Zwangsradweg Habichtstraße

Jippie... Nun also "Zwangsradweg mit Aufleitung" – ein echter Fortschritt?! © Andrea Kupke, ADFC Hamburg

Stummelradweg statt Ampelschaltung

An der Steilshooper Straße nördlich und südlich der Habichtstraße wurde die Radwegebenutzungspflicht 2008 bzw. 2010 aufgehoben. Denn: In dieser Straße ist diese Regelung nicht zu rechtfertigen. Was ist dort seitdem für den Radverkehr passiert? NICHTS

- Update Februar 2024 -

Absurde Abwehrhaltung gegen radverkehrsfreundliche Lösungen

Im Februar 2023 startete die BG Nord einen neuen Versuch, den Knoten Steilshooper Straße / Habichtstraße sicherer zu machen. Als Drucksache 21-4188 wurde das Thema über eine Eingabe im Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg erneut behandelt.

Neuer Ablehnungsgrund gesucht – und gefunden

Neu ist an der eingeholten Antwort der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) dass doch nicht mehr die nicht neu programmierbare Ampelschaltung das Hindernis ist. Jetzt ist die Geometrie des großen Knoten mit seinen freien Rechtsabbiegern und dem Anschluss der Straße Heidhörn das Problem. Deswegen half es auch nicht, dass die Ampelanlage Anfang 2024 komplett ausgetauscht wurde, es liegt ja gar nicht daran.

Immerhin sind jetzt die Bettelknöpfe verschwunden - in diesem Knoten aber nur ein winziger Lichtblick.

Es läuft wieder mal auf die eine Sache hinaus: Die Leistungsfähigkeit für Kfz ist nicht aufrecht zu erhalten, wenn Radfahrende auf der Fahrbahn der Steilshooper Straße mit berücksichtigt würden. Hier ist weiterer Einsatz aussichtslos, besonders, weil momentan Umleitungsverkehre auf den Ring 2 gelenkt werden wegen der U5-Baustellen. Statt also den Umweltverbund genau jetzt deutlich zu stärken und Menschen zum Umsteigen zu bringen, werden auf den Umleitungsstrecken Knoten umgebaut mit dem explizit genannten Ziel, die Leistungsfähigkeit für Kfz weiter zu erhöhen. Der Umbau für die U5 Baustellen wird ca. 10 Jahre Bestand haben.

To do für die Verkehrssicherheit

Zwei Themen müssen in diesem Knoten unbedingt für mehr Sicherheit gelöst werden:

  • Die groteske benutzungspflichtige Radverkehrsführung, die entlang der Steilshooper Straße in beschriebenem Zickzackkurs verläuft und in der der Radweg im Ring 2 und auch die Furt über den freien Rechtsabbieger in Gegenrichtung benutzt werden müssen. Dies ist dafür weder beschildert noch ausgelegt. Hier muss eine geradlinige Führung her, zur Not eben als Radweg. Schon 2015 kursierten dazu Skizzen, die aber nie umgesetzt wurden.
  • Die Anordnung von Parkständen auf einem dafür viel zu schmalen Streifen zwischen Rad- und Gehweg muss aufgehoben werden auf der Westseite der Steilshooper Straße nördlich des Ring 2.

Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden, die beides, die unzureichenden Parkstände und die Radwegebenutzungspflicht anordnen, haben diesen dringenden Wunsch an die zentrale Straßenverkehrsbehörde VD 5 weitergeleitet – diese ist nach eigener Auskunft nicht zuständig und hat die Anliegen wiederum dem für Planungen zuständigen LSBG weiter geleitet. Damit ist der Ball wiederum in der BVM, die wegen der Leistungsfähigkeit keinen Umbau in die Wege leiten will und auf die oben genannte Drucksache verweist.

Radfahrenden bleibt, zu entscheiden ob sie den Radweg im Dooring-Bereich und regelwidrig eine linksseitige Furt und Radweg des Ring 2 nutzen oder die Benutzungspflicht missachten. Regelkonform geht hier nicht.

Andrea Kupke


- Update April 2021 -

Leere Ankündigungen

Der ADFC hat nicht locker gelassen, denn der Zickzackkurs über die alten Radwege ist gefährlich. Das Thema wurde dadurch immer wieder im Regionalausschuss behandelt. Die Ampel in der Steilshooper Straße über den Ring 2 sollte Anfang 2018 dann endlich umgeschaltet werden. So steht es in einer Drucksache (Nr. 20-2770) aus 2016, in der die damalige BWVI (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, heute BVM) entsprechend Stellung nimmt. Bis heute aber ist die Benutzungspflicht angeordnet. Eine neue Ankündigung verspricht noch in diesem Jahr Abhilfe. Wir warten gespannt.

 

Die Angst vor plötzlich geöffneten Autotüren bleibt

Im letzten Jahr wurde der Straßenabschnitt nördlich des Ring 2 saniert. Anlass waren Neubauten auf der Ostseite. Der Radweg Richtung Süden, immer noch benutzungspflichtig, wurde nicht mit überplant. Nötig hätte er es gehabt. Das Groteske an dem Abschnitt: Der für alle gängigen Pkw eindeutig zu schmale Sandstreifen wird durch Schilder zum Parken ausgewiesen. Dort parken (siehe Foto) Autos, die nicht auf den Streifen passen - die Fahrer*innen nehmen sich den Platz großzügig vom Gehweg oder Radweg. Eine Überwachung findet nicht statt. Stattdessen wurden wir darauf hingewiesen, dass es in den letzten drei Jahren keinen Unfall mit Fuß- oder Radverkehr gab. Die Straßenverkehrsbehörde sieht keine Veranlassung, an dem Zustand etwas zu ändern.

Unser Vorschlag ist, den Sandstreifen zum Fahrradparken zu nutzen. Selbst ein zukünftiger Wegfall der Benutzungspflicht entbindet die Behörden nicht von einer Verkehrssicherungspflicht für diesen Radweg, solange er vorhanden ist.

Andrea Kupke, Ulf Dietze


- April 2014 -

Die Ampeln der Steilshooper Straße über die Habichtstraße warten seit Jahren auf eine radfahrgerechte Schaltung. "Für Radfahrende auf der Fahrbahn reichten die Räumzeiten aktuell nicht aus" heißt es aus der Straßenverkehrsbehörde. Daher müssten die Radwege innerhalb der Kreuzung weiterhin benutzungspflichtig sein. Man habe es bislang nicht geschafft, die Schaltung radfahrgerecht anzupassen.

 

Alte Radführung...

Wer aus südlicher Richtung an den Knoten Habichtstraße heranfährt, tut dies korrekt einzig auf der Fahrbahn, muss dann über eine Grundstückszufahrt auf einen benutzungspflichtigen Stummelradweg, der hinter der Kreuzung gleich wieder endet. Innerhalb der Kreuzung führt dieser Radweg im Zickzack über eine Dreiecksinsel. Dabei entstehen Konfliktstellen, die es bei durchgehender Fahrt auf der Fahrbahn nicht gegeben hätte.

Neue Radführung...

Wer aus südlicher Richtung an den Knoten Habichtstraße heranfährt, tut dies korrekt einzig auf der Fahrbahn, muss dann über eine Radwegaufleitung auf einen benutzungspflichtigen Stummelradweg, der hinter der Kreuzung gleich wieder endet. Innerhalb der Kreuzung führt dieser Radweg im Zickzack über eine Dreiecksinsel. Dabei entstehen Konfliktstellen, die es bei durchgehender Fahrt auf der Fahrbahn nicht gegeben hätte.

Sie haben es bemerkt: Anstatt nun endlich die Ampeln radfahrgerecht zu schalten, baute die Tiefbauabteilung eine neue Radwegaufleitung, um den unhaltbaren Zustand festzuschreiben. Aus nördlicher Richtung ist die Lage übrigens nicht besser. Auch dort gibt es die Benutzungspflicht im letzten Radwegabschnitt, weil die Ampel nicht umprogrammiert ist.

 

Zwangsradweg statt Ampelschaltung

Mehr als sechs Jahre Zeit sind also nicht genug, um eine Ampelanlage den Anforderungen des Radverkehrs entsprechend umzuprogrammieren und damit dem Recht zu genügen, dass eine Benutzungspflicht in dieser Straße nicht haltbar ist. Stattdessen jetzt also eine neue Aufleitung auf den Radweg.

Übrigens: Der Bezirk HH-Nord hat sich gerade eine Radverkehrsstrategie schreiben lassen. Im Vorwort steht: "Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit und der Verkehrsqualität für Radfahrer."

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https://hamburg.adfc.de/artikel/stummelradweg-statt-ampelschaltung

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