Evergreen Helmpflicht

Evergreen Helmpflicht © ADFC Hamburg

40 Jahre Jubiläum - Tag 17

 

Ein Evergreen: Helmpflicht ja oder nein? Der ADFC stellt sich nachdrücklich gegen eine Helmpflicht für Radfahrende, weist gleichzeitig aber regelmäßig darauf hin, dass ein korrekt getragener Helm unter gewissen Umständen Schutz bieten kann.

 

„Radfahren ist keine Risikosportart, sondern gesunde Bewegung im Alltag“, lautet eines der zentralen Argumente, die gegen eine Helmpflicht für Radfahrende ins Feld geführt werden. Vielmehr muss es vorrangig darum gehen, mehr Verkehrssicherheit zu schaffen.

„Eine Helmpflicht verhindert keinen einzigen Unfall!“, heißt es 2012 in einer ADFC-Stellungnahme zum Antrag der Hamburger CDU-Fraktion auf Einführung einer Helmpflicht für Kinder.

Dies sei eine Abwälzung der Verantwortung auf die Radfahrer*innen und sorge nicht für mehr Sicherheit und fahrradfreundliche Infrastruktur. Eine Helmpflicht würde vielmehr zu weniger Radverkehr, zu mehr Autoverkehr und damit einem höheren Unfallrisiko für die verbleibenden Radfahrer*innen führen.

Dennoch wollen wir nicht in Abrede stellen, dass sich das Tragen eines Fahrradhelms in bestimmten Situationen für die einzelne Radfahrer*in als hilfreich erweisen kann.

 

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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