Vorstellung der neuen Tourenkarte, 1990

Vorstellung der neuen Tourenkarte, 1990 © ADFC Hamburg

40 Jahre Jubiläum - Tag 21

 

31. Mai 1990: Die Hamburger Umweltbehörde stellt offiziell ihre neue Tourenkarte „Radwege durch Hamburgs Grün“ vor. Mit dabei ist nicht nur Umweltsenator Jörg Kuhbier, sondern auch der damalige Erste Bürgermeister Henning Voscherau, beide SPD.

 

Frontansicht der Tourenkarte
Frontansicht der Tourenkarte © ADFC Hamburg

Acht Jahre lang hatten die Umwelt- und die Baubehörde an einem Netz von Radwanderwegen durch Hamburg gewerkelt, und die Tourenkarte diente als sichtbarer Beleg für den Erfolg all dieser Bemühungen.

Es gab allerdings schnell auch viel Kritik und das nicht nur von Seiten des ADFC. So führten zahlreiche der in der Karte verzeichneten Radwanderwege durch Grünanlagen, in denen das Radfahren immer noch generell verboten war (erst 2005 wurde dieses Verbot aufgehoben). Darüber hinaus wurden die Wege von den Bezirksämtern ausgesprochen stiefmütterlich behandelt und so gut wie nicht gepflegt.

Wer heute durch Hamburgs Grün radeln will, informiert sich vermutlich erst einmal im Netz. Über den Suchbefehl „Mit dem Rad durch das Hamburger Grün“ gelangt man zum Beispiel auf eine Webseite der Stadt Hamburg, auf der die fünfzehn Freizeitrouten der Stadt schematisch dargestellt und beschrieben werden.

Leo Strohm

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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