Einbahnstraße für Radler*innen geöffnet

Einbahnstraße für Radler*innen geöffnet © ADFC Hamburg

40 Jahre Jubiläum - Tag 27

 

Unsere Recherchen haben ergeben: Die erste Einbahnstraße, die für den Gegenverkehr mit dem Rad geöffnet wurde, gab es in Bremen. Nach allem, was man weiß, ging das Abendland bisher nicht unter.

 

In der wunderschönen Hansestadt an der Weser umschließen die sogenannten Wallanlagen die Altstadt. Und neben diesem einstigen Festungsring verläuft eine Einbahnstraße, die bereits in den 1980er-Jahren für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet wurde. Die Republik hielt den Atem an. Konnte das gutgehen?

Heute weiß man: In geöffneten Einbahnstraßen fahren im Mittel etwa die Hälfte der Radfahrer*innen in der Gegenrichtung - in nicht geöffneten ist dieser Anteil nur unwesentlich geringer. Aber Autos verringern ihre Geschwindigkeit bei Begegnungen mit Radler*innen deutlich, und in der Regel verläuft das Ganze aufgrund des guten Sichtkontaktes unproblematisch.

Generell ereignen sich in Einbahnstraßen in Tempo 30-Zonen nur sehr wenige Unfälle mit Radfahrenden. Immer öfter wird daher diskutiert, Tempo-30-Einbahnstraßen generell für den Radverkehr zu öffnen. Schaunmermal…

Michael Lutter

 

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Ziel: A-Kaltenkirchen

https://hamburg.adfc.de/artikel/40-jahre-jubilaeum-tag-27

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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