Fahrraddemo für Tempo 30 auf der Heimfelder Straße

Hamburg © ADFC Hamburg / Sven Anders

Tempo 30 für die Heimfelder Straße

 

Sicher, leise und sauber: Tempo 30 für die Heimfelder Straße! - unter diesem Motto rief die Bezirksgruppe Harburg am 10. September 2022 zur Demo in Heimfeld auf. Mit rund 80 Teilnehmenden wurde mit viel Spaß und Musik für ein Tempolimit demonstriert.

 

Radfahrende waren eingeladen beim „begleiteten Radfahren“ gemeinsam in der Gruppe die Fahrbahn zu nutzen, um sicheres und angstfreies Radfahren auf der Fahrbahn zu üben. Startpunkt war der Platz vor der St. Paulus-Kirche beim S-Bahnhof Heimfeld. Von dort wurde ab 11 Uhr bis zum Eißendorfer Pferdeweg und zurück gefahren. Gegen 12:00 Uhr hat ein heftiger Regenschauer für Erfrischung gesorgt und das Radfahren wurde daraufhin abgebrochen. Am Infostand gab es noch bis 13:00 Uhr Informationen zum ADFC und den Forderungen zur Heimfelder Straße. Außerdem konnten in der Zeit die Lastenanhänger des Heimfelder Stadtteilvereins näher in Augenschein genommen werden.

 

Seit Jahren weigert sich Hamburgs Innenbehörde, die vielbefahrene Heimfelder Straße in Harburg durch die Anordnung von Tempo 30 sicher für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu machen. „Außer dem schnellen Autoverkehr belasten dort aber auch Lärm und Abgase die Menschen stark“, sagt Sven Anders vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), der die Forderung der Bezirksversammlung Harburg und vieler Anwohner*innen nach Tempo 30 auf der Heimfelder Straße nachdrücklich unterstützt.

Während die Innenbehörde behauptet, laut Straßenverkehrsordnung dürfe sie an „Straßen übergeordneter Bedeutung“ nicht so einfach Tempo 30 anordnen, zeigt sich Sven Anders kämpferisch: „Wir lassen nicht locker – die Verkehrssicherheit hat für uns Priorität vor dem Kfz-Verkehrsfuss!“ Dem stimmen sicherlich nicht nur die Demo-Teilnehmer*innen zu.

Nachtrag: Am 27. September 2022 hat die Harburger Bezirksversammlung erneut beschlossen, Tempo 30 bei den zuständigen Fachbehöden zu beantragen. Diesmal zumindest auf dem kritischen Abschnitt Alter Postweg bis Eißendorfer Pferdeweg.

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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