© Wolfgang Thoss

Sasel: Langer Kampf um Tempo 30 vor der Kita Waldweg

 

Die Verkehrssicherheit vor Kitas und anderen sozialen Einrichtungen ist besonders aufmerksam zu betrachten und soll daher schon seit einigen Jahren mit einer Tempobegrenzung auf 30 km/h unterstützt werden.

 

Aber sobald durch eine Straße sechs oder mehr HVV-Busse in der Hauptverkehrszeit zwischen 7 und 8 Uhr stündlich in einer Richtung fuhren, begründete die bei der Polizei angesiedelte Straßenverkehrsbehörde damit bislang ihre grundsätzliche Ablehnung von Tempo 30. Kitas mit einer Buslinie vor der Tür mussten also meist weiter mit Tempo 50 klarkommen.

Die Geschäftsführung der Kita im Waldweg 99 (Hamburg-Sasel) benötigte daher einen sehr langen Atem: Zwei Jahre hat es gedauert, bis sie eine Tempo-30-Strecke im Waldweg Höhe Perlbergweg durchsetzen konnte. Nötig waren dazu eine Eingabe an die Bezirksversammlung Wandsbek sowie engagierte Kommunikation mit dem zuständigen Polizeikommissariat und der Bezirksverwaltung. Auch die Eltern der Kita-Kinder machten deutlich, dass sie Tempo 30 für erforderlich halten. Obwohl sich auch das örtliche Polizeikommissariat nach Prüfung für Tempo 30 einsetzte, lehnte die übergeordnete Verkehrsdirektion das Anliegen ab: der Hamburg-Takt der Metrobuslinie 24 durch den Waldweg wäre beeinträchtigt, wenn auf einem Teilabschnitt nicht mehr Tempo 50 gefahren werden könnte. Die Kita legte Widerspruch ein.

 

Im Juli 2022 änderte die Behörde für Inneres ihre „Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (HRVV), mit der sie für ein einheitliches Behördenhandeln in Hamburg sorgt. Für Straßen mit nur einem Fahrstreifen je Richtung gilt seither, „dass die Verträglichkeit zwischen Busbetrieb des ÖPNV und einer Tempo-30-Strecken-Anordnung grundsätzlich als gegeben eingestuft wird. Eine Prüfung im Einzelfall durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und die Verkehrsbetriebe ist nicht erforderlich.“

Dank dieser neuen Version der HRVV sollte es für Kitas in Hamburg zukünftig weniger Aufwand bedeuten, eine Tempo-30-Strecke vor der Einrichtung durchzusetzen. In vielen Fällen sind die Behörden bereits von sich aus aktiv geworden, die entsprechenden Schilder aufzustellen. Die Regelung gilt für alle sozialen Einrichtungen wie Schulen, Pflegeheime und Krankenhäuser, vor denen höhere Verkehrssicherheit durch Tempo 30 wichtig ist.

Die Kita hat sich übrigens auch erfolgreich beim Bezirk für gut zugängliche Fahrradbügel und ein Fußgängerschutzgitter eingesetzt.

alle Themen anzeigen

Verwandte Themen

Lärm und Abgase

Tempo 30 für Anwohner*innen

Viele Hamburgerinnen und Hamburger können bei den Behörden verkehrsbeschränkende Maßnahmen – also auch Tempo 30 – wegen…

Ein Auto versperrt Radfahrenden den Weg in einer Fahrradstraße direkt hinter dem Verkehrszeichen "Fahrradstraße, Autos frei"

Starke Stimme für Harburgs Radfahrer*innen

Die ADFC Bezirksgruppe in Hamburgs südlichstem Bezirk hat sich viel vorgenommen. Um Harburg fahrradfreundlicher zu…

Ab hier wird's teuer - Ende für den Radverkehr freigegebenen Gehwegs am Kanalplatz.

Bußgeld fürs Gehwegradeln

Seit dem 9.11.2021 gelten bundesweit höhere Buß- und Verwarngelder. Die lang ersehnte Änderung der…

Die Elbchaussee wird fahrradfreudlicher

Neues aus den Bezirken: Altona

Nicht erst seit der Bürgerschaftswahl im letzten Jahr ist die Verkehrssituation auf Hamburgs Straßen und Radwegen in…

Wohin des Weges als Radfahrer*in? Absteigen und schieben? Das kann doch nicht wahr sein!

Neues aus den Bezirken: Harburg

Die einen sagen: Es tut sich etwas südlich der Elbe. Die anderen sagen: Bei der Mobilitätswende ist der Bezirk Harburg…

neuer Kreisverkehrsplatz von einem erhöhten Standpunkt aus aufgenommen

Kreisverkehr Alfred-Mahlau-Weg/Gründgensstraße

Im Zuge des Programms zur Busoptimierung wurde die gesamte Gründgensstraße neu gestaltet. Dabei wurden unter anderem…

Radfahrer fährt auf dem Radweg entlang der 10 Fahrradbügel, die überfüllt sind mit Fahrrädern

Neubau des EKZ W1 in Hamburg Wandsbek ohne Fahrradabstellplätze

Als das Einkaufszentrum W1 in Wandsbek im Oktober 2016 eröffnet, gibt es dort zwar hunderte Autostellplätze aber keinen…

Gertigstrasse in Hamburg

Umbau Gertigstraße

Mit der Fertigstellung der Arbeiten in der Gertigstraße wurde das Hamburger Veloroutennetz – in diesem Fall die…

Heinrich-Barth-Straße/Hallerstraße (gebaut im Herbst 2011): Insel schützt einfahrenden Radverkehr vor ausfahrendem Verkehr

Gute Beispiele: Zufahrt und Ausfahrt von Einbahnstraßen sichern

Einbahnstraßen lassen sich an ihren Enden noch sicherer gestalten.

https://hamburg.adfc.de/artikel/sasel-langer-kampf-um-tempo-30-vor-der-kita-waldweg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Wie erreiche ich den ADFC Hamburg?

    Geschäftsstelle des ADFC Landesverband Hamburg e.V.
    Koppel 34-36
    20099 Hamburg

    Telefon: +49 40 39 39 33
    E-Mail: kontakt [at] hamburg.adfc.de

     

    Erreichbarkeit
    Die Geschäftsstelle ist an Werktagen grundsätzlich telefonisch erreichbar. Anrufe können jedoch nicht immer persönlich entgegen genommen werden. Nachrichten auf dem Anrufbeantworter sind sehr willkommen und werden (werk)täglich abgehört und beantwortet.
    Bitte nutzen Sie auch unsere E-Mail-Adresse.

    Persönliche Termine sind nach Absprache möglich.

    weiterlesen

  • Wie kann ich den Newsletter abonnieren?

    Der kostenlose Newsletter des ADFC Hamburg informiert ein bis drei Mal im Monat über Neuigkeiten zum Radfahren in Hamburg und über die Arbeit des ADFC.

    Hier geht's zur Anmeldung
    Du kannst dich jederzeit über einen Link im Newsletter wieder davon abmelden.

  • Wo kläre ich meine Fragen zur Mitgliedschaft?

    Für Änderungen zur Mitgliedschaft stellen wir verschiedene Formulare bereit, mit denen du z.B. eine neue Anschrift ganz einfach mitteilen kannst. Du benötigest lediglich deine Mitgliedsnummer.

    Mitglied werden kannst du hier.

    Bei Fragen zur Mitgliedschaft hilft dir unser zentraler Mitgliederservice in Bremen gerne weiter: +49 421 34 62 923.

    Eine Übersicht zu unseren Mitgliedervorteilen findest du hier.

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt