“, heißt es in der ADFC-Pressemitteilung vom Juni 1998.

Um diese Position gegenüber der Behörde durchzusetzen, unterstützte der Fahrradclub in der Folge einige letztlich erfolgreiche Widersprüche gegen die Benutzungspflicht bestimmter Radwege.

Mehr über unseren Kampf gegen die Radwegbenutzungspflicht findet ihr in diesem Artikel sowie in der Jubiläumsausgabe der RadCity. Sie erscheint am 2. Dezember.

Ulf Dietze

alle Themen anzeigen

Verwandte Themen

Stadt-Land-Fluss-Berg und Seen

Stadt-Land-Fluss-Berg und Seen

Länge der Tour: 70,0 km

Start und Ziel: S-Harburg (Ausgang Neuländer Platz)

Collage von einigen Meldungen über Verkehrsunfälle auf Twitter

"erfasst", "touchiert" oder "angefahren"

Polizei und Medien berichten über Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrer*innen oder Fußgänger*innen von Autofahrer*innen…

Genuss und Natur

Genuss und Natur

Länge der Tour: 29,5 km

Start und Ziel: S-Poppenbüttel Ausgang Stormarnplatz (Fahrstuhl)

Richtung Norden

Richtung Norden

Länge der Tour: 63,3 km

Start und Ziel: S-Poppenbüttel (Fahrstuhl)

Fahrradboxen, seit 1995 in Hamburg

40 Jahre Jubiläum - Tag 19

Angesichts einer steigenden Nachfrage nach regen- und diebstahlsicheren Fahrradstellplätzen an U- und S-Bahnhöfen wurde…

Bild vom Flyer zum sicheren Radfahren in der Stadt

Radfahren in der Stadt - gewusst wie: Unser neuer Flyer für euch!

Wir haben für euch einen Flyer erarbeitet, der verständlich und übersichtlich die wichtigsten Aspekte zum Radfahren in…

Rund um Bargteheide

Rund um Bargteheide (Tour 17)

Länge der Tour: 46,7 km

Start: U-Großhansdorf

Ziel: U-Ahrensburg West

Alte Landstraße Richtung Norden. Nach links geht es Richtung Hinsbleek. (Markiert Anfang 2016)

Gute Beispiele: Direktes Linksabbiegen

Direktes Linksabbiegen hat für den Radverkehr einige Vorteile.

Ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen vor einem Fahrstreifen

Gute Beispiele: ARAS - Aufgeweitete Radaufstellstreifen

Der aufgeweitete Radaufstellstreifen (ARAS) liegt vor der Haltelinie der selben Richtungsfahrspur.

https://hamburg.adfc.de/artikel/40-jahre-jubilaeum-tag-20

Bleiben Sie in Kontakt