Radatlas

Radatlas © ADFC Hamburg

40 Jahre Jubiläum - Tag 3

 

Wer das Fahrrad für kleine und große Reisen nutzt, lernt schnell: Ohne Karte kommt man nicht weit.

 

Hinweisschilder sind fast nur für Autos gemacht, die schönen und die Schleich-Wege bleiben meist im Verborgenen. Um hier den steigenden Bedarf zu decken, erschien 2000 der erste ADFC-Radatlas.

Heute gehören die ADFC-Radtourenkarten – auch trotz der immer zahlreicher werdenden GPS-Navigationssysteme – mit fast 3 Millionen verkauften Exemplaren weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab und sind mit Hilfe versierter ADFC-Scouts entstanden, die die Strecken buchstäblich erfahren haben.

Und natürlich gibt es sie längst auch in digitaler Form für alle Smartphones und Tablets. Man findet sie im Buchhandel oder unter fahrrad-buecher-karten.de.

Michael Lutter

 

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https://hamburg.adfc.de/artikel/40-jahre-jubilaeum-tag-3

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Wie erreiche ich den ADFC Hamburg?

    Geschäftsstelle des ADFC Landesverband Hamburg e.V.
    Koppel 34-36
    20099 Hamburg

    Telefon: +49 40 39 39 33
    E-Mail: kontakt [at] hamburg.adfc.de

     

    Erreichbarkeit
    Die Geschäftsstelle ist an Werktagen grundsätzlich telefonisch erreichbar. Anrufe können jedoch nicht immer persönlich entgegen genommen werden. Nachrichten auf dem Anrufbeantworter sind sehr willkommen und werden (werk)täglich abgehört und beantwortet.
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    Persönliche Termine sind nach Absprache möglich.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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