Links und rechts stehen alte Gebäude, die Fahrbahn ist aus Kopfsteinpflaster, es gibt alten Baumbestand, zwei Autos sind geparkt, eine Schranke versperrt quer über die Fahrbahn den Weg

Die Straße Alte Mühle im Bereich der rund 90 m langen Engstelle: Restaurant links, Außengastronomie rechts der Fahrbahn. © adfc hh/ulf dietze

Veloroute 5 - Alte Mühle

 

Auf der Veloroute 5 stellt der Abschnitt Alte Mühle eine Herausforderung dar, weil unterschiedlichste Nutzungsansprüche zu berücksichtigen sind.

 

Es gibt einen denkmalgeschützten Bereich aus Pflasterstraße und Gebäuden. Aus beiden Richtungen ist die Straße hier hin abschüssig. Im Sommer bewegen sich dort viele Gäste der Gastronomie, Personal des Restaurants quert die Fahrbahn und Radfahrende und zu Fuß gehende sind auch in großer Zahl unterwegs. Autodurchgangsverkehr ist in der Straße ausgeschlossen durch eine Schranke quer über die Fahrbahn, die nur für Anlieferverkehr geöffnet wird.

Problematisch ist für den Fußverkehr der nicht barrierefreie und zu schmale Gehweg. Hinzu kommen Radfahrende, die regelwidrig den Gehweg befahren - teils mit hoher Geschwindigkeit. Für Radfahrende ist vor allem das sehr grobe und grob verlegte Kopfsteinpflaster der Fahrbahn unschön. Und die Schranke geht quer über die Fahrbahn, so dass man ganz an den Rand fahren muss, um vorbei zu kommen - genau hier bewegt sich aber auch der Fußverkehr.

Alle Ansprüche unter einen Hut zu bringen ist also nicht einfach.

Zielsetzungen

Wie sorgen wir dafür, dass Fußverkehr, Barrierefreiheit, Gastronomie und Radverkehr jeweils so zu ihrem Recht kommen, dass sie die ihnen zugedachten Wege gerne annehmen und sich sozial und rücksichtsvoll verhalten?

Dazu gehören

  • ein barrierefreier Fußverkehr entlang der Strecke
  • möglichst reibungslose Abläufe für die Gastronomie und für deren Gäste
  • eine vernünftig fahrbare Strecke für den Radverkehr auf der Fahrbahn
  • die Berücksichtigung der Denkmalschutzbelange

Würde man nun den Gehweg verbessern und die Farhbahn nicht, werden vermutlich noch mehr Radfahrende als heute regelwidrig auf dem Gehweg fahren - nachteilig für Fußverkehr und Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Auch wer sich mit dem Fahrrad vernünftig verhält und die holprige Fahrbahn benutzt, hätte von einer reinen Verbesserung des Gehwegs nichts. Daher sollte dafür gesorgt werden, dass alle auf dem ihnen zugedachten Straßenteil die Örtlichkeit gut passieren können. Die Oberfläche der Fahrbahn sollte so gut wie möglich sein. (Siehe die Position Pflasterstraßen des ADFC Hamburg

Wie könnten also geeignete Maßnahmen aussehen?

  • Breitere Verkehrsfläche für zu Fuß gehende: Die Begegnung Rollstuhl/Rollstuhl muss möglich sein.
  • Die Durchfahrsperre für den motorisierten Verkehr wird so umgestaltet, dass Radverkehr auf der Fahrbahn (auch mit Kinderanhänger auch mit mehrspurigem Fahrzeug) ungehindert passieren kann. Die Sperre muss bei jeder Witterung und bei allen Lichtverhältnissen optimal sichtbar sein, um Unfälle zu vermeiden.

 

Skizze zeigt drei dicke Rundpoller mit Zwischenraum von je 1,5 Metern, seitlich ist Grünfläche angedeutet
Skizze für eine Durchfahrsperre, die mit dem Fahrrad gut passierbar ist © adfc hh/ulf dietze

Mögliche Gestaltung der Durchfahrsperre

  • Durchfahrbreite auf beiden Seiten gleich - kein Anlass, die falsche Seite zu nutzen
  • Durchfahrbreite auf 1,5 m begrenzt - Pkw wirksam heraushalten. Das wird ergänzt durch eine seitliche Einengung auf beiden Fahrbahnseiten.
  • mittig ein Poller (von befugten Personen herausnehmbar)
  • Ausführung des Pollers: Rundpoller mit großem Durchmesser, rundherum reflektierend, nicht umklappbar, bodentiefe Bodenhülse, eigentl. 20 m lange Keilmarkierung auf Straßenfläche erforderlich - Poller muss unbedingt auch von Radfahrergruppen frühzeitig gesehen werden können; Wenn Insel, dann flach - es darf zu keinem Übersehen kommen, wenn der Poller mal herausgenommen ist. Wenn technisch an dieser Stelle möglich: Es gibt auch versenkbare dicke Poller

Eine besser mit dem Rad befahrbare Fahrbahnoberfläche motiviert zum Benutzen der Fahrbahn. Wir könnten uns besonders folgende zwei Lösungen gut vorstellen:

1. Eine Mischverkehrsfläche z. B. mit Anordnung von Tempo 20 als Höchstgeschwindigkeit auch für den Radverkehr. Die Fahrbahnfläche müsste dabei radfahrtauglicher verlegt werden.

2. Oder es sollte zusätzlich zu einer Verbesserung der Gehwege dafür gesorgt werden, dass die Fahrbahn durch den Radverkehr erheblich besser nutzbar ist als heute. Es könnte ein breiter Gehweg wasserseitig angelegt werden und ein Zweirichtungsradweg auf der gebäudezugewandten Seite der Fahrbahn. Die Poller der Durchfahrsperre verdeutlichen bei geschickter Platzierung, auf welcher Fahrlinie das Radfahren zukünftig vorgesehen ist.

Eine Besonderheit dieses Orts ist die Querungsstelle von Gasthaus und Außengastronomie über die Straße. Wir regen an, dem querenden Fußverkehr Vorrang vor dem Radverkehr längs der Strecke zu geben. Das kann in Form eines Fußgängerüberwegs geschehen oder über einen kurzen Bereich "Gehweg/Radverkehr frei" direkt vor dem Gebäude.

Für Gäste der Gastronomie, die hier zahlreich per Rad anreisen, sollten Fahrradbügel installiert werden, an die sich Fahrräder mit dem Rahmen diebstahlsicher anschließen lassen.

Letztlich muss es doch auch im Bezirk Wandsbek möglich sein, auf einer Veloroute unter Beachtung des Denkmalschutzes einen Standard herzustellen, der über Rüttelpflaster-Niveau hinausgeht.

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https://hamburg.adfc.de/artikel/veloroute-5-alte-muehle

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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