40 Jahre Jubiläum - Tag 12
Die ersten Fahrradstraßen in Hamburg wurden 1998 in Eimsbüttel eingerichtet. Es handelte sich um drei kurze Abschnitte von Bornstraße (250 m), Rutschbahn (100 m) und Heinrich-Barth-Straße (250 m).
Inzwischen gibt es in Hamburg 31 mal kürzere, mal längere Straßenabschnitte, die als Fahrradstraße ausgewiesen sind. Aber was bedeutet das eigentlich? In der Straßenverkehrs-Ordnung, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1, findet sich folgende Definition
- Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.
- Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
- Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
- Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Leo Strohm