Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Hamburg e. V.

Fahrradstraßen in Hamburg seit 1998

Fahrradstraßen in Hamburg seit 1998 © ADFC Hamburg

40 Jahre Jubiläum - Tag 12

Die ersten Fahrradstraßen in Hamburg wurden 1998 in Eimsbüttel eingerichtet. Es handelte sich um drei kurze Abschnitte von Bornstraße (250 m), Rutschbahn (100 m) und Heinrich-Barth-Straße (250 m).

Inzwischen gibt es in Hamburg 31 mal kürzere, mal längere Straßenabschnitte, die als Fahrradstraße ausgewiesen sind. Aber was bedeutet das eigentlich? In der Straßenverkehrs-Ordnung, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1, findet sich folgende Definition

  1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.
  2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
  3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
  4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

Leo Strohm

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