© Wolfgang Thoss

Sasel: Langer Kampf um Tempo 30 vor der Kita Waldweg

Die Verkehrssicherheit vor Kitas und anderen sozialen Einrichtungen ist besonders aufmerksam zu betrachten und soll daher schon seit einigen Jahren mit einer Tempobegrenzung auf 30 km/h unterstützt werden.

Aber sobald durch eine Straße sechs oder mehr HVV-Busse in der Hauptverkehrszeit zwischen 7 und 8 Uhr stündlich in einer Richtung fuhren, begründete die bei der Polizei angesiedelte Straßenverkehrsbehörde damit bislang ihre grundsätzliche Ablehnung von Tempo 30. Kitas mit einer Buslinie vor der Tür mussten also meist weiter mit Tempo 50 klarkommen.

Die Geschäftsführung der Kita im Waldweg 99 (Hamburg-Sasel) benötigte daher einen sehr langen Atem: Zwei Jahre hat es gedauert, bis sie eine Tempo-30-Strecke im Waldweg Höhe Perlbergweg durchsetzen konnte. Nötig waren dazu eine Eingabe an die Bezirksversammlung Wandsbek sowie engagierte Kommunikation mit dem zuständigen Polizeikommissariat und der Bezirksverwaltung. Auch die Eltern der Kita-Kinder machten deutlich, dass sie Tempo 30 für erforderlich halten. Obwohl sich auch das örtliche Polizeikommissariat nach Prüfung für Tempo 30 einsetzte, lehnte die übergeordnete Verkehrsdirektion das Anliegen ab: der Hamburg-Takt der Metrobuslinie 24 durch den Waldweg wäre beeinträchtigt, wenn auf einem Teilabschnitt nicht mehr Tempo 50 gefahren werden könnte. Die Kita legte Widerspruch ein.

Im Juli 2022 änderte die Behörde für Inneres ihre „Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (HRVV), mit der sie für ein einheitliches Behördenhandeln in Hamburg sorgt. Für Straßen mit nur einem Fahrstreifen je Richtung gilt seither, „dass die Verträglichkeit zwischen Busbetrieb des ÖPNV und einer Tempo-30-Strecken-Anordnung grundsätzlich als gegeben eingestuft wird. Eine Prüfung im Einzelfall durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und die Verkehrsbetriebe ist nicht erforderlich.“

Dank dieser neuen Version der HRVV sollte es für Kitas in Hamburg zukünftig weniger Aufwand bedeuten, eine Tempo-30-Strecke vor der Einrichtung durchzusetzen. In vielen Fällen sind die Behörden bereits von sich aus aktiv geworden, die entsprechenden Schilder aufzustellen. Die Regelung gilt für alle sozialen Einrichtungen wie Schulen, Pflegeheime und Krankenhäuser, vor denen höhere Verkehrssicherheit durch Tempo 30 wichtig ist.

Die Kita hat sich übrigens auch erfolgreich beim Bezirk für gut zugängliche Fahrradbügel und ein Fußgängerschutzgitter eingesetzt.

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