RennradfahrerInnen auf einer Asphaltfahrbahn in ländlicher Umgebung

Radschnellweg im Bezirk Wandsbek

 

Bestandsaufnahme zum Radschnellweg Ahrensburg – Hamburg. Er ist der einzige Radschnellweg, der zum Teil auf dem Gebiet des Bezirks Wandsbek liegt.

 

Radschnellwege (RSW) sollen es Pendler*innen ermöglichen, mit dem Rad auch längere Strecken zügig, komfortabel und weitgehend frei von Störungen durch Auto- oder Fußverkehr zu fahren. Die Metropolregion Hamburg (MRH) hat dazu 2017 eine Potenzialanalyse vorgelegt. Im Jahr 2019 ermittelte eine Machbarkeitsstudie mögliche Trassenkorridore. Anschließend wählte die MRH eine Vorzugstrasse aus und ließ auch dafür eine Machbarkeitsstudie erstellen. Zeitlich parallel entwickelte die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Standards für die Radverkehrsführung auf Radschnellwegen, die über den Standards für eine Hamburger Veloroute liegen. Der Abschlussbericht des Radschnellwegprojekts der Metropolregion soll im Sommer 2022 vorliegen.

RSW Ahrensburg – Hamburg

Im Bezirk Wandsbek verläuft die Trasse für den RSW Ahrensburg – Hamburg. Die Führung dieser Trasse in Wandsbek wurde erstmals im letzten Jahr und im Frühjahr 2021 im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft der Bezirksversammlung Wandsbek vorgestellt. Sie verläuft – aus Ahrensburg, Bornkampsweg kommend – von der Stadtgrenze über den Ahrensburger Weg bis zum U-Bahnhof Volksdorf und anschließend weiter auf der Veloroute 6 (VR 6) über Farmsen in Richtung Innenstadt. Der Planungsauftrag für den RSW endet aber in der Straße Haselkamp in Volksdorf.

 

 

Bewertung der Trasse durch die ADFC-Bezirksgruppe Wandsbek

Wir haben von Beginn an (von der Bürger*innenbeteiligung bis hin zu direkten Kontakten zu MRH, Bezirksverwaltung, Bezirkspolitik und Planer*innen und in Abstimmung mit dem ADFC Ahrensburg) unsere Bewertungen und Vorschläge auf Basis unserer lokalen Detailkenntnisse eingebracht. Wir hätten zwei Alternativtrassen (mit Anschluss an die VR 6 in Farmsen bzw. an die VR 7 in Rahlstedt) bevorzugt. Denn der Anschluss an den U-Bahnhof Volksdorf ist jetzt lediglich ein sehr kurzer Radschnellweg für den Bezirk. 

Trotzdem sehen wir auch bei der jetzt gewählten Trassenführung im Falle einer Umsetzung einen Gewinn für den Radverkehr. Für die weitere Umsetzung haben wir im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft folgende vier Punkte hervorgehoben:

  • Die für RSW gültigen Standards sollen bei der weiteren Planung als Maßstab gelten: Ermöglichung von sehr zügigem (adressiert werden hier wesentlich Pendler*innen), störungsarmem und sicherem Verkehr. Das bedeutet z.B. Wohnstraßen als Fahrradstraßen zu gestalten und generell mögliche Konfliktpunkte mit dem Auto- und Fußverkehr zu minimieren.
  • Aus der Trasse soll Kfz-Durchgangsverkehr heraus gehalten werden. Ein gutes Mittel hierfür sind Modalfilter (Straßendurchlässe, die für Fußverkehr, Radverkehr und ggf. Busse offen sind - nicht jedoch für sonstigen Autoverkehr). Durchgangsautoverkehr findet auf Teilen der geplanten RSW-Trasse derzeit durch den Ortskern Volksdorf insbesondere in Form von Schleichverkehr über zwei Routen statt. In der Richtung West – Ost sind das zum einen die Route nach Ahrensburg (Claus-Ferck-Straße - Im Alten Dorfe - Lerchenberg – Ahrensburger Weg), zum anderen die Route nach Volksdorf Ost und weiter zur L82 (Claus-Ferck-Straße – Im Alten Dorfe – Wiesenhöfen).
  • Da der RSW ab Volksdorf auf der VR 6 Richtung süd-west weiter geführt werden soll, sollte sicher gestellt werden, dass die VR 6 zumindest sehr guten Velorouten-Standard erhält. Noch gibt es diverse Punkte auf dieser Strecke, die diese Anforderungen nicht erfüllen. 
  • Vom ADFC Wandsbek wurden zwei Alternativtrassen für den Radschnellweg vorgeschlagen, die auch in der vorangegangenen Bürgerbeteiligung breiten Raum einnahmen. Diese Trassen sollten auch abseits des Radschnellwegprojekts weiter verfolgt werden, beispielsweise als Teil eines zu planenden Bezirksradnetzes. 

Wie geht es weiter?

Der Abschlussbericht der MRH ist für den Sommer 2021 vorgesehen. Wir werden bei der weiteren Umsetzung dran bleiben!

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https://hamburg.adfc.de/artikel/radschnellweg-im-bezirk-wandsbek

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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