Fahrradfreundlicher Arbeitgeber

Fahrradfreundliche Unternehmen sind attraktive Arbeitgeber. © ADFC

Fahrradfreundlicher Arbeitgeber

 

Der ADFC zertifiziert "fahrradfreundliche Arbeitgeber" mit einem europaweiten Qualitätssiegel. Ausgezeichnet werden dadurch vielfältige Maßnahmen und Aktivitäten zur Förderung und Nutzung des Fahrrads im Unternehmen/ Betrieb.

 

"Fahrradfreundliche Maßnahmen" klingt ersteinmal ziemlich abstrakt.

Aber wie wäre es mit:

  • der Möglichkeit zu Dienstradleasing
  • überdachten Fahrradstellplätzen in unmittelbarer Nähe zum Eingang ins Gebäude
  • einem*r Ansprechpartner*in für alle Themen rund ums Rad
  • Nutzung von Fahrradkurieren
  • einer Werkzeugkiste und Zubehör für den schnellen Reifenwechsel vor der Heimfahrt
  • Vernetzung und gemeinsamen Aktivitäten radfahrender Mitarbeiter*innen
  • einem betrieblichen Mobilitätskonzept?

DAS klingt nach attraktiven Rahmenbedingungen für Rad fahrende Mitarbeiter*innen und hilft dabei, den Radverkehrsanteil im Unternehmen zu erhöhen. Für die Zertifizierung als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" werden verschiedenste Maßnahmen in sechs Aktionsfeldern geclustert und bewertet. Die Aktionsfelder sichern, dass es nicht "nur" um die Bereitstellung von geeigneter Infrastruktur geht, sondern dass der betrieblichen Radverkehrsförderung echtes Leben eingehaucht wird - Kommunikation und Motivation inklusive.

Freuen Sie sich auf positive Effekte auf die Gesundheit der Mitarbeiter*innen, einen weiteren wichtigen Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensstrategie, eine höhere Attraktivität als Arbeitgeber und ökonomische Vorteile.

Der ADFC Hamburg berät und zertifiziert zum "Fahrradfreundlichen Arbeitgeber".

Sünje Callsen

 

Wie wird "Fahrradfreundlichkeit" gemessen? Von Fahrradparkplätzen über Radler-Frühstück bis hin zum internen Newsletter - Radförderung im Unternehmen hat viele Facetten!

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https://hamburg.adfc.de/artikel/fahrradfreundlicher-arbeitgeber-7

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Wie erreiche ich den ADFC Hamburg?

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    Koppel 34-36
    20099 Hamburg

    Telefon: +49 40 39 39 33
    E-Mail: kontakt [at] hamburg.adfc.de

     

    Erreichbarkeit
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    Bitte nutzen Sie auch unsere E-Mail-Adresse.

    Persönliche Termine sind nach Absprache möglich.

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    Bei Fragen zur Mitgliedschaft hilft dir unser zentraler Mitgliederservice in Bremen gerne weiter: +49 421 34 62 923.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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