Vorabmaßnahme Krausestraße
Die im Juni vom LSBG geplanten provisorischen Maßnahmen im Straßenzug Krausestraße - Mühlenstraße - Brauhausstraße sind für den Radverkehr kaum ein Fortschritt.
Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit ist nach Ansicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs nicht erkennbar. Planungsziele sollten jetzt sein, dass niemand verletzt wird und möglichst viele Menschen aufs Rad umsteigen, nicht ein Erhalt der Kapazitäten für Kfz.
Warum jetzt diese Vorabmaßnahme?
Im Herbst 2021 wurde die Planung für einen fuß- und radverkehrsfreundlichen Umbau abgeschlossen. Hier sind die Pläne veröffentlicht: https://lsbg.hamburg.de/krausestrasse-bis-hammer-strasse
Leider öffnet sich das Bauzeitfenster für diesen Umbau frühestens 2027/28, so dass noch in 2023 nun eine Vorab-Maßnahme mit Deckensanierung und einer Sanierung der sogenannten Nebenflächen vorgesehen wurde. Die Deckensanierung soll eine erste Verbesserung für Radverkehr bringen, indem Fahrradstreifen aufgemalt werden - aber nur dort, wo der Verkehrsfluss der Kfz nicht so gestört wird.
Was ist jetzt geplant?
- An der Bramfelder Straße bleiben beidseitig die Radwege erhalten, inklusive der gemeinsamen Ampeln für Fuß und Rad.
- Von Bramfelder Straße bis Alter Teichweg wird es ca. 1,40 m breite Schutzstreifen für Radfahrende geben. Pro Richtung bleibt daneben ein Fahrstreifen von knapp 3,20 m bestehen. Sicherheitstrennstreifen zu den geparkten Autos sind in Mindestmaß von 50 cm geplant. Diese Kombination von Mindestbreiten bzw. Untermaßen ist für Radfahrende unattraktiv eng und weniger sicher als möglich - dafür werden fast alle Parkstände erhalten bleiben, wie die Planenden bei der Vorstellung der Maßnahme betonten.
- Weit vor den meisten Knoten und auch dahinter wird es sogenannte Verflechtungsbereiche geben, d.h. im Klartext, dass der Status Quo beibehalten wird, also weiterhin zweistreifiges Fahren und Aufstellen der Kfz vor den Knoten, Grund: Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs. Viele Radfahrende fühlen sich dort allerdings so unwohl, dass sie lieber die Gehwege nutzen und unsicher machen. Das wird sich mit dieser Planung nicht ändern.
- Die Verkehrsführung im Knoten Stormarner Straße (an der S-Friedrichsberg) wird kaum angepasst. Radfahrende in der Mühlenstraße Richtung Krausestraße müssen weiterhin den Radweg benutzen, wegen des separat geführten Rechtsabbiegers in die Stormarner Straße mehrfach warten und um grün betteln.
- Die bestehenden extrem kurzen Grünzeiten im Verlauf der mit der Stormarner Straße kreuzenden Veloroute 6 bleiben ebenfalls bestehen.
- Entzerrt wird nur der Bereich der Bushaltestelle westlich Stormarner Straße, Radverkehr wird auf einem Zweirichtungsradweg an die Grünfläche verlegt. Das ist zumindest ein Plus für die Busfahrgäste...
- In der Brauhausstraße wird der Radverkehr im Bereich einer privaten Ausfahrt und einer Discounter-Ausfahrt gegenüber auf baulichen Radwegen geführt, die erfahrungsgemäß durch Ausfahrende zugestellt werden. Die Auf- bzw. Ableitungen erfolgen (wiederum wegen Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs) direkt davor bzw. dahinter. - Sicher wären Ableitungen jedoch dort, wo sie nicht mit Grundstückszufahrten kombiniert sind.
- In der Brauhausstraße ist viel Platz und es gibt keine Parkstände am Fahrbahnrand - hier werden Protected Bikelanes angelegt. Das begrüßt der ADFC.
- Immerhin soll kein Baum gefällt werden und es kommen zusätzliche 39 Fahrradbügel.
Die vorgestellte Planung ist ein unstetiges Hin und Her zwischen Radwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Protected Bikelanes und Mischverkehr bei Tempo 50 mit der genannten unechten Zweistreifigkeit. Es könne bei dieser Vorab-Maßnahme keine weitergehenden Verbesserungen geben, so der LSBG.
Mit dem (sehr häufig genannten) Argument der Leistungsfähigkeit wird der Autoverkehrsfluss auch 2023 noch über die Sicherheit der Radfahrenden gestellt. Statt den Kfz-Verkehr endlich deutlicher durchgehend auf einen Fahrstreifen einzuschränken, um Klimaziele zumindest anzustreben und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wird hier nur geplant, was den Autoverkehr nicht stört. Wenn sich die Kfz stauen, entstünden auch Gefahren, war das Statement dazu - mit so einer Sichtweise wird es keine Mobilitätswende geben.
Die Radfahrenden weiterhin in Mischverkehr mit einer sogenannten unechten Zweistreifigkeit zu zwingen, ist nicht mehr zeitgemäß. Die Straßenverkehrsbehörde kommentierte dazu: es ließe sich leider nicht ändern, es sei nicht möglich, die Schutz- und Radfahrstreifen bis an die LSA heran zu führen.
Auf den engen Schutzstreifen werden Radfahrende eher an den Rand gezwungen und ohne den vorgeschriebenen Mindest-Abstand von 1,50 m überholt werden. Denn viele Autofahrende fahren ungeachtet der Abstände erfahrungsgemäß an den Markierungen entlang. Eine Überwachung der Überholabstände könne es nicht geben, so die Straßenverkehrsbehörde. (Link zum OpenBikeSensor-Bericht als diskreter Hinweis?)