40 Jahre Jubiläum - Tag 29
Die kleinstmögliche Revolution: Beschlossen 2009 und in Kraft getreten 2012, dürfen sich Radfahrende seither an den Ampelsignalen für Kraftfahrzeuge orientieren, müssen also nicht mehr die Wartezeiten für Fußgänger*innen in Kauf nehmen. Eigentlich…
Sehnsüchtig hatte die Radfahr-Community diesen Teil der Novellierung der Straßenverkehrsordnung erwartet. Endlich ein Stück mehr Gleichberechtigung für den Fahrradverkehr! Doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Die Regelung gilt nämlich nur dann, wenn es an einer Ampel lediglich ein Signal für Fußgänger*innen und eines für Kraftfahrzeuge gibt.
In der Folge ließ die Straßenverkehrsbehörde Ampeln mit gemeinsamen Streuscheiben für den Fuß- und Fahrradverkehr versehen. Zeigt das Kombisignal rot, sind Radfahrende also zum Anhalten gezwungen, obwohl der motorisierte Verkehr noch weiterrollen darf.
Mittlerweile gibt es aber auch eine positive Entwicklung zu verzeichnen: Die Zahl der reinen Fahrradsignale im Hamburger Stadtgebiet hat deutlich zugenommen. Das wirkt zwar auf den ersten Blick nicht immer übersichtlich, schafft aber oftmals angemessenere Grünzeiten für Radfahrende und eine bessere Wahrnehmung im Verkehr.
Alexander Ballas