Jippie... Nun also "Zwangsradweg mit Aufleitung" – ein echter Fortschritt?! © Andrea Kupke, ADFC Hamburg
Stummelradweg statt Ampelschaltung
An der Steilshooper Straße nördlich der Habichtstraße wurde die Radwegebenutzungspflicht 2008 aufgehoben, südlich der Habichtstraße im Jahr 2010. Denn: In dieser Straße ist diese Regelung nicht zu rechtfertigen.
Die Ampeln der Steilshooper Straße über die Habichtstraße warten seit Jahren auf eine radfahrgerechte Schaltung. "Für Radfahrende auf der Fahrbahn reichten die Räumzeiten aktuell nicht aus" heißt es aus der Straßenverkehrsbehörde. Daher müssten die Radwege innerhalb der Kreuzung weiterhin benutzungspflichtig sein. Man habe es bislang nicht geschafft, die Schaltung radfahrgerecht anzupassen.
Alte Radführung...
Wer aus südlicher Richtung an den Knoten Habichtstraße heranfährt, tut dies korrekt einzig auf der Fahrbahn, muss dann über eine Grundstückszufahrt auf einen benutzungspflichtigen Stummelradweg, der hinter der Kreuzung gleich wieder endet. Innerhalb der Kreuzung führt dieser Radweg im Zickzack über eine Dreiecksinsel. Dabei entstehen Konfliktstellen, die es bei durchgehender Fahrt auf der Fahrbahn nicht gegeben hätte.
Neue Radführung...
Wer aus südlicher Richtung an den Knoten Habichtstraße heranfährt, tut dies korrekt einzig auf der Fahrbahn, muss dann über eine Radwegaufleitung auf einen benutzungspflichtigen Stummelradweg, der hinter der Kreuzung gleich wieder endet. Innerhalb der Kreuzung führt dieser Radweg im Zickzack über eine Dreiecksinsel. Dabei entstehen Konfliktstellen, die es bei durchgehender Fahrt auf der Fahrbahn nicht gegeben hätte.
Sie haben es bemerkt: Anstatt nun endlich die Ampeln radfahrgerecht zu schalten, baute die Tiefbauabteilung eine neue Radwegaufleitung, um den unhaltbaren Zustand festzuschreiben. Aus nördlicher Richtung ist die Lage übrigens nicht besser. Auch dort gibt es die Benutzungspflicht im letzten Radwegabschnitt, weil die Ampel nicht umprogrammiert ist.
Zwangsradweg statt Ampelschaltung
Mehr als sechs Jahre Zeit sind also nicht genug, um eine Ampelanlage den Anforderungen des Radverkehrs entsprechend umzuprogrammieren und damit dem Recht zu genügen, dass eine Benutzungspflicht in dieser Straße nicht haltbar ist. Stattdessen jetzt also eine neue Aufleitung auf den Radweg.
Übrigens: Der Bezirk HH-Nord hat sich gerade eine Radverkehrsstrategie schreiben lassen. Im Vorwort steht: "Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit und der Verkehrsqualität für Radfahrer."
Update im April 2021:
Leere Ankündigungen
Der ADFC hat nicht locker gelassen, denn der Zickzackkurs über die alten Radwege ist gefährlich. Das Thema wurde dadurch immer wieder im Regionalausschuss behandelt. Die Ampel in der Steilshooper Straße über den Ring 2 sollte Anfang 2018 dann endlich umgeschaltet werden. So steht es in einer Drucksache (Nr. 20-2770) aus 2016, in der die damalige BWVI (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, heute BVM) entsprechend Stellung nimmt.
Bis heute aber ist die Benutzungspflicht angeordnet.
Eine neue Ankündigung verspricht noch in diesem Jahr Abhilfe. Wir warten gespannt.
Die Angst vor plötzlich geöffneten Autotüren bleibt
Im letzten Jahr wurde der Straßenabschnitt nördlich des Ring 2 saniert. Anlass waren Neubauten auf der Ostseite. Der Radweg Richtung Süden, immer noch benutzungspflichtig, wurde nicht mit überplant. Nötig hätte er es gehabt. Das Groteske an dem Abschnitt: Der für alle gängigen Pkw eindeutig zu schmale Sandstreifen wird durch Schilder zum Parken ausgewiesen. Dort parken (siehe Foto) Autos, die nicht auf den Streifen passen - die Fahrer*innen nehmen sich den Platz großzügig vom Gehweg oder Radweg. Eine Überwachung findet nicht statt. Stattdessen wurden wir darauf hingewiesen, dass es in den letzten drei Jahren keinen Unfall mit Fuß- oder Radverkehr gab. Die Straßenverkehrsbehörde sieht keine Veranlassung, an dem Zustand etwas zu ändern.
Unser Vorschlag ist, den Sandstreifen zum Fahrradparken zu nutzen. Selbst ein zukünftiger Wegfall der Benutzungspflicht entbindet die Behörden nicht von einer Verkehrssicherungspflicht für diesen Radweg, solange er vorhanden ist.
Andrea Kupke, Ulf Dietze