Tempo 30 an sozialen Einrichtungen
Der ADFC Hamburg hat ein Online-Tool entwickelt, das dabei hilft, im Umfeld aller Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Krankenhäuser in Hamburg Tempo 30 durchzusetzen. Fülle es mit Leben!
Unser Angebot wendet sich vor allem an Hamburger*innen mit Bezug zu einer sozialen Einrichtung und Ortskenntnissen wie Eltern, Mitarbeiter*innen, Bewohner*innen, Leitungen und Nachbar*innen.
Das kannst du tun:
- Trage die Informationen zu deiner sozialen Einrichtung ein. Dies ermöglicht uns einen Überblick über die Tempo-30-Situationen im Umfeld der sozialer Einrichtungen in Hamburg. So können wir besser für die Durchsetzung von Tempo 30 argumentieren, generell und im Einzelfall.
- Versende mit Hilfe unseres Tools eine E-Mail mit der Forderung nach Tempo 30 für bestimmte Straßenabschnitte im Umfeld deiner sozialen Einrichtung an das zuständige Polizeikommissariat. Lasst uns gemeinsam aus allen Ecken Hamburgs Druck machen!
- Abonniere den ADFC Hamburg Newsletter, der dich über kommende Aktionen, Touren oder die Arbeiten des ADFC Hamburgs auf dem Laufenden hält - nicht nur aber auch zum Thema „Tempo 30".
Tipps zur Anwendung des Online-Tools
- Du kannst dir ohne eine Registrierung im Tool einen Überblick verschaffen oder Infos zu Einrichtungen ansehen.
- Um Eintragungen zu machen oder eine E-Mail zu versenden, registriere dich bitte und verwende die Browser Firefox oder Chrome.
- Wähle deine soziale Einrichtung aus oder füge sie ggf. hinzu.
- Gib bitte im Bereich "Bearbeiten" jeden Straßenabschnitt mit Haupteingang und/oder An- und Abreiseverkehr im Umfeld der Einrichtung einzeln samt dessen Tempo 30 Status und weiteren Informationen ein.
- Versende pro Straßenabschnitt, an dem Tempo 30 fehlt oder schon mal abgelehnt wurde, eine Forderungsmail an das zuständige Polizeikommissariat oder speichere zunächst einen Entwurf. Um eine E-Mail für eine Schule oder Kita abzusenden, brauchst du bis zum 17. November das richtige Stichwort, das du beim Elternrat der Schule oder der Elternvertretung der Kita erhältst.
- Bei Reaktionen auf dein Gesuch oder Änderung am Tempo-30-Status aktualisiere bitte die entsprechenden Angaben zur Einrichtung.
- Abonniere die Infomail des ADFC zur Kampagne hier.
Fragen und Antworten zu Tempo 30
- Bundesgesetzlicher Hintergrund
Nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im November 2016 soll bundesweit im "unmittelbaren Bereich" um soziale Einrichtungen regulär Tempo 30 gelten, zumindest dort, wo Haupteingänge sind oder An- und Abreiseverkehr zur Einrichtung herrscht, und explizit auch an Hauptverkehrsstraßen.
Hier der betreffende Auszug aus § 45 Absatz 9 StVO:
(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. … Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Satz 3 gilt nicht für die Anordnung von ...
6. innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes-und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.
Und der Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zur StVO, VwV-StVO zu § 41 StVO:
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleich behandelt werden. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken
- Wie setzt Hamburg Tempo 30 an sozialen Einrichtungen um?
In Hamburg galt zum Zeitpunkt der StVO-Novelle 2016 bei ca. 75 Prozent der über 1.800 sozialen Einrichtungen Tempo 30 an der Meldeadresse. Nach der StVO-Novelle sind zunächst nur drei Einrichtungen dazu gekommen bis im Jahr 2019 ca. 160 weitere Einrichtungen geprüft wurden, an denen bei ca. 90 Tempo 30 eingerichtet wurde. Seit dem Start unserer Kampagne wird immer mal wieder an einzelnen sozialen Einrichtungen Tempo 30 angeordnet.
Es gibt also noch erhebliche Lücken: hunderte Einrichtungen haben noch gar kein Tempo 30 und an ungezählten Einrichtungen fehlt Tempo 30 im näheren Umfeld. Denn die Innenbehörde prüft von sich aus nur die Meldeadresse, bei vielen Einrichtungen sind aber gerade die Nachbarstraßen relevant.
Die Hamburger Innenbehörde verweigert Tempo 30 in ihrer „Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (HRVV) pauschal, wenn in der Straße zwischen sieben und acht Uhr morgens sechs oder mehr Busse pro Richtung fahren oder die Straße mehr als eine Kfz-Spur pro Fahrtrichtung hat - also gerade da, wo der Verkehr besonders schnell und gefährlich ist. Die StVO sieht eine Rücksichtnahme auf die Taktung der Busse vor, allerdings in Einzelfallprüfung, aber gebietet ja gerade die reguläre Einführung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen im Bereich sozialer Einrichtungen. Wir haben eine Auswertung von Tempo 30 an sozialen Einrichtungen bezogen auf Busverkehr und Anzahl der Kfz-Spuren, basierend auf Daten des Senats, erstellt (Stand Anfang 2019).
Am 17.11.2019 haben die SPD-Fraktion in der Bürgerschaft und der Innensenator Andy Grote (SPD) angekündigt, die pauschale Einschränkung von Tempo 30 auf Grund von Busverkehr zu kippen und 200 weitere Tempo-30-Strecken zu prüfen. (Quelle Abendblatt vom 17.11.19) Die HRVV wurde immer noch nicht angepasst (Stand Juni 2021).
- Woher stammen die Daten zu den sozialen Einrichtungen?
In Antworten auf schriftliche Anfragen der linken Fraktion hat der Senat eine Liste der meisten sozialen Einrichtungen mit Einrichtungsart, Namen, Adresse, Tempo-30-Status und Information zur Mehrspurigkeit der Straße und Busverkehr aufgeführt.
Große schriftliche Anfrage der Linken zu Tempo 30, Mai 2018
Große schriftliche Anfrage der Linken zu Tempo 30, März 2019
Auch die CDU hat im Oktober 2019 eine Anfrage zu Tempo 30 an sozialen Einrichtungen gestellt.
Der Landeselternausschuss hat uns freundlicherweise eine Liste von Kitas mit Adresse, die in der Senatsliste fehlten, zur Verfügung gestellt.
Noch fehlende soziale Einrichtungen oder Nebenstellen können von Nutzer*innen des Tools hinzugefügt werden.
- Wozu erheben wir persönliche Daten und wie ist der Datenschutz?
Im Online-Tool "Tempo 30 an sozialen Einrichtungen" kannst du dir einen Überblick verschaffen oder Infos zu Einrichtungen ansehen, ohne dich zu registrieren oder persönliche Daten zu hinterlassen. Um Eintragungen zu machen oder eine E-Mail zu versenden, registriere dich bitte unter Angaben von Name, E-Mailadresse und Passwort. Die Registrierung muss per E-Mail bestätigt werden. Wir wollen damit einer missbräuchlichen Nutzung des Tools und des E-Mailversands an die Polizei vorbeugen.
Das Tool liegt inklusive der Datenbank mit den Daten zu Personen, den Einrichtungen, den Straßenabschnitten und den E-Mails auf einem Server des Anbieters Domain Factory. Zwischen dem ADFC Hamburg und Domain Factory besteht ein den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen entsprechender Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung. Der besagt im Wesentlichen, dass Domain Factory uns Computerdienstleistungen zur Verfügung stellt und den Datenschutz wahrt. Die persönlichen Daten, die Nutzer*innen in der Anwendung eingeben, liegen in unserer Verantwortung. Dies sind Name, E-Mail und Passwort (notwendig für die Registrierung) sowie freiwillig Adresse, Telefonnummer und Bezug zu einer Einrichtung, für die eine E-Mail mit der Forderung nach Tempo 30 versendet wird.
Wir verwenden die personenbezogenen Daten gemäß unserer Datenschutzhinweise. Sie werden nur von den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen des ADFC Hamburg, die das Tool und die Datenbank entwickelt haben, sie betreuen oder die Daten aus dem Tool für den Kontakt mit den Nutzer*innen nutzen, eingesehen oder verwendet. Diese haben eine den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen entsprechende Datenschutzvereinbarung mit dem ADFC Hamburg unterschrieben. Die Nutzer*innen werden nur zum Zweck der Kampagne "Tempo 30 an sozialen Einrichtungen" kontaktiert. Die persönlichen Daten der Nutzer*innen aus dem Tool werden nicht mit anderen Kontaktdaten des ADFC Hamburg zusammengeführt. Die Daten werden nur mit dem Einverständnis der Nutzer*innen, das an der entsprechenden Stelle im Tool abgefragt wird, an Dritte weitergegeben. Dies betrifft den Versand der E-Mail an das zuständige Polizeikommissariat, oder wenn Nutzer*innen den Wunsch nach Vernetzung mit anderen Aktiven äußern.