Durch das Einsetzen von Holzpfähle wurde erreicht, dass in der vorgeschriebenen Anordnung geparkt wird. Dies ist eine deutliche Verbesserung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen.

Es mussten erst Holzpfähle eingesetzt werden, damit in der vorgeschriebenen Anordnung geparkt wird. Eine deutliche Verbesserung für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen. © Andrea Kupke

Neues Fahrgefühl am Eilbekkanal

 

Vor genau 10 Jahren, im Jahr 2012, wurde die Fahrradstraße Lortzingstraße am Eilbekkanal eröffnet. Diese ist Teil der Veloroute 6.

 

Es gibt in der Lortzingstraße zwischen Friedrichsberger Straße und Von-Essen-Straße beidseitig Parkstände für den motorisierten Verkehr. Vorgeschrieben ist sogenanntes Längsparken, also parallel zur Fahrbahn. Auf der Wasserseite sind die Parkstände mit einem im Boden versenkten Gitter befestigt, damit die wassergebundene Decke nicht zu sehr vermatscht und die Belastung sich gleichmäßiger verteilt.

Falschparken im großen Stil

Mehr Autos können allerdings untergebracht werden, wenn man diese schräg aufstellt. Jahrelang wurde auf der Wasserseite schräg geparkt und dieses geduldet, mit den entsprechenden Auswirkungen:

  • Die Autos, Transporter und Wohnmobile standen auf dem unbefestigten Boden des Gehweges, der dadurch unnötig weiter verdichtet wurde.
  • Oft waren zwischen Baumstamm und Auto nur wenige Zentimeter Luft, Schäden für die Wurzeln und auch direkt für die Baumstämme nicht ausgeschlossen.
  • Rückwärts auf die Fahrradstraße ausparkende Fahrer:innen konnten den Verkehr nur schlecht einsehen, was den Radverkehr auf der Veloroute gefährdete. Man fuhr automatisch entsprechend angespannt.
  • Als Gehweg konnte nur der schmale gepflasterte Weg genutzt werden, auf dem kaum Platz ist für die Begegnung von Kinderwagen und Rollator. Ein Ausweichen auf den unbefestigten Gehwegbereich war nur in Lücken zwischen den Autos mal möglich.

Der ADFC hatte das Problem immer wieder angesprochen und auch der Stadtteilrat Barmbek-Süd hat die Zustände dort wiederholt bemängelt. Nun wurde Abhilfe geschaffen.

 

 

Geduldetes Falschparken beendet

Neuerdings stehen entlang des Parkstreifens Spaltholzpfähle. Diese sorgen für das vorgesehene Längsparken. Erst durch diese Maßnahme wird nun entsprechend der Beschilderung geparkt. Mit dem Rad fährt es sich seitdem entspannter an den parkenden Autos vorbei und auf dem Gehweg können Jogger jetzt jederzeit überholen.

Als ADFC begrüßen wir diese Maßnahme, mit der geltendes Recht endlich durchgesetzt wird.

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https://hamburg.adfc.de/artikel/neues-fahrgefuehl-am-eilbekkanal

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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